Einsatz von Beamten des Bundesgrenzschutzes im Irak
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Auskunft der Bundesregierung befanden sich Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) im Irak, um Mitarbeiter des Technischen Hilfswerkes (THW) beim Wiederaufbau des zerstörten Trinkwassernetzes im Irak zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz der BGS-Beamten im Irak?
Sind die §§ 8 und 9 Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) einschlägig?
Ist ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 62 BGSG möglich?
Kann der Einsatz auf Artikel 32 GG gestützt werden?
Mit welchen Befugnissen waren die BGS-Beamten ausgestattet?
Hatten sie die Jedermann-Rechte nach der Strafprozessordnung?
Waren die BGS-Beamten bei ihren Einsätzen uniformiert?
Waren die BGS-Beamten bei ihren Einsätzen bewaffnet?
Aus welchen Maßnahmen bestand der Schutz der THW-Mitarbeiter?
Auf welche Gebiete bezog sich der Schutz der THW-Mitglieder?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die Notwendigkeit einer Rettung von THW-Mitarbeitern aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begründet erscheinen ließen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei dem Einsatz der BGS-Beamten der Sache nach um einen militärischen Auftrag handelte?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen mit dem Einsatz der BGS-Beamten im Irak Bedarf, das BGS-Gesetz zu ändern?