Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Rahmen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Klaus Brähmig, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Durch verschiedene Formen der Steuerhinterziehung entstehen Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer in schätzungsweise zweistelliger Milliardenhöhe. Die Bandbreite reicht von der schlichten Nicht-Erklärung von Umsätzen und der Erklärung von Vorsteuerbeträgen, die gar nicht entstanden sind, über die Fälschung von Rechnungen bis hin zu bandenmäßigen Organisationen von europaweiten Umsatzsteuer-Karussellen. Auch der nichtkommerzielle Reiseverkehr ist insbesondere nach Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 ein Feld für betrügerisches Handeln im Bereich der Umsatzsteuer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Bemüht sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene um die Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Zolldienstsiegels und von Stempelfarben zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges im nichtkommerziellen Reiseverkehr, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen, um dem Betrug im nichtkommerziellen Reiseverkehr (z. B. durch gefälschte Zolldienstsiegel) vorzubeugen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung den Unternehmern gegeben, damit sie feststellen können, welche Zolldienstsiegel von den Beitrittsländern der Europäischen Union eingesetzt werden und ob die verwendeten Zolldienstsiegel und die Stempelfarbe echt sind?
Wenn die Bundesregierung die in Frage 3 genannten Hinweise nicht gegeben hat, warum tat die Bundesregierung dies nicht und wie sollen die Unternehmen die Echtheit der Zolldienstsiegel und der Stempelfarbe prüfen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es verhältnismäßig ist, wenn die Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr in den Fällen versagt wird, in denen gestohlene/gefälschte Zolldienstsiegel und/oder Stempelfarbe verwendet wurden und der Händler dies trotz der Sorgfaltspflicht eines ordentlich handelnden Kaufmanns nicht erkennen konnte, und wenn ja, warum?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Übergangsregelung, wonach die Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr in den Fällen gewährt wird, in denen gestohlene/gefälschte Zolldienstsiegel und/oder Stempelfarbe verwendet wurden und der Händler dies trotz der Sorgfaltspflicht eines ordentlich handelnden Kaufmanns nicht erkennen konnte, und wenn nein, warum nicht?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird die Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr auch dann gewährt, wenn gestohlene/gefälschte Zolldienstsiegel und/oder Stempelfarbe verwendet wurden und der Händler dies trotz der Sorgfaltspflicht eines ordentlich handelnden Kaufmanns nicht erkennen konnte, und ist dies nach dem europäischen Recht zulässig?