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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

<span>Zulässigkeit einer konzerneigenen Verleih-GmbH eines öffentlichen Arbeitgebers, Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), Vereinbarkeit mit dem AÜG, Tarifgeltung und Tarifautonomie, Änderungsbedarf am AÜG</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.08.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/612723. 07. 2007

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Presse wird zurzeit über eine Auseinandersetzung am Universitätsklinikum Essen berichtet („Leiharbeiter beim Uniklinikum Essen“ aus der Sendung Westpol, WDR vom 18. Februar 2007 und „Klinik-Tochter wird zum Streitfall“, NRZ, 18. Februar 2007). Das Klinikum hatte im Oktober 2006 die Personalservice GmbH (PSG) gegründet, eine Leiharbeitsfirma, die ihre zurzeit 63 Beschäftigten nur an das Universitätsklinikum ausleiht.

Der Vorgang gründet auf dem Modell, dass Unternehmen Tochterunternehmen gründen, um von diesen für ihre eigene Produktion oder Dienstleistungserbringung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entleihen. Wenn diese Tochterunternehmen die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband der Zeitarbeit erwerben, soll dann die Tarifbindung zu den Tarifverträgen der Zeitarbeit bestehen. Die entliehenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nach diesen für den Arbeitgeber deutlich günstigeren Tarifverträgen vergütet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Darf ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber wie das Universitätsklinikum Essen überhaupt eine konzerneigene Verleih-GmbH gründen? Wenn ja, warum?

2

Inwieweit stellt die ausschließliche Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns eine zulässige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dar (bitte mit Begründung)?

3

Gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überhaupt für öffentlich-rechtliche Unternehmen (wie das Universitätsklinikum) (bitte mit Begründung)?

4

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung existierende Tarifstrukturen unterlaufen und gefährdet werden, und inwieweit besteht im Bezug auf den Schutz der Tarifautonomie Handlungsbedarf?

5

Sind reine Scheinkonstruktionen, die offensichtlich innerhalb eines Konzerns lediglich dazu dienen, die Personalkosten dauerhaft zu senken, im Sinne des AÜG zulässig (bitte mit Begründung)?

6

Inwieweit sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Bedarf, das AÜG insbesondere in Bezug auf die derzeit unbefristete Verleihdauer und die Tariföffnung zu verändern, und wie begründet sie ihre Haltung?

Berlin, den 20. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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