Liegenschaften in der Bundesstadt Bonn
der Abgeordneten Steffen Kampeter, Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dr. Peter Gauweiler, Volker Kauder, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Dorothee Mantel, Melanie Oßwald, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Norbert Röttgen, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 verpflichtet sich der Bund, die Bundesstadt Bonn in besonderer Weise zu fördern, da „Bonn in Wahrnehmung der Aufgaben als provisorische Bundeshauptstadt Wesentliches zum Aufbau und zur Identifikation des demokratischen, an bundesstaatlichen Prinzipien orientierten Deutschland geleistet hat“ (Präambel).
In der Villa Hammerschmidt unterhält der Bundespräsident seinen zweiten Amtssitz, in Palais Schaumburg hat der Bundeskanzler seinen zweiten Dienstsitz eingerichtet. Der jüngeren Medienberichterstattung zufolge, etwa im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom 10. Mai 2004 und im „General-Anzeiger Bonn“ vom 22. Mai 2004, bestehen bei der Bundesregierung Überlegungen, das Palais Schaumburg und den ehemaligen Kanzlerbungalow intensiver als bislang zu nutzen. Gemäß der Medienberichterstattung wurde der Kanzlerbungalow vorübergehend zweckentfremdet genutzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wer ist Eigentümer der Liegenschaften Palais Schaumburg, Villa Hammerschmidt und Kanzlerbungalow und welche Stellen sind für den Erhalt, die Pflege und die bauliche Betreuung der Liegenschaften zuständig?
Welche weiteren Liegenschaften fallen in die Zuständigkeit dieser Stellen?
Ist es zutreffend, dass die Zuständigkeit für die Liegenschaften Palais Schaumburg, Villa Hammerschmidt, Kanzlerbungalow und dem Park zwischen Palais Schaumburg und Rhein bei verschiedenen Dienststellen liegen?
Wenn ja, bei welchen; und welche Gründe sprechen dafür? Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, diesen Zustand zu verändern?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Sind durch die verteilten Zuständigkeiten in der Vergangenheit organisatorische Probleme entstanden?
Wie und von wem werden die Liegenschaften derzeit genutzt?
Sind die Nutzungen zeitlich befristet?
Ist es zutreffend, dass der Kanzlerbungalow vorübergehend zweckfremd genutzt wurde?
Wenn ja, von wem, wann und in welcher Form?
Sind der Bundesregierung Mängel infolge dieser Nutzung an der baulichen Substanz des Gebäudes bekannt?
Wenn ja, wer ist für sie und für ihre Beseitigung verantwortlich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass den Gebäuden eine für die Zeitgeschichte bedeutsame Rolle zukommt?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den Gebäuden im Kontext der Arbeit des Hauses der Geschichte bei?
Bestehen bei der Bundesregierung Überlegungen, das Palais Schaumburg und den ehemaligen Kanzlerbungalow intensiver als bislang zu nutzen?
Wenn ja, welche Formen der Nutzung werden erwogen?
Bestehen bereits Nutzungskonzepte für die Zukunft?
Gibt es Konzepte, die Gebäude – und den Park zwischen Palais Schaumburg und Rhein – der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, daneben auch andere geeignete Bundesliegenschaften der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Wenn ja, welche; wenn nein, warum nicht?
Werden gemeinsame Nutzungskonzepte mit der Stadt Bonn und anderen Trägern angestrebt?
Wenn ja, mit welchen?
Welche Auswirkungen hätten die in den Fragen 6 bis 9 nachgefragten Überlegungen auf die Vereinbarungen im Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994?