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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Änderung der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (G-SIG: 15011505)

Verlagerung der Zuständigkeit vom Bundesministerium des Innern zu der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Verfahren und Nichtbeteiligung des Parlaments

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

14.03.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/495822. 02. 2005

Änderung der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Günter Nooke, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Klaus Brähmig, Hartmut Büttner (Schönebeck), Rainer Eppelmann, Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Aufgrund eines Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 28. Dezember 2004 wurde die Zuständigkeit für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und die Zuständigkeit für die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zum 1. Januar 2005 vom Bundesministerium des Innern (BMI) zu der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verlagert.

Art und Weise des Verfahrens und die Nichtbeteiligung des Parlaments und der Betroffenen in der Entscheidungsvorbereitung sind gerade für Bürgerrechtler der untergegangenen kommunistischen Diktatur nicht akzeptabel.

Der Wortlaut des Stasi-Unterlagen-Gesetzes entspricht nach dem Organisationserlass des Bundeskanzlers nicht mehr den tatsächlichen Zuständigkeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Warum sind die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, der parlamentarische Beirat und die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur nicht in die Pläne zur Änderung der Zuständigkeiten in der Bundesregierung einbezogen worden?

2

Warum wurden in der oben beschriebenen Weise vollendete Tatsachen geschaffen?

3

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung und einer Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes?

4

Warum hat die Bundesregierung nur einige Zuständigkeiten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in das Ressort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien übertragen?

5

Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Handlungsweise im Hinblick auf die Fach- und Sachkompetenz von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und das Engagement der Parlamentarier?

Berlin, den 22. Februar 2005

Wolfgang Bosbach Hartmut Koschyk Günter Nooke Thomas Strobl (Heilbronn) Wolfgang Zeitlmann Günter Baumann Clemens Binninger Klaus Brähmig Hartmut Büttner (Schönebeck) Rainer Eppelmann Norbert Geis Roland Gewalt Ralf Göbel Reinhard Grindel Kristina Köhler (Wiesbaden) Dorothee Mantel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Stephan Mayer (Altötting) Beatrix Philipp Dr. Ole Schröder Arnold Vaatz Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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