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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Biometrische Daten in Ausweispapieren (G-SIG: 15011343)

Datenschutz, Auswahl der biometrischen Merkmale, Gesetzentwurf zur Einführung biometrischer Daten, Verschlüsselungsstandards auf internationaler Ebene, Simulierung von Tests, Kosten für den Bundeshaushalt, den Bürger und für Städte und Gemeinden

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.01.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/445701. 12. 2004

Biometrische Daten in Ausweispapieren

der Abgeordneten Gisela Piltz, Ulrike Flach, Rainer Funke, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Detlef Parr, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Entscheidung zugunsten der Aufnahme biometrischer Daten in Ausweisdokumente ist längst gefallen, ohne dass es darüber in Deutschland eine ausreichende gesellschaftliche Debatte gegeben hätte. Aus diesem Grund ist bei der derzeitigen Frage einer konkreten Umsetzung die breite öffentliche Diskussion besonders wichtig, um vor allem auf die Sicherung und Umsetzung des Datenschutzes hinzuwirken. Insbesondere ist dabei größte Sorgfalt auf die Verhinderung der Zweckentfremdung von persönlichen biometrischen Daten anzuwenden. Aber auch die Effektivität der Maßnahmen, insbesondere die sorgfältige Abwägung von Kosten und Nutzen, muss bei der Realisierung des Vorhabens im Fokus des Gesetzgebers stehen.

Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 wird in Deutschland nun erstmals das Ziel verfolgt, die Inhaber von staatlichen Ausweisdokumenten mit Hilfe von biometrischen Verfahren eindeutig automatisiert zu identifizieren. Durch Änderung des Personalausweisgesetzes (PAuswG), des Passgesetzes (PassG), des Ausländergesetzes (AuslG) und des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) sollen Ausweisdokumente eingeführt werden, die eine größere Fälschungssicherheit als die bisher verwendeten Dokumente aufweisen.

Über die computergestützte Identifizierung von Personen mit Hilfe ihrer Ausweisdokumente soll u. a. verhindert werden, dass Personen sich mit gefälschten Papieren bzw. einer anderen Identität ausweisen. Zu diesem Zweck sollen zusätzlich zu Angaben über Körpergröße und Augenfarbe sowie zu Lichtbild und Unterschrift ein oder mehrere biometrische Merkmale elektronisch gespeichert werden, die im Kontrollfall durch automatisierten Vergleich mit denen des Ausweisnutzenden verifiziert werden sollen. Diese neue Methode der Identifikation von Ausweisinhabern wird als ein wirksames Mittel bei der Bekämpfung von terroristischen Gefahren angesehen.

Die Technik beinhaltet aber auch Risiken sowie Probleme in der praktischen Umsetzung und verursacht bislang nur schwer abzusehende Kosten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele Fälle von gefälschten Ausweisdokumenten sind den Behörden des Bundes im vergangenen Jahr bekannt geworden?

2

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung neben der Fälschungssicherheit noch weitere Vorteile einer Ausrüstung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen, und wenn ja, welche?

3

Wie weit sind solche Vorteile abhängig von der Entscheidung, die biometrischen Daten der Bürger in einer zentralen Datei zu speichern oder dies zu unterlassen?

4

Plant die Bundesregierung eine zentrale Speicherung der künftig auf Ausweisdokumenten gespeicherten biometrischen Daten der Bürger, und wie begründet sie ihre Haltung?

5

In wie weit geht der Beschluss der EU-Innenminister, Reisepässe zukünftig sowohl mit einem digital lesbaren Foto als auch einem Fingerabdruck zu versehen, auf die Initiative der Bundesregierung zurück?

6

Welche datenschutzrelevanten Erwägungen hinsichtlich der Auswahl eines oder mehrerer biometrischer Merkmale hat die Bundesregierung angestellt, und in welcher Weise hat dabei die Möglichkeit eine Rolle gespielt, das biometrische Datum ohne Mitwirkung und Kenntnis des Bürgers zu gewinnen?

7

Welche weiteren Gründe haben den Ausschlag gegeben, die Merkmale elektronisches Foto und Fingerabdruck zu wählen und die Merkmale Handgeometrie sowie Iriserkennung nicht zu wählen?

