Gestaltung offizieller Besuche in Deutschland
der Abgeordneten Bernd Siebert, Klaus Brähmig und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Gestaltung offizieller Besuche in Deutschland
Offizielle Besuche in Deutschland führen hochrangige ausländische Staatsgäste nicht nur in die Bundeshauptstadt Berlin, sondern gelegentlich auch in die Bundesländer. Dies ist für das jeweilige Bundesland, in dem ein Besuch stattfindet, eine besondere Ehre und zugleich eine Gelegenheit, sich mit seinen spezifischen regionalen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Charakteristika darzustellen. Gleiches gilt für die Veranstaltung von internationalen Gipfel- und Ministertreffen sowie multilateralen Konferenzen in den Bundesländern. Indem die Bundesregierung als Gastgeber von hochrangigen Besuchen bzw. internationalen Treffen die Bundesländer außerhalb Berlins berücksichtigt, trägt sie auch dem föderativen Grundgedanken unserer Staatsordnung Rechnung, der im politischen Bewusstsein der Bevölkerung fest verankert ist. Dabei kommt in der Öffentlichkeit immer wieder die Frage, unter welchen Gesichtspunkten solche offiziellen Besuche oder internationalen Konferenzen mit Blick auf die Bundesländer gestaltet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie groß war im Zeitraum 1998 bis Juni 2004 die Zahl der Staatsbesuche bzw. die Zahl offizieller Besuche von Staats- und Regierungschefs, die neben der Bundeshauptstadt Berlin auch einen Besuch in den Bundesländern vorsah?
Welche Bundesländer wurden dabei wie oft – ausgewiesen nach Jahren – und wie lange von den Staats- bzw. offiziellen Gästen besucht?
Ist es die Regel, dass ein Staats- bzw. offizieller Besuch auch einen Abstecher in ein Bundesland einschließen sollte?
Nach welchen Kriterien unterbreitet die Bundesregierung den hochrangigen Gästen Vorschläge für Besuche in die Bundesländer und inwieweit kommt sie Vorstellungen des Gastes hinsichtlich von Besuchen in Bundesländern entgegen?
Wie viele internationale Konferenzen bzw. multilaterale Veranstaltungen, bei denen die Bundesregierung Gastgeber oder Mitgastgeber war, fanden im Zeitraum 1998 bis Juni 2004 an welchen Orten außerhalb Berlins statt?
Wie viele regelmäßige bzw. außerordentliche Gipfeltreffen und hochrangige Ministertreffen – u. a. im Rahmen der G 7/8, Europäische Union (EU), Vereinten Nationen (VN), Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) etc. – fanden im Zeitraum 1998 bis Juni 2004 an welchen Orten außerhalb Berlins statt?
Nach welchen Kriterien wurde und wird die Auswahl der Tagungsorte für internationale Konferenzen, Gipfeltreffen, Ministertreffen und multilaterale Veranstaltungen – aufgeschlüsselt nach Kategorie – getroffen?
Wo werden die nächsten absehbaren Gipfel- bzw. Ministertreffen und multilateralen Veranstaltungen in Deutschland – G 7/8, EU etc. – stattfinden?
Wie häufig betreut das Protokoll des Auswärtigen Amts an welchen Orten Staats- und weitere hochrangige Gäste bei der Durchreise – aufgeschlüsselt nach Jahren und Orten – und inwieweit werden die Länderprotokolle bei dieser Betreuung mit einbezogen?
In welche Bundesländer führten im Zeitraum 1998 bis Juni 2004 Besuche von Gruppen, die sich auf Einladung der Bundesregierung im Rahmen z. B. des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland oder des Bundeskanzler-Einladungsprogramms aber auch anderer Programme in Deutschland aufhielten?
Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der Bundesländer bei der Besuchsvorbereitung dieser Gruppen getroffen?