Beamtenrechtlicher Ruhestandseintritt
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Angesichts der aktuellen politischen Debatten um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist darauf hinzuweisen, dass es im Dienstrecht der Beamten bereits seit Jahren die Möglichkeit gibt, den Beginn des Ruhestands über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu verschieben.
Dies kann auf Antrag des Beamten, unter bestimmten Umständen aber auch auf Initiative des Dienstherrn erfolgen. Verlässliche Zahlen über die Nutzung dieser Möglichkeit aber liegen nicht vor.
Beamte auf Lebenszeit treten mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Diese Altersgrenze liegt in der Regel bei der Vollendung des 65. Lebensjahres. Daneben gibt es für bestimmte Bereiche wie Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug besondere Altersgrenzen. Der Statuswechsel vom aktiven Beamten zum Ruhestandsbeamten vollzieht sich automatisch mit Erreichen dieser Altersgrenze.
§ 25 Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) räumt Bund und Ländern die Möglichkeit ein, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Der Bund und einige Länder haben diese Möglichkeit mit ihren jeweiligen Beamtengesetzen umgesetzt. Der Bund hat dieses Hinausschieben des Ruhestandseintritts in § 41 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Die Länder haben dies, teilweise abweichend, in ihren Landesbeamtengesetzen verankert. Der Antrag auf einen um bis zu drei Jahre hinausgeschobenen Eintritt in den Ruhestand kann vom Beamten selbst gestellt werden. Auch der Dienstherr kann initiativ werden.
Vor dem Hintergrund von Überlegungen, die Lebensarbeitszeit der Beamten zu verlängern und Wege für ein Verbleiben der Beamten im aktiven Dienst bis bzw. über die gesetzlichen Altersgrenzen hinaus zu finden, ergeben sich die folgenden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Späterer Ruhestandseintritt auf Antrag des Beamten
1. Wie viele Erstanträge hat es von Beamtinnen und Beamten (bei allen Fragen bitte jeweils auch getrennt ausweisen) seit dem 1. Januar 1992 bzw. dem 1. Juli 1997 (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug) gegeben (bei allen Fragen bitte nach Möglichkeit neben den Zahlen für den Bund auch jene für Länder und Gemeinden angeben)?
2. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben Zweit- und Drittanträge (Verlängerungsanträge) gestellt?
3. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben die Verlängerungshöchstdauer von drei Jahren ausgeschöpft?
4. Wie viele Anträge sind abgelehnt worden?
5. Aus welchen Gründen sind die Anträge abgelehnt worden? Mit welchen Gründen wurde das dienstliche Interesse an einer Verlängerung verneint?
6. Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die Beamtinnen und Beamten an, die Erstanträge und Verlängerungsanträge gestellt haben?
7. Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die Beamtinnen und Beamten an, deren Anträgen stattgegeben wurde?
8. Wie viele Antragsteller hatten zum Zeitpunkt des Antrags den Höchstversorgungssatz erreicht?
II. Späterer Ruhestandseintritt auf Veranlassung des Dienstherrn
9. Wie viele Fälle des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts von Beamtinnen und Beamten über die gesetzlich festgelegte Altersgrenzen hinaus hat es auf Veranlassung von Dienstherren in der Zeit vor dem 1. Januar 1992 gegeben? Wie viele Fälle waren es ab dem 1. Januar 1992 jährlich?
10. Wie oft haben Dienstherren die Verlängerung initiiert?
11. Wie viele Dienstherren haben die Verlängerungshöchstdauer – bis zum 70. Lebensjahr (Bund) bzw. bei besonderen Altersgrenzen bis zum 65. Lebensjahr (Bund) der Beamtin/des Beamten – ausgeschöpft?
12. Wie wurden die gesetzlich vorausgesetzten „dringenden dienstlichen Belange“ für das Hinausschieben des Ruhestandseintritts begründet?
13. Wie viele Fälle sind jährlich bewilligt worden?
14. Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die Beamtinnen und Beamten an, deren Ruhestandseintritt hinausgeschoben wurde?
15. Wie viele der Betroffenen, für die der Dienstherr das Hinausschieben veranlasst hatte, hatten zum Zeitpunkt des Antrags den Höchstversorgungssatz erreicht?
Fragen15
Wie viele Erstanträge hat es von Beamtinnen und Beamten (bei allen Fragen bitte jeweils auch getrennt ausweisen) seit dem 1. Januar 1992 bzw. dem 1. Juli 1997 (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug) gegeben (bei allen Fragen bitte nach Möglichkeit neben den Zahlen für den Bund auch jene für Länder und Gemeinden angeben)?
Wie viele Beamtinnen und Beamte haben Zweit- und Drittanträge (Verlängerungsanträge) gestellt?
Wie viele Beamtinnen und Beamte haben die Verlängerungshöchstdauer von drei Jahren ausgeschöpft?
Wie viele Anträge sind abgelehnt worden?
Aus welchen Gründen sind die Anträge abgelehnt worden? Mit welchen Gründen wurde das dienstliche Interesse an einer Verlängerung verneint?
Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die Beamtinnen und Beamten an, die Erstanträge und Verlängerungsanträge gestellt haben?
Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die Beamtinnen und Beamten an, deren Anträgen stattgegeben wurde?
Wie viele Antragsteller hatten zum Zeitpunkt des Antrags den Höchstversorgungssatz erreicht?
Wie viele Fälle des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts von Beamtinnen und Beamten über die gesetzlich festgelegte Altersgrenzen hinaus hat es auf Veranlassung von Dienstherren in der Zeit vor dem 1. Januar 1992 gegeben? Wie viele Fälle waren es ab dem 1. Januar 1992 jährlich?
Wie oft haben Dienstherren die Verlängerung initiiert?
Wie viele Dienstherren haben die Verlängerungshöchstdauer – bis zum 70. Lebensjahr (Bund) bzw. bei besonderen Altersgrenzen bis zum 65. Lebensjahr (Bund) der Beamtin/des Beamten – ausgeschöpft?
Wie wurden die gesetzlich vorausgesetzten „dringenden dienstlichen Belange“ für das Hinausschieben des Ruhestandseintritts begründet?
Wie viele Fälle sind jährlich bewilligt worden?
Welchen Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts gehörten die Beamtinnen und Beamten an, deren Ruhestandseintritt hinausgeschoben wurde?
Wie viele der Betroffenen, für die der Dienstherr das Hinausschieben veranlasst hatte, hatten zum Zeitpunkt des Antrags den Höchstversorgungssatz erreicht?