Leistungen der Bundeswehr im Innern anlässlich des G8-Gipfels (Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 16/5148)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger, Monika Knoche, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Umfang und Qualität des Bundeswehreinsatzes zum G8-Gipfel unterliegen weiterhin einer starken öffentlichen Kritik. Dass Tornados der Luftwaffe mit der Überwachung von Protestcamps beauftragt, Spähpanzer der Bundeswehr zur Kontrolle etwaiger „verdächtiger“ Bewegungen an strategisch wichtigen Punkten stationiert waren und Polizeikräfte von Bundeswehrfahrzeugen transportiert worden sind, wird vielfach als verfassungswidrig eingeschätzt. Starke Kritik gibt es auch an der Informationspolitik der Bundesregierung. So hat die Bundesregierung trotz mehrerer parlamentarischer Anfragen nach dem Umfang des Bundeswehreinsatzes den Einsatz von Tornados erst zugegeben, nachdem entsprechende Presseberichte erschienen waren.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einsatz der Bundeswehr im Inneren anlässlich des G8-Gipfels“ vom 11. Juli 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6046) wird von den Fragestellern für völlig ungenügend gehalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Zu welchem Zeitpunkt wurden Amtshilfeanträge anderer Behörden an das Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordnete Dienststellen der Bundeswehr gestellt?
a) Was war jeweils der Wortlaut des Amtshilfeersuchens?
b) Mit welchen sachlichen Erfordernissen wurde das Ersuchen begründet, und was wurde als Zweck der von der Bundeswehr angeforderten Leistungen angegeben (bitte detailliert erläutern)?
c) Enthielten die Amtshilfeersuchen jeweils genau angegebene Einsatzzahlen und konkret beschriebene Gerätschaften/Fähigkeiten/Materialien, und wenn ja, hat die Bundeswehr vor Endredaktion der Amtshilfeersuchen entsprechende Hinweise über die vorhandenen Potentiale gegeben?
d) Wer hat zu welchem Zeitpunkt darüber entschieden, in welcher konkreten Form den jeweils bewilligten Amtshilfeersuchen stattgegeben werden soll (bitte nach den einzelnen Amtshilfeersuchen aufgliedern und militärische Abkürzungen ggf. erläutern)?
e) Welchen konkreten Amtshilfeersuchen lassen sich die auf Bundestagsdrucksache 16/6046 in Anlage 2 aufgeführten Verwendungen von Truppenteilen jeweils zuordnen und wie wurde der zur „Eigensicherung“ erforderliche Bedarf von der Bundeswehr begründet?
Wie wurden die Amtshilfeverfahren vorbereitet?
a) Welche Vorab-Anfragen, informellen Gesuche, Gespräche und andere Vorbereitungen gingen den formellen Amtshilfeersuchen voraus?
b) Wer hat wann vor dem jeweiligen Amtshilfeersuchen die polizeilichen Ressourcen (in Bund und Ländern) ermittelt?
c) Wann wurde jeweils über die Kostenfrage, d. h. Kostenübernahme und Kostenumfang entschieden?
d) Haben die ersuchenden Behörden sich vor Fertigstellung des Amtshilfeersuchens bei der Bundesregierung oder der Bundeswehr erkundigt, welche Kapazitäten ggf. zur Verfügung stünden (bitte erläutern)?
e) Hat die Bundeswehr vor Fertigstellung eines Amtshilfeersuchens signalisiert, dass diesem nicht stattgegeben werden könne (bitte ggf. den Inhalt des beabsichtigten Ersuchens und die Gründe angeben, die zu einer Ablehnung geführt hätten)?
f) Hat die Bundesregierung die Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder andere Behörden von sich aus auf Möglichkeiten des Bundeswehreinsatzes aufmerksam gemacht, und wenn ja, – bei welcher Gelegenheit, – zu welchem Zweck, – welche Formen des Militäreinsatzes wurden dabei angeregt, – wie haben die Behörden darauf reagiert?
Wer hat zu welchem Zeitpunkt eine verfassungsrechtliche Prüfung der Amtshilfeersuchen vorgenommen?
a) Wer, bzw. welche Instanz bei der Bundeswehr ist befugt, Amtshilfeersuchen zu bescheiden, und wie ist diese Befugnis nach Umfang und Qualität des Ersuchens hierarchisiert, d. h. welche Instanz kann welche Ersuchen entscheiden?
b) Wer, bzw. welche Instanz der Polizei und des Landes Mecklenburg-Vorpommern konnte im Falle der Einsätze rund um den G8-Gipfel welche Amtshilfeersuchen nach welchen militärischen Fahrzeugen, Gerätschaften, Ausrüstungsgegenständen und Fähigkeiten stellen?
Inwiefern entspricht es den bisherigen Gepflogenheiten bei Gewährung von Amtshilfe, dass nach deren allgemeiner Bewilligung (hier der Anforderung von „Aufklärung“) die Ausgestaltung der konkreten Einsätze „den Fachleuten überlassen“ wird (Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier laut NDR Online-Nachrichten am 23. Juli 2007) wie im Falle der mindestens fünf nicht vom Verteidigungsminister gebilligten Tornadomissionen, d. h. mindestens zehn Flügen?
Auf welcher Rechtsgrundlage kommen „Eurofighter“ und „Phantom“ „immer“ (Spiegel-Online 3. Juli 2007) bei Staatsbesuchen zum Einsatz, und wer fordert sie in welchem Umfang jeweils an?
Wer hat die vier „Eurofighter“ und acht „Phantom“ wann im Falle des G8-Gipfels angefordert, und wer hat den konkreten Umfang und Einsatz bewilligt?
Warum wurde das Amtshilfeersuchen der Stadt Schwerin zur sanitätsdienstlichen Unterstützung durch drei Krankenkraftwagen während einer Demonstration am 2. Juni in Schwerin abgelehnt?
a) Um welche Demonstration handelte es sich dabei?
b) Wann wurde das Amtshilfeersuchen gestellt, wann wurde es abgelehnt?
c) Lagen der Ablehnung praktische Gründe oder rechtliche Einschätzungen zu Grunde (bitte erläutern)?
Welche Behörden bzw. Einrichtungen abgesehen von der BAO Kavala haben den Auftrag zur Fertigung weiterer Luftbilder außer den Aufnahmen von den Camps Reddelich und Wichmannsdorf erteilt oder waren an der Beauftragung beteiligt?
Mit welchem Wortlaut hat welcher Angehörige der BAO Kavala im April 2007, der Tornado-Überwachung bestimmter Areale die oberste Priorität gegeben, und welche Areale waren damit gemeint?
Wer hat an der Besprechung am 8. Mai 2007 teilgenommen, auf der Strecken markiert wurden, die der zweithöchsten Prioritätsstufe zugeordnet wurden und um welche Strecken handelte es sich dabei?
Warum enthalten zahlreiche der an die BAO Kavala übermittelten Tornado-Bilder Bildunterschriften wie „Kleintransporter in unüblicher Parkposition“, „Gehöft mit möglichem Blockadematerial“, „mögliche Baumaterialien“, die offenkundig nichts mit dem behaupteten Auftrag („Erkennung möglicher Erddepots sowie die Erfassung von Manipulationen an wichtigen Straßenzügen“) zu tun haben, da parkende Autos weder ein Erddepot noch eine Bodenmanipulation darstellen?
a) Wer hat diese Bildunterschriften auf wessen Anforderung hin erstellt?
b) Wann wurden diese Bildunterschriften erstellt (bitte erläutern, welche Änderungen zu welchem Zeitpunkt vorgenommen worden sind)?
Wie viele Airborne Warning and Control System (AWACS)-Flugzeuge waren im Einsatz?
a) Wie viele Soldaten jeweils welcher Armee sind hierbei eingesetzt worden?
b) Wie viele Flugstunden haben die AWACS-Flugzeuge in Zusammenhang mit dem Gipfel absolviert?
c) Wer hat um den Einsatz der AWACS gebeten, zu welchem Zeitpunkt und wer hat hierüber auf welchem Entscheidungsweg zu welchem Zeitpunkt entschieden?
Warum wurden am 5. Juni 2007 bis zu 100 Polizisten durch V-Boote der Marine transportiert?
Warum sind ausweislich der Liste der Amtshilfeersuchen diese Transporte nicht vorab beantragt worden, auf wessen Anfrage und Veranlassung, und auf welcher Rechtsgrundlage wurden sie durchgeführt?
Woher nimmt die Bundesregierung die Gewissheit, dass die Transporte „nicht im Zusammenhang mit einem unmittelbaren polizeilichen Einsatz“ gestanden haben, wo sie doch sonst auf Fragen zu Polizeieinsätzen niemals Angaben macht und auf ihre Unzuständigkeit bzw. Unwissenheit hinweist?
Warum fand der Transport überhaupt statt und warum mit militärischen Fahrzeugen?
Wie ist der Begriff eines „unmittelbar“ bevorstehenden Einsatzes zu verstehen?
a) Handelte es sich um eine außerdienstliche Fahrt der Polizisten?
b) Wie viel Zeit ist bis zum nächsten Einsatz der Polizisten vergangen?
c) Hat die Polizei die Zusage gegeben, die Polizisten seien nicht auf dem Weg zu einem Einsatz, und wenn ja, hat die Polizei angegeben, wo und wann die Polizisten zum nächsten Mal eingesetzt werden, und welche Möglichkeiten hatte die Bundeswehr, dies zu überprüfen?
d) Ist die Aussage, die Polizisten seien nicht „unmittelbar“ auf dem Weg zu einem Einsatz gewesen, so zu verstehen, dass der Transport ansonsten verweigert worden wäre, und wenn ja, welche rechtlichen Überlegungen sind darüber von wem angestellt worden, welche Anweisungen an die Dienststellen der Bundeswehr sind mit welchem inhaltlichen Tenor hierzu übermittelt worden?
Warum wurden vom 5. bis 8. Juni 2007 13 Bundeskriminalamt (BKA)-Beamte mit Bundeswehrhubschraubern ohne Amtshilfeersuchen transportiert?
a) Wer hat um diese Transporte ersucht, und auf wessen Veranlassung, und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Transporte durchgeführt?
b) Zu welchem Zweck wurden die BKA-Beamten transportiert, was war ihre Mission am Zielort?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass zum Transport von Journalisten ein Amtshilfeersuchen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist, zum Transport von Polizisten aber nicht?
a) Sind Militär und Polizei schon so weit miteinander vermengt, dass solche Transportdienste informell und quasi „auf Zuruf“ durchgeführt werden dürfen?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen nicht auf dem Wege der Amtshilfeersuchen durchgeführten Unterstützungsleistungen, um in Zukunft die Trennung von Polizei und Militär wieder sichtbar zu machen und auch den Eindruck zu zerstreuen, die Bundeswehr sei ein Taxiunternehmen?
Auf welche Weise wurden wann welche Polizeiebenen über die Möglichkeit und das Abfassen von Amtshilfeersuchen informiert, geschult oder hingewiesen, und auf Grundlage welcher Materialien, Vorträge, Handreichungen o. Ä wurden diese Einweisungen von wem jeweils vorgenommen?
Warum wurden am 6. und 7. Juni 2007 sieben Tonnen Verpflegung und Versorgungsgüter von Bundeswehrhubschraubern an Polizeikräfte ausgeliefert, ohne dass hierfür ein Amtshilfeersuchen gestellt wurde?
Wer hat diese Dienste wann und in welcher Form beantragt, und wer hat wann und auf welcher Rechtsgrundlage die Genehmigung hierfür erteilt?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob das Grundgesetz das mittelbar obrigkeitliche Tätigwerden der Bundeswehr in Form der Bereitstellung von Spähpanzern, Tornados und Transportkapazitäten für die Polizei unter Genehmigungsvorbehalt nach Artikel 87a Grundgesetz stellt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Überlegungen wurden konkret angestellt, welche Abwägungen wurden vorgenommen?