Bürokratieabbau im Melde- und Personenstandswesen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gisela Piltz, Rainer Funke, Jörg van Essen, Ernst Burgbacher, Dr. Max Stadler, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) und des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) bestehen zwei personale Registrierungssysteme rechtlich und zumeist auch verwaltungsmäßig selbständig nebeneinander. Die Führung des Personenstandes obliegt gemäß § 1 Abs. 1 PStG dem Standesbeamten. Dieser führt gemäß § 1 Abs. 2 PStG das Familien-, Heirats-, Sterbe- und Geburtenbuch. Welche Eintragungen im Familienbuch vorgenommen werden müssen, regeln die §§ 12 bis 15 PStG. Diese Daten entsprechen im erheblichen Umfang den anmeldepflichtigen Daten gemäß § 2 Abs. 1 MRRG, deren Erhebung gemäß § 1 Abs. 1 MRRG in den Zuständigkeitsbereich der Meldebehörden fällt. Im Meldewesen werden Melderegister geführt, um die Identität und Wohnung einer Person feststellen und nachweisen zu können. Beiden Zuständigkeiten liegt ein und derselbe Sachverhalt zugrunde.
Gemäß § 11 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) haben die Verlobten dem Standesbeamten eine Bescheinigung der Meldebehörde vorzulegen. Sie sind dazu verpflichtet für diese Bescheinigung eine Gebühr in Höhe von 5 Euro zu entrichten. Bei einer durchschnittlichen Zahl von 400 000 Eheschließungen pro Jahr entsteht dadurch ein Gebührenaufwand von jährlich ca. 4 Mio. Euro für ca. 800 000 Bescheinigungen. Insgesamt werden im Jahr ca. 2 Millionen schriftliche Mitteilungen der Standesämter an die Meldeämter gegeben über Geburt, Tod und Hochzeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Daten werden zwischen Standesämtern und Meldebehörden weitergegeben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit dem Nebeneinander von zwei personalen Registrierungssystemen im Melde- und Personenstandswesen hoher bürokratischer Aufwand entsteht?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Kosten sind, die für die Bürgerinnen und Bürger jährlich durch die im Personenstandsgesetz und Melderechtsrahmengesetz genannten Meldepflichten entstehen?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung, das Melde- und Personenstandswesen möglichst umfassend zusammenzulegen?
Welche Rechtfertigung besteht nach Auffassung der Bundesregierung dafür, zwei personale Registrierungssysteme (Personenstandswesen/Meldewesen) selbständig nebeneinander bestehen zu lassen?
Welche konkreten Vorschläge macht die Bundesregierung, damit die jährlich in Höhe von ca. 2 Millionen anfallenden schriftlichen Mitteilungen der Standesämter an die Meldebehörden reduziert werden können?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die bereits heute in der PStV genannte Option, auf weitere Urkunden zu verzichten (z. B. § 25 Satz 4, § 30 Satz 3 PStV), auch auf andere Sachverhalte auszudehnen?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Forderung, den Behörden einen verstärkten Online-Zugriff auf Personenstandsbücher zu ermöglichen, um die Bürgerinnen und Bürger von der Verpflichtung zur Beibringung von Formularen und Urkunden zu entlasten?
Ist die Bundesregierung bereit, mit den Ländern Gespräche über entsprechende Änderungen im Melde- und Personenstandsrecht zu führen?