Lebenssituation von Frauen und Mädchen aus muslimischen Familien in Deutschland
der Abgeordneten Rita Pawelski, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Reinhard Grindel, Markus Grübel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Walter Link (Diepholz), Michaela Noll, Hannelore Roedel, Andreas Scheuer, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Durch die Gastarbeiteranwerbungen in den 60er-Jahren, den Familiennachzug nach dem Anwerbestopp im Jahr 1973 und der zunehmenden Migration wanderten und wandern Menschen aus islamisch geprägten Ländern in die Bundesrepublik Deutschland ein. Sie brachten und bringen ihre Kultur und Tradition, ihre Arbeitskraft sowie ihre Religion mit nach Deutschland. Derzeit leben bei uns etwa drei Millionen Muslime, die nach den beiden christlichen Konfessionen die drittgrößte Glaubensgemeinschaft bilden.
Oftmals kontrovers diskutiert wird die Rolle der Frau im Islam. Viele der in Deutschland lebenden Muslimas sind erfolgreiche Unternehmerinnen, Politikerinnen, Künstlerinnen oder Wissenschaftlerinnen. Doch scheint vielen Frauen aus muslimischen Familien Gleichberechtigung, Partnerschaft, Selbstverwirklichung und Emanzipation vorenthalten zu werden. Der lange Kampf vieler Politikerinnen, Politiker, von Nichtregierungsorganisationen und anderen gesellschaftlichen Gruppen um mehr Gleichberechtigung von Frauen und das heutige Selbstverständnis von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Beruf, Politik und Gesellschaft scheint oftmals nur marginale bis gar keine Auswirkungen auf diesen Personenkreis zu haben.
Ziel dieser Anfrage ist es, Informationen über die Lebenssituation von Muslimas in Deutschland zu erhalten. Auf diese Weise können Integrationsfragen und ein politischer Handlungsbedarf genauer herausgearbeitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Statistische Ausgangslage
1. Wie viele Einwohner muslimischen Glaubens leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (getrennt nach Geschlecht)?
2. Aus welchen Staaten und jeweils in welcher Anzahl kamen Migranten muslimischen Glaubens nach Deutschland (getrennt nach Geschlecht)?
3. Wie viele deutsche Staatsbürger sind muslimischen Glaubens (getrennt nach Geschlecht und Alter)?
4. Wie viele muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, wie viele taten dies unter Annahme einer doppelten Staatsangehörigkeit (getrennt nach Geschlecht)?
5. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele so genannte Rückbürgerungen muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verzeichnen waren und in welche Länder diese erfolgten?
6. Welche Altersstruktur weist die muslimische Bevölkerung in Deutschland auf (getrennt nach Geschlecht)?
7. Wie viele muslimische Frauen und Mädchen in welchem Alter sind im Zuge des Familiennachzuges seit 1973 jährlich nach Deutschland gekommen?
8. Wie hat sich die Geburtenrate pro Frau bei den Muslimas, die in Deutschland geboren sind, und bei denen, die zugewandert sind, seit 1973 entwickelt?
II. Religion
9. Welche islamischen Glaubensrichtungen sind in Deutschland besonders vertreten?
10. Wie hat sich die Zahl der Anhänger der verschiedenen islamischen Glaubensgemeinschaften in Deutschland entwickelt?
11. Welche islamischen Religionsgemeinschaften haben in den letzten Jahren verstärkt Zulauf verzeichnen können?
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen, die sich in den vom Verfassungsschutz als islamistisch eingestuften Vereinigungen engagieren? Wenn ja, wie hoch ist deren Anteil?
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Auslegung des Korans und der Überlieferungen des Propheten Mohammeds hinsichtlich der Rechte von Frauen die jeweiligen Religionsgemeinschaften vertreten?
14. Inwieweit werden von diesen Gemeinschaften Interpretationen des Korans und der Überlieferungen des Propheten Mohammed vertreten, die im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 GG stehen?
15. Inwiefern werden von diesen Gemeinschaften Auslegungen des Korans und der Überlieferungen des Propheten Mohammed vertreten, die dem Staat die Erfüllung seiner Pflichten aus Artikel 3 GG – die tatsächliche Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken – erschweren? Welche Spannungen bestehen in dieser Hinsicht zwischen Artikel 3 GG und Artikel 4 GG?
16. Sieht der Koran nach Kenntnis der Bundesregierung Sanktionen vor, wenn eine Frau das Kopftuch, wie es laut Informationsbroschüre des Islamrats die Suren 33,59 und 24,31 vorschreiben, nicht trägt? Gibt es unterschiedliche Interpretationen dieser Koranstellen bei Schiiten, Sunniten oder anderen islamischen Glaubensrichtungen?
17. Sind Tendenzen erkennbar, dass das Tragen des Kopftuches zugenommen hat? Wenn ja, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Gründe es dafür gibt?
18. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob von muslimischen Gemeinden in Deutschland auf muslimische Mädchen oder deren Familien eingewirkt wird, damit sich Mädchen und Frauen auch äußerlich als Muslimas zu erkennen geben? Falls ja, in welcher Form wird auf sie eingewirkt?
19. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um eine Diskussion zum Thema Gleichberechtigung in konservativ islamischen Gruppen zu fördern?
III. Erziehung und Bildung
20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob muslimische Eltern in Deutschland der Bildung und Ausbildung ihrer Söhne eine größere Bedeutung als der ihrer Töchter beimessen?
21. Wie hoch ist die Analphabetenquote in Deutschland lebender Muslime (getrennt nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit)?
22. Welchen Einfluss haben die Religionsgemeinschaften und Koranschulen auf die Erziehung von Mädchen aus muslimischen Familien in Deutschland?
23. Wie viele Mädchen und Jungen aus muslimischen Familien besuchen in den Bundesländern einen Kindergarten (Angaben zur Staatsangehörigkeit)?
24. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Sprachkenntnisse von ausländischen Kindergartenkindern und ausländischen Schülern aus muslimischen Familien vor (getrennt nach Geschlecht und Schulformen)?
25. Wie viele Kinder und Jugendliche aus muslimischen Familien mit deutscher und wie viele Kinder und Jugendliche aus muslimischen Familien mit einer anderen Staatsangehörigkeit nehmen in Deutschland an einem islamischen Religionsunterricht in Koranschulen teil?
26. Zu welcher Tageszeit wird dieser Unterricht erteilt und kollidiert er gegebenenfalls mit der offiziellen Unterrichtszeit an allgemeinbildenden Schulen?
27. Welches Verständnis der Rechte bzw. der Gleichberechtigung von Mann und Frau vermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung die Koranschulen?
28. Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss des islamischen Religionsunterrichts an Koranschulen auf die Integrationsleistung der Jugendlichen ein?
29. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Jungen und Mädchen aus muslimischen Familien für länger als ein Jahr in das Heimatland der Eltern bzw. Großeltern reisen, um dort schulische Einrichtungen zu besuchen? Wenn ja, in welchem Alter findet dieser Aufenthalt statt und wie alt sind die Mädchen und Jungen bei ihrer Rückkehr?
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Mädchen aus muslimischen Familien, für deren Befreiung vom koedukativen Unterricht Musterbriefe im Internet abgerufen werden können, aufgrund religiöser Motive vom Sportunterricht und von Klassenfahrten in den einzelnen Bundesländern befreit werden möchten und welchen Einfluss dabei die islamischen Vereine in Deutschland haben?
31. Welche religiösen Gruppierungen gibt es, die eine derartige Freistellung ebenfalls beantragen, und wie sehen generell die Genehmigungsverfahren hinsichtlich solcher Anträge aus?
32. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss machen oder die Schule frühzeitig verlassen?
33. Wie hoch ist der Anteil von Studentinnen und Studenten aus muslimischen Familien, die eine Hochschulausbildung absolvieren (getrennt nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit)?
34. In welchen Studienfächern sind Studentinnen aus muslimischen Familien in Deutschland hauptsächlich anzutreffen?
35. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Studentinnen und Studenten aus muslimischen Familien in Deutschland, die ihr Studium abschließen?
36. Welche Ausbildungsberufe werden vorwiegend von Mädchen aus muslimischen Familien ergriffen, welche von den Jungen?
37. Wie hoch ist die Zahl von Mädchen und Jungen aus muslimischen Familien, die ihre Berufsausbildung vorzeitig ohne Abschluss beenden? Welche Gründe werden vorwiegend für den Abbruch genannt?
38. Wie viele Frauen aus muslimischen Familien qualifizieren sich über den so genannten zweiten Bildungsweg, besuchen Kurse an Abendschulen?
39. Wie viele Mütter muslimischer Familien nehmen in Deutschland an so genannten „Mama-lernt-Deutsch“-Kursen oder ähnlichen Angeboten teil (untergliedert nach Bundesländern)?
IV. Beruf
40. Wie viele muslimische Mitbürger und Mitbürgerinnen nehmen an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teil und an welchen?
41. Wie haben sich die Erwerbstätigenquote und Arbeitslosenquote von muslimischen Männern und Frauen seit 1973 entwickelt (getrennt nach Staatsangehörigkeit)?
42. Wie hat sich die Zahl der muslimischen Männer und Frauen in Deutschland seit 1973 entwickelt, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe empfangen?
43. Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele Frauen muslimischen Glaubens aufgrund traditioneller Rollenbilder an einer Berufsausübung gehindert werden?
44. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob, und wenn ja, wie vielen Frauen aufgrund der öffentlichen Darstellung eines traditionell muslimischen Rollenbildes (etwa dem Tragen eines Kopftuches oder eines Tschador) bereits der Einstieg in das Berufsleben verweigert wird?
45. In welchen Berufen und Branchen sind Frauen muslimischen Glaubens beschäftigt (Auflistung nach Branchen)?
46. In welchem Umfang und in welchen Bereichen sind Frauen muslimischen Glaubens im öffentlichen Dienst beschäftigt?
47. Wie viele muslimische Mütter vereinbaren Familie und Beruf, und in welchen Berufen sind diese überwiegend tätig?
48. Wie viele Frauen muslimischen Glaubens befinden sich in Deutschland in leitenden Positionen in Wirtschaft und Wissenschaft?
49. Wie viele Frauen muslimischen Glaubens in Deutschland sind Ärztinnen, Professorinnen, Rechtsanwältinnen und Ingenieurinnen?
50. Wie viele Frauen muslimischen Glaubens leiten in Deutschland ein eigenes Unternehmen und in welchen Branchen?
51. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen diese Unternehmen?
52. Wie viele Muslima wurden in Deutschland für ihre Leistungen auf kulturellem, sportlichem, politischem, sozialem und wissenschaftlichem Gebiet ausgezeichnet?
V. Organisation und politische Partizipation
53. Welche und wie viele islamische Vereine und Verbände gibt es in Deutschland in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit?
54. Wie hoch ist der Anteil der Frauen in diesen Organisationen?
55. Welche Haltung nehmen die in Deutschland aktiven islamischen Organisationen zur Frage der Gleichberechtigung der Frau ein?
56. Wie viele Frauen und Männer muslimischen Glaubens sind in politischen Parteien und Parlamenten auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene vertreten?
VI. Medien und Kulturteilhabe
57. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung deutschsprachige Nachrichtenprogramme und Zeitungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, deren Familien aus islamischen Ländern stammen, genutzt?
58. In welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Vertreterinnen von islamischen Religionsgemeinschaften in den Rundfunkräten vertreten?
59. Wie viele Muslima sind Moderatorinnen und Redakteurinnen in deutschen Medienunternehmen?
VII. Gewalt
60. Wie viele muslimische Frauen waren Opfer häuslicher, extremistischer und anderer Gewalt?
61. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Motive für Gewalttaten an muslimischen Mitbürgerinnen vor?
62. In welcher Beziehung stehen die Täter zu den misshandelten Frauen?
63. Wie viele „Schandemorde“ gibt es jährlich in Deutschland und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer?
64. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer von Genitalverstümmelungen werden?
65. Haben Frauen aus muslimischen Familien das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der ehelichen Wohnung bei Trennung in Anspruch genommen?
66. Welche weiteren Initiativen plant die Bundesregierung, außer dem Aktionsplan „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, um Mädchen und Frauen aus muslimischen Familien vor Gewalt zu schützen?
67. Wie viele muslimische Mitbürgerinnen suchen jährlich Zuflucht in einem Frauenhaus?
68. Existieren in Deutschland Frauenhäuser, die auf die Bedürfnisse von Frauen aus muslimischen Familien abgestimmt sind? Wenn ja, werden diese von diesen Frauen eher aufgesucht?
VIII. Ehe und Familie
69. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, wie viele der in Deutschland lebenden muslimischen Frauen mit nicht-muslimischen Männern und wie viele der in Deutschland lebenden muslimischen Männer mit nicht-muslimischen Frauen verheiratet sind?
70. Wie hoch ist die Scheidungsrate bei muslimischen Ehepaaren in Deutschland? Welcher Ehepartner reicht vorwiegend die Scheidung ein?
71. Wem werden bei Scheidungen muslimischer Ehepaare vorwiegend die Kinder zugesprochen, und wie ist es bei nicht-muslimischen Ehepaaren der Fall?
72. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der „Zwangsheiraten“ von in Deutschland lebenden muslimischen Frauen ein (getrennt nach Staatsangehörigkeit und Ort der Eheschließung)?
73. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele in Deutschland lebende Muslime mit mehreren Frauen verheiratet sind?
IX. Senioren
74. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie sich der Anteil der über 65-jährigen Muslime in Deutschland entwickelt (getrennt nach Geschlecht)?
75. Wie viele der in Deutschland lebenden betagten Muslime werden zu Hause gepflegt und wie viele leben im Altenheim (getrennt nach Geschlecht)?
76. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altenheime auf die zunehmende Anzahl pflegebedürftiger Menschen muslimischen Glaubens eingestellt?
77. Sind der Bundesregierung religionsspezifische Herausforderungen bekannt, die im Zusammenhang mit der Pflege von Senioren muslimischen Glaubens auftreten, und wenn ja, welche?
78. Hat sich das Bestattungs- und Friedhofswesen auf die Zunahme der Bestattung von Menschen islamischer Herkunft eingerichtet? Wenn nein, welche Maßnahmen will die Regierung treffen?
Fragen78
Wie viele Einwohner muslimischen Glaubens leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (getrennt nach Geschlecht)?
Aus welchen Staaten und jeweils in welcher Anzahl kamen Migranten muslimischen Glaubens nach Deutschland (getrennt nach Geschlecht)?
Wie viele deutsche Staatsbürger sind muslimischen Glaubens (getrennt nach Geschlecht und Alter)?
Wie viele muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, wie viele taten dies unter Annahme einer doppelten Staatsangehörigkeit (getrennt nach Geschlecht)?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele so genannte Rückbürgerungen muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verzeichnen waren und in welche Länder diese erfolgten?
Welche Altersstruktur weist die muslimische Bevölkerung in Deutschland auf (getrennt nach Geschlecht)?
Wie viele muslimische Frauen und Mädchen in welchem Alter sind im Zuge des Familiennachzuges seit 1973 jährlich nach Deutschland gekommen?
Wie hat sich die Geburtenrate pro Frau bei den Muslimas, die in Deutschland geboren sind, und bei denen, die zugewandert sind, seit 1973 entwickelt?
Welche islamischen Glaubensrichtungen sind in Deutschland besonders vertreten?
Wie hat sich die Zahl der Anhänger der verschiedenen islamischen Glaubensgemeinschaften in Deutschland entwickelt?
Welche islamischen Religionsgemeinschaften haben in den letzten Jahren verstärkt Zulauf verzeichnen können?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen, die sich in den vom Verfassungsschutz als islamistisch eingestuften Vereinigungen engagieren? Wenn ja, wie hoch ist deren Anteil?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Auslegung des Korans und der Überlieferungen des Propheten Mohammeds hinsichtlich der Rechte von Frauen die jeweiligen Religionsgemeinschaften vertreten?
Inwieweit werden von diesen Gemeinschaften Interpretationen des Korans und der Überlieferungen des Propheten Mohammed vertreten, die im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 GG stehen?
Inwiefern werden von diesen Gemeinschaften Auslegungen des Korans und der Überlieferungen des Propheten Mohammed vertreten, die dem Staat die Erfüllung seiner Pflichten aus Artikel 3 GG – die tatsächliche Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken – erschweren? Welche Spannungen bestehen in dieser Hinsicht zwischen Artikel 3 GG und Artikel 4 GG?
Sieht der Koran nach Kenntnis der Bundesregierung Sanktionen vor, wenn eine Frau das Kopftuch, wie es laut Informationsbroschüre des Islamrats die Suren 33,59 und 24,31 vorschreiben, nicht trägt? Gibt es unterschiedliche Interpretationen dieser Koranstellen bei Schiiten, Sunniten oder anderen islamischen Glaubensrichtungen?
Sind Tendenzen erkennbar, dass das Tragen des Kopftuches zugenommen hat? Wenn ja, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Gründe es dafür gibt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob von muslimischen Gemeinden in Deutschland auf muslimische Mädchen oder deren Familien eingewirkt wird, damit sich Mädchen und Frauen auch äußerlich als Muslimas zu erkennen geben? Falls ja, in welcher Form wird auf sie eingewirkt?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um eine Diskussion zum Thema Gleichberechtigung in konservativ islamischen Gruppen zu fördern?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob muslimische Eltern in Deutschland der Bildung und Ausbildung ihrer Söhne eine größere Bedeutung als der ihrer Töchter beimessen?
Wie hoch ist die Analphabetenquote in Deutschland lebender Muslime (getrennt nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit)?
Welchen Einfluss haben die Religionsgemeinschaften und Koranschulen auf die Erziehung von Mädchen aus muslimischen Familien in Deutschland?
Wie viele Mädchen und Jungen aus muslimischen Familien besuchen in den Bundesländern einen Kindergarten (Angaben zur Staatsangehörigkeit)?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Sprachkenntnisse von ausländischen Kindergartenkindern und ausländischen Schülern aus muslimischen Familien vor (getrennt nach Geschlecht und Schulformen)?
Wie viele Kinder und Jugendliche aus muslimischen Familien mit deutscher und wie viele Kinder und Jugendliche aus muslimischen Familien mit einer anderen Staatsangehörigkeit nehmen in Deutschland an einem islamischen Religionsunterricht in Koranschulen teil?
Zu welcher Tageszeit wird dieser Unterricht erteilt und kollidiert er gegebenenfalls mit der offiziellen Unterrichtszeit an allgemeinbildenden Schulen?
Welches Verständnis der Rechte bzw. der Gleichberechtigung von Mann und Frau vermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung die Koranschulen?
Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss des islamischen Religionsunterrichts an Koranschulen auf die Integrationsleistung der Jugendlichen ein?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Jungen und Mädchen aus muslimischen Familien für länger als ein Jahr in das Heimatland der Eltern bzw. Großeltern reisen, um dort schulische Einrichtungen zu besuchen? Wenn ja, in welchem Alter findet dieser Aufenthalt statt und wie alt sind die Mädchen und Jungen bei ihrer Rückkehr?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Mädchen aus muslimischen Familien, für deren Befreiung vom koedukativen Unterricht Musterbriefe im Internet abgerufen werden können, aufgrund religiöser Motive vom Sportunterricht und von Klassenfahrten in den einzelnen Bundesländern befreit werden möchten und welchen Einfluss dabei die islamischen Vereine in Deutschland haben?
Welche religiösen Gruppierungen gibt es, die eine derartige Freistellung ebenfalls beantragen, und wie sehen generell die Genehmigungsverfahren hinsichtlich solcher Anträge aus?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss machen oder die Schule frühzeitig verlassen?
Wie hoch ist der Anteil von Studentinnen und Studenten aus muslimischen Familien, die eine Hochschulausbildung absolvieren (getrennt nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit)?
In welchen Studienfächern sind Studentinnen aus muslimischen Familien in Deutschland hauptsächlich anzutreffen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Studentinnen und Studenten aus muslimischen Familien in Deutschland, die ihr Studium abschließen?
Welche Ausbildungsberufe werden vorwiegend von Mädchen aus muslimischen Familien ergriffen, welche von den Jungen?
Wie hoch ist die Zahl von Mädchen und Jungen aus muslimischen Familien, die ihre Berufsausbildung vorzeitig ohne Abschluss beenden? Welche Gründe werden vorwiegend für den Abbruch genannt?
Wie viele Frauen aus muslimischen Familien qualifizieren sich über den so genannten zweiten Bildungsweg, besuchen Kurse an Abendschulen?
Wie viele Mütter muslimischer Familien nehmen in Deutschland an so genannten „Mama-lernt-Deutsch“-Kursen oder ähnlichen Angeboten teil (untergliedert nach Bundesländern)?
Wie viele muslimische Mitbürger und Mitbürgerinnen nehmen an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teil und an welchen?
Wie haben sich die Erwerbstätigenquote und Arbeitslosenquote von muslimischen Männern und Frauen seit 1973 entwickelt (getrennt nach Staatsangehörigkeit)?
Wie hat sich die Zahl der muslimischen Männer und Frauen in Deutschland seit 1973 entwickelt, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe empfangen?
Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele Frauen muslimischen Glaubens aufgrund traditioneller Rollenbilder an einer Berufsausübung gehindert werden?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob, und wenn ja, wie vielen Frauen aufgrund der öffentlichen Darstellung eines traditionell muslimischen Rollenbildes (etwa dem Tragen eines Kopftuches oder eines Tschador) bereits der Einstieg in das Berufsleben verweigert wird?
In welchen Berufen und Branchen sind Frauen muslimischen Glaubens beschäftigt (Auflistung nach Branchen)?
In welchem Umfang und in welchen Bereichen sind Frauen muslimischen Glaubens im öffentlichen Dienst beschäftigt?
Wie viele muslimische Mütter vereinbaren Familie und Beruf, und in welchen Berufen sind diese überwiegend tätig?
Wie viele Frauen muslimischen Glaubens befinden sich in Deutschland in leitenden Positionen in Wirtschaft und Wissenschaft?
Wie viele Frauen muslimischen Glaubens in Deutschland sind Ärztinnen, Professorinnen, Rechtsanwältinnen und Ingenieurinnen?
Wie viele Frauen muslimischen Glaubens leiten in Deutschland ein eigenes Unternehmen und in welchen Branchen?
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen diese Unternehmen?
Wie viele Muslima wurden in Deutschland für ihre Leistungen auf kulturellem, sportlichem, politischem, sozialem und wissenschaftlichem Gebiet ausgezeichnet?
Welche und wie viele islamische Vereine und Verbände gibt es in Deutschland in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit?
Wie hoch ist der Anteil der Frauen in diesen Organisationen?
Welche Haltung nehmen die in Deutschland aktiven islamischen Organisationen zur Frage der Gleichberechtigung der Frau ein?
Wie viele Frauen und Männer muslimischen Glaubens sind in politischen Parteien und Parlamenten auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene vertreten?
In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung deutschsprachige Nachrichtenprogramme und Zeitungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, deren Familien aus islamischen Ländern stammen, genutzt?
In welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Vertreterinnen von islamischen Religionsgemeinschaften in den Rundfunkräten vertreten?
Wie viele Muslima sind Moderatorinnen und Redakteurinnen in deutschen Medienunternehmen?
Wie viele muslimische Frauen waren Opfer häuslicher, extremistischer und anderer Gewalt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Motive für Gewalttaten an muslimischen Mitbürgerinnen vor?
In welcher Beziehung stehen die Täter zu den misshandelten Frauen?
Wie viele „Schandemorde“ gibt es jährlich in Deutschland und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer von Genitalverstümmelungen werden?
Haben Frauen aus muslimischen Familien das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der ehelichen Wohnung bei Trennung in Anspruch genommen?
Welche weiteren Initiativen plant die Bundesregierung, außer dem Aktionsplan „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, um Mädchen und Frauen aus muslimischen Familien vor Gewalt zu schützen?
Wie viele muslimische Mitbürgerinnen suchen jährlich Zuflucht in einem Frauenhaus?
Existieren in Deutschland Frauenhäuser, die auf die Bedürfnisse von Frauen aus muslimischen Familien abgestimmt sind? Wenn ja, werden diese von diesen Frauen eher aufgesucht?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, wie viele der in Deutschland lebenden muslimischen Frauen mit nicht-muslimischen Männern und wie viele der in Deutschland lebenden muslimischen Männer mit nicht-muslimischen Frauen verheiratet sind?
Wie hoch ist die Scheidungsrate bei muslimischen Ehepaaren in Deutschland? Welcher Ehepartner reicht vorwiegend die Scheidung ein?
Wem werden bei Scheidungen muslimischer Ehepaare vorwiegend die Kinder zugesprochen, und wie ist es bei nicht-muslimischen Ehepaaren der Fall?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der „Zwangsheiraten“ von in Deutschland lebenden muslimischen Frauen ein (getrennt nach Staatsangehörigkeit und Ort der Eheschließung)?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele in Deutschland lebende Muslime mit mehreren Frauen verheiratet sind?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie sich der Anteil der über 65-jährigen Muslime in Deutschland entwickelt (getrennt nach Geschlecht)?
Wie viele der in Deutschland lebenden betagten Muslime werden zu Hause gepflegt und wie viele leben im Altenheim (getrennt nach Geschlecht)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altenheime auf die zunehmende Anzahl pflegebedürftiger Menschen muslimischen Glaubens eingestellt?
Sind der Bundesregierung religionsspezifische Herausforderungen bekannt, die im Zusammenhang mit der Pflege von Senioren muslimischen Glaubens auftreten, und wenn ja, welche?
Hat sich das Bestattungs- und Friedhofswesen auf die Zunahme der Bestattung von Menschen islamischer Herkunft eingerichtet? Wenn nein, welche Maßnahmen will die Regierung treffen?