Bewertung der DB Energie GmbH vor dem Hintergrund eines Bahnbörsengangs
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Hans- Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit einer möglichen Kapitalprivatisierung bei der Deutschen Bahn AG spielen Informationen über die DB Energie GmbH zur Beurteilung der Kapitalprivatisierung eine Rolle.
Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 141 des Abgeordneten Winfried Hermann „Wie hoch sind die Stromerzeugungskapazitäten der Kraftwerke der DB Energie GmbH in MW und wie hoch ist der Marktwert dieser Kraftwerke bzw. Kraftwerksbeteiligungen?“ auf Bundestagsdrucksache 16/6079 wird daher darauf hingewiesen, dass es in Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen gerade in diesem Bereich nicht ausreichen kann, allgemein und ohne nähere Erläuterungen nur unter Verweis auf Anlage 1 zur Bundestagsdrucksache 13/6149 zu behaupten, die Fragen beträfen Sachverhalte, die in die unternehmerische Zuständigkeit der DB AG bzw. der DB Energie GmbH fallen.
Die Fragen sind ersichtlich auch in Hinblick auf Bundestagsdrucksache 13/6149 zulässig. Insoweit weisen die Fragesteller darauf hin, dass es sich nach dem Wortlaut der Anlage bei dem Kriterienkatalog nur um ein „Hilfsmittel“ handelt. Entscheidend ist die allgemeine Aussage, dass Anfragen „zulässig sind zu Bereichen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist“. Insoweit ist hier die Zugehörigkeit zum Verantwortungsbereich nicht etwa zweifelhaft, weil es sich um ein privatisiertes Unternehmen handelt. Vielmehr gilt auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (B. v. 5. Juni 1989 – 2 BvL 2/97 – Rdnr. 55, 61) Folgendes:
- Das wirtschaftliche Engagement der öffentlichen Hand unterliegt der Kontrolle des Parlamentes. Es ist Aufgabe des Parlamentes, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regierung auch hinsichtlich der Betätigung der öffentlichen Hand im Rahmen ihrer Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu kontrollieren.
Diesen verfassungsrechtlichen Auftrag verfolgt die Kleine Anfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch sind die Stromerzeugungskapazitäten der Kraftwerke der DB Energie GmbH?
In welchem Umfang wird Strom von der DB Energie GmbH von anderen Energieversorgungsunternehmen zugekauft und von wem?
Welchen Umfang hat das Fernleitungsnetz der DB Energie GmbH?
Über welche freien Kapazitäten zum Transport von Elektrizität verfügt das Leitungsnetz der DB Energie GmbH?
In welcher Form ist das Leitungsnetz der DB Energie GmbH in der Lage, weitere Stