BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bundeswehreinsatz in Kunduz und Faisabad (G-SIG: 15011168)

Fehlende Mandatierung der Einrichtung des PRT Faisabad durch den Deutschen Bundestag, Auftrag des Bundeswehrkontingents, Gefahrenabwehr, Notfallvorsorge, Demonstration vom 7. September 2004 wegen der angeblichen Vergewaltigung eines afghanischen Mädchens

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

12.10.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/376922. 09. 2004

Bundeswehreinsatz in Kunduz und Faisabad

der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Dr. Werner Hoyer, Helga Daub, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 25. Oktober 2003 sind Soldaten der Bundeswehr im Rahmen eines Provincial Reconstruction Teams (PRT) der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF), in Kunduz und seit dem 1. September 2004 zusätzlich in einem PRT in Faisabad eingesetzt. Während der Deutsche Bundestag den Einsatz in Kunduz gegen die Stimmen der Fraktion der FDP am 24. Oktober 2003 billigte, wurde auf eine ausdrückliche Mandatierung des PRT Faisabad verzichtet. Diese Unterlassung der Bundesregierung trägt zumindest nicht zur Rechtssicherheit der dort eingesetzten Bundeswehrsoldaten bei, zumal dann nicht, wenn es zu Problemen/Demonstrationen/Ausschreitungen im Einsatzgebiet kommt, wie etwa am 7. September 2004 geschehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Warum wurde vor der Einrichtung des PRT Faisabad auf eine ausdrückliche Mandatierung durch den Deutschen Bundestag verzichtet, obwohl sich das am 25. Oktober 2003 erteilte Mandat konkret auf die Übernahme des US-geführten PRT in Kunduz bezieht und der Aufbau eines zweiten PRT nicht genannt ist?

2

Ist die Bundesregierung bestrebt, zukünftig höchstmögliche Rechtssicherheit für die Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen durch auftragsbezogene Mandatserteilungen durch den Deutschen Bundestag zu schaffen, z. B. durch eine eigenständige Mandatserteilung für die deutschen PRT in Afghanistan?

3

Hält die Bundesregierung den Einsatz von rund 250 Soldaten in Kunduz für ausreichend, um auftragsgerecht dem Personal der Vereinten Nationen und anderem Zivilpersonal, das dem Wiederaufbau und humanitäre Aufgaben nachgeht, ein sicheres Umfeld zu gewährleisten?

4

Hält die Bundesregierung den Einsatz von weniger als 100 Soldaten in Faisabad für ausreichend, um dem Auftrag entsprechend ein sicheres Umfeld für Wiederaufbau und humanitäres Engagement zu garantieren?

5

Gibt es ausgearbeitete Pläne für eine derartige Unterstützung zu Land bzw. aus der Luft?

6

Werden Reservekräfte für die PRTs in Termez oder Kabul vorgehalten bzw. sind Verstärkungen von dort grundsätzlich möglich?

7

Gibt es Notfallevakuierungspläne für das in Faisabad eingesetzte Bundeswehrpersonal und wie schnell kann eine Evakuierung durchgeführt werden?

8

Können die besonderen klimatischen Verhältnisse am Hindukusch Verstärkungs- bzw. Rettungseinsätze be- oder gar verhindern?

9

Für welchen Zeitraum werden Versorgungsgüter für das PRT derzeit in Faisabad bevorratet und auf welchem Wege wird der Ergänzungsbedarf zugeführt?

10

Sind die in Faisabad eingesetzten Soldaten ausschließlich mit gepanzerten Fahrzeugen ausgestattet und über welche Bewaffnung verfügen sie?

11

Gibt es in Kunduz bzw. Faisabad spezielle Aufklärungskräfte, die geeignet und in der Lage sind, die Soldaten der PRTs rechtzeitig vor zu erwartende Gefahren zu warnen?

12

Wie viele von den in Kunduz und Faisabad eingesetzten Soldaten sind tatsächlich – aufgrund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung – in der Lage, aktiv Gefahren abwehren zu können, die sich z. B. aus einer Großdemonstration vergleichbar der vom 7. September 2004 ergeben können?

13

Was wurde seitens des PRT Faisabad am 7. September 2004 unternommen, nachdem es Kenntnis davon erhalten hatte (vor 09.00 Uhr), dass Mullahs wegen einer angeblichen Vergewaltigung eines afghanischen Mädchens durch NGO/GO-Angehörige im Rahmen des Morgengebets zu einer Demonstration aufgerufen hatten?

14

Welche Befehle/Weisungen erteilte das Deutsche Einsatzkontingent in Kunduz dem PRT in Faisabad bezüglich der zu erwartenden Demonstration?

15

Wurde eine zeitlich begrenzte Verstärkung des PRT Faisabad angedacht?

16

Wie viel Zeit hätte eine mögliche Verstärkung des PRT um ca. 100 Soldaten inklusive Ausrüstung und Bewaffnung benötigt?

17

Was unternahm das PRT Faisabad, nachdem es am 7. September 2004, um 11.05 Uhr, von drei Verletzten NGO/GO-Angehörigen Kenntnis darüber erhalten hatte, dass diese von Teilnehmern der Demonstration angegriffen worden waren?

18

Informierte die Führung des PRT Faisabad die Soldaten, die sich außerhalb der PRT-Liegenschaft befanden, z. B. am Flughafen, über den Demonstrationszug, dessen zumindest teilweise Gewaltbereitschaft, und welche Befehle/Weisungen wurden wann erteilt?

19

Wäre ein Einschreiten der Soldaten des PRT Faisabad geboten gewesen, als im Rahmen der Demonstration von ca. 1 000 Personen am 7. September 2004 NGO/GO-Angehörige angegriffen und die Gebäude der NGOs FOCUS und MEDAIR angezündet sowie deren Fahrzeuge zerstört wurden?

20

Bestand für die Bundeswehrsoldaten des PRT Faisabad aufgrund ihrer Anzahl, Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung eine realistische Chance eingreifen zu können, ohne sich nicht selbst unverantwortlich zu gefährden?

21

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gerade die Vorkommnisse des 7. September 2004 belegen, dass der Einsatz der PRTs Kunduz und Faisabad in jetziger Form undurchführbar ist?

Berlin, den 21. September 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen