Beschleunigung des Entscheidungsprozesses zur Einführung des digitalen Funksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Rainer Funke, Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhard und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bund und Länder sind sich einig, dass die veralteten Analogfunknetze möglichst schnell durch ein neues digitales Sprech- und Datenfunksystem ersetzt werden müssen. Denn die vorhandene Analogtechnik ist nicht abhörsicher, störanfällig und entspricht somit nicht den technischen Sicherheitsstandards. Das dringend erforderliche digitale Sprech- und Datenfunksystem versetzt die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erstmalig in die Lage, gemeinsame Informations- und Kommunikationsstrukturen aufzubauen und ohne Medienbruch zu nutzen. Die deutschen BOS, insbesondere auch die Polizei, können damit ein abhörsicheres Kommunikationsnetz mit allen Möglichkeiten der Datenanwendung nutzen und die damit gegebenen Möglichkeiten der Optimierung des täglichen Einsatzgeschehens, der Verbrechensbekämpfung bzw. Notfallvorsorge (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz) ausschöpfen.
Neben der deutlichen Verbesserung der erforderlichen Sprach- und Datenkommunikation und Ausschöpfung von Optimierungspotenzial der Sicherheitsbehörden durch Datenanwendung, soll es im Interesse des Schengener Abkommens und somit im zusammenwachsenden Sicherheitsraum Europa die grenzüberschreitende Kommunikation von Sicherheitsbehörden vereinheitlichen und ermöglichen.
Der Planungsstand des Bundesministeriums des Innern sieht vor, dass das förmliche Vergabeverfahren im 4. Quartal 2004 mit der Eröffnung des Teilnahmewettbewerbs startet. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen ausgewählt werden, die am eigentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Die Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen soll Ende dieses Jahres/Anfang 2005 erfolgen, sodass im Frühjahr 2005 mit den ersten Angeboten aus der Industrie zu rechnen sei. Aufgrund dieser Planungsperspektiven soll der Zuschlag für die Auftragsvergabe zur Einführung des BOS-Digitalfunksystems Anfang 2006 erfolgen können. Die flächendeckende Inbetriebnahme des Gesamtnetzes, der so genannte Roll-out, soll dann in Teilabschnitten vorgenommen werden.
Das Bundesministerium des Innern führt zwei Argumente an, mit denen die Erteilung der Auftragsvergabe erst Anfang 2006 begründet wird. Zum einen beansprucht man sich auf die Dimension nationaler Komplexität des Projektes, zum anderen sei die Komplexität des Projektes noch durch die erforderliche Abstimmung zwischen Bund und Ländern gesteigert.
Auch das Land Österreich befindet sich zurzeit in einem Vergabe-/ Beschaffungsverfahren bezüglich eines BOS-Digitalfunksystems. Für das in vier Phasen aufgeteilte Verfahren veranschlagt Österreich für seinen Entscheidungsprozess bis zur Vertragsvergabe lediglich sieben Monate.
Im Vergleich zur Planung des Bundesministeriums des Innern bedeutet dies eine Einsparung von gut einem Jahr in dem förmlichen Vergabeverfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was versteht die Bundesregierung konkret unter der „Dimension nationaler Komplexität des Projektes“, mit dem die Erteilung der Auftragsvergabe für ein digitales Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) erst für Anfang 2006 begründet wird?
Wie weit ist die Abstimmung zwischen Bund und Ländern vorangeschritten?
Welcher konkrete Abstimmungsbedarf besteht noch zwischen Bund und Ländern?
Welche Maßnahmen werden vonseiten der Bundesregierung unternommen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern vor Abschluss des förmlichen Vergabeverfahrens zu erreichen, die als Grundlage für die Vergabe des Auftrags für den Netzaufbau notwendig ist?
Welche Beträge sind nach Informationen der Bundesregierung in den Haushalten der Länder – insbesondere für die Jahre 2005/2006 – eingestellt?
Wie ist die Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern bei Aufbau, Betrieb und Wartung eines Digitalfunknetzes geplant?
Wenn keine Finanzverteilung geplant wurde, wie kann eine Ausschreibung durchgeführt werden ohne eine diesbezügliche Festlegung?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Österreich lediglich sieben Monate für seinen Entscheidungsprozess bis zur Vertragsvergabe veranschlagt hat?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das förmliche Vergabeverfahren des Bundesministeriums des Innern bis zu einem Jahr länger als das in Österreich ist, und warum ist ein solcher Zeitplan nicht auch für Deutschland möglich?
Sind der Bundesregierung andere Länder bekannt, die sich in Vorbereitung auf eine Vertragsvergabe für den BOS-Digitalfunk befinden bzw. in denen das Vergabeverfahren bereits abgeschlossen ist?
Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen ist in diesen Ländern das Verfahren bis zur Vertragsvergabe geplant bzw. wurde das förmliche Vergabeverfahren abgeschlossen?