8

Gab es hinsichtlich der Wahl der Merkmale unter den EU-Innenministern unterschiedliche Auffassungen, und wenn ja, welche Ratsmitglieder haben sich für welches Merkmal ausgesprochen?

9

Für welchen Zeitpunkt ist eine Erfassung der biometrischen Merkmale in Deutschland geplant, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einführung biometrischer Daten in Ausweisdokumenten vorzulegen?

10

In welchem Zeitraum ist die Aufnahme biometrischer Daten auch für Personalausweise vorgesehen (vgl. die Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Lutz Diwell, vom 7. Juni 2004 auf die schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Hartmut Koschyk in Bundestagsdrucksache 15/3284)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Wichtigkeit, aus Erwägungen des Datenschutzes die biometrischen Daten der Bürger lediglich verschlüsselt bzw. verkürzt auf den Ausweisdokumenten zu speichern, oder hält die Bundesregierung – gegebenenfalls warum – die Speicherung von Rohdaten für sinnvoll?

12

Wie weit sind die Bestrebungen fortgeschritten, auf internationaler Ebene Standards für Verschlüsselungsalgorithmen zu vereinbaren, und wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung dieser Standards für die internationale Akzeptanz von um biometrische Daten ergänzten Ausweisen und Reisepässen?

13

Gibt es abgesehen von den Projekten am Flughafen Frankfurt a. M. weitere Tests, welche die zu unterscheidenden Datensätze in einer Anzahl von mindestens 80 Millionen simulieren?

14

Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass selbst bei höchster Leistungsfähigkeit der Technik und einer Begrenzung auf den Verifikationsmodus die Anzahl von fehlerhaft erkannten und fehlerhaft zurückgewiesenen Personen nach Studien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik („BioFinger“ u. a.) sowie des Büros für Technikfolgenabschätzung (Zweiter Sachstandsbericht) erheblich sein dürfte?

15

Trifft die Bundesregierung schon jetzt Maßnahmen, um diesem Problem zu begegnen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

16

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Kosten für eine Implementierung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten, und von welchen laufenden Kosten geht sie diesbezüglich aus?

17

In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt 2005 Mittel bereitgestellt, die mittelbar oder unmittelbar für die Implementierung von biometrischen Daten in Ausweisdokumenten verwendet werden, und welcher Behörde sind diese Mittel zugeordnet?

18

Plant die Bundesregierung die bei der Implementierung sowie danach laufend anfallenden Kosten auf die Bürger, die einen neuen Ausweis beantragen müssen, durch eine Änderung der entsprechenden Verordnungen umzulegen, und wenn ja, in welchem Umfang?

19

Wie hoch werden nach Einschätzung der Bundesregierung die von den Bürgern zu entrichtenden Gebühren für einen mit biometrischen Merkmalen versehenen Ausweis sein?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Umlegung der Kosten auf die Inhaber von deutschen Reisepässen allein dieser Personengruppe damit die Kosten für das gesamte System biometrischer Identifikation auferlegt?

21

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten von Städten und Gemeinden für die Anschaffung technischer Geräte und Software für die Erfassung biometrischer Daten auf den Einwohnermeldeämtern bzw. bei der Ausstellung von Pässen auf Passämtern?

22

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Schulung von Personal der Städte und Gemeindeverwaltungen für die Erfassung von biometrischen Daten?

23

Plant die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Ausweisträger als Basis für den elektronischen Geschäftsverkehr und die elektronische Unterschrift, wenn ja, in welcher Ausgestaltung, und wenn nein, warum nicht?

24

Inwieweit wurde die Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweisdokumente bei der Ausschreibung zum neu zu entwickelnden Schengener Informationssystem (SIS) II berücksichtigt?

25

Als wie realistisch bewertet es die Bundesregierung, dass die Grenzübergänge an den zukünftigen Außengrenzen des SIS mit der für die Auswertung biometrischer Ausweismerkmale notwendigen Technik rechtzeitig ausgerüstet werden?

26

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweisdokumente einen substanziellen Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus leisten kann, und wie begründet sie diese Auffassung?

Berlin, den 1. Dezember 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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