Fortsetzung der Unternehmensteuerreform und bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Arbeit
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg, Otto Bernhardt, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Patricia Lips, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Belastung deutscher Unternehmen mit Abgaben und Steuern hält dem internationalen Wettbewerb nicht mehr stand. Deutschland ist noch immer ein Hochsteuerland. So stellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2003/2004 fest: „Deutschland ist – bezogen auf die effektiven Steuerbelastungen von Unternehmen – immer noch ein Hochsteuerland.“ (Bundestagsdrucksache 15/2000, S. 308). In seinem jüngsten Gutachten bestätigt der Sachverständigenrat den dringenden Handlungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung. Er stellt fest: „Die effektiven Durchschnittssteuerbelastungen sind europaweit am höchsten, die effektiven Grenzsteuerbelastungen sind nur in Frankreich noch höher“ (Jahresgutachten 2004/2005, Ziff. 761).
Nach den Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ist die Effektivbelastung eines Unternehmens in Großbritannien gegenüber einem deutschen Unternehmen um 38 % geringer und in den Niederlanden immerhin noch um 20 % geringer. Lediglich nach französischem Recht ergibt sich für Unternehmen eine Mehrbelastung von 33 % im Vergleich zu einem Unternehmen in Deutschland. Verschärft wird der internationale Steuerwettbewerb durch die ausgesprochen niedrige Effektivbelastung von Unternehmen, die in den neuen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Während deutsche Unternehmen nach den Berechnungen des ZEW einer effektiven Steuerbelastung von 37,2 % unterliegen, liegt die Effektivbelastung in einer Bandbreite zwischen 13,1 % in Litauen und 32,8 % in Malta.
Hinzu kommt die wachsende Rechtsunsicherheit in Deutschland, weil ständig neue Normen des deutschen Unternehmensteuerrechts der Überprüfung durch die Gerichte unterliegen. Unter Experten wird allein im Unternehmenssteuerbereich die Vereinbarkeit von rund 30 Paragraphen mit dem Europarecht bezweifelt. Eine solche Rechtsunsicherheit macht Investitionsentscheidungen nicht mehr planbar und dürfte für die schwache Investitionsnachfrage in Deutschland wesentlich mitverantwortlich sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Investitionsnachfrage, Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und der Höhe der Unternehmensteuerbelastung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die schwache Investitionsentwicklung in Deutschland, die unverändert hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig sinkender Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wesentlich durch die hohe Unternehmensteuerbelastung bedingt ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnungen von ZEW und Sachverständigenrat zur Höhe der Unternehmensteuerbelastung deutscher Unternehmen?
Schließt sich die Bundesregierung den Berechnungen des ZEW an, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Unternehmensteuerbelastung in Deutschland deutlich höher ist als in vielen Mitgliedstaaten der EU, in den USA und in Japan?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Unternehmensteuerbelastung in Deutschland gesenkt werden muss, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für in- und ausländische Investitionen wieder attraktiv zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die im „Handelsblatt“ vom 27. Dezember 2004 (Seite 5) wiedergegebene Auffassung des im Bundesministerium der Finanzen (BMF) tätigen Unterabteilungsleiters, dass „die deutsche Unternehmensbesteuerung generalüberholt, alle Unternehmen der Körperschaftsteuer unterworfen, die Gewerbesteuer in die Körperschaftsteuer integriert und der Satz von heute knapp 40 auf 30 Prozent gesenkt werden sollte“, und wenn nein, warum nicht?
Ist es richtig, dass der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, mit den in Frage 7 skizzierten Eckpunkten für eine Unternehmensteuerreform den Steuermodellen von CDU/CSU, FDP und Sachverständigenrat einen eigenen Ansatz entgegenhalten will, und wie will sie diese durchsetzen?
Ist die in der „Financial Times Deutschland (FTD)“ vom 28. Dezember 2004 (Seite 11) getätigte Aussage „Die Pläne für eine rechtsformneutrale Besteuerung aller Firmen lägen bereits in der Schublade des Finanzministeriums“ richtig, und wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?
Handelt es sich bei diesen Plänen um eigenständige Überlegungen des Unterabteilungsleiters im BMF, die mit der Leitung des BMF nicht abgestimmt sind, oder handelte dieser im Auftrag der Leitung des BMF?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der im BMF für die Unternehmensbesteuerung zuständige Unterabteilungsleiter seine – mit der Leitung des BMF abgestimmten oder nicht abgestimmten – Pläne zur Unternehmensbesteuerung öffentlich macht?
Trägt das in Frage 11 beschriebene Vorgehen nach Ansicht der Bundesregierung zur Verunsicherung der Unternehmen bei?
Plant die Bundesregierung vor dem Jahr 2007 eine Unternehmensteuerreform, und wenn ja, wie sehen ihre Pläne aus, und wenn nein, warum nicht?
Ist die in der „FTD“ vom 28. Dezember 2004 (Seite 11) getätigte Aussage „Die Bundesregierung werde frühestens 2007 ein Konzept für eine grundlegende Unternehmensbesteuerung vorlegen“ richtig?
Wie begründet die Bundesregierung ein Nichthandeln bei der Unternehmensbesteuerung bis 2007 vor dem Hintergrund des von den Bundesministern geschworenen Amtseids nach Artikel 56 GG, wonach sie ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden“ sollen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Gewerbesteuer in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert werden muss, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Gruppenbesteuerung eingeführt werden muss, die nicht mehr danach unterscheidet, ob ein Großunternehmen als Stammhaus oder als gegliederter Konzern organisiert ist, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum legt sie keinen Gesetzentwurf vor?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verrechnung von Unternehmensverlusten und -gewinnen über die Grenze hinweg zugelassen werden muss, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum legt sie keinen Gesetzentwurf vor?
Welche finanziellen Auswirkungen ergäben sich, ließe man die Verrechnung von Unternehmensverlusten und -gewinnen über die Grenze hinweg zu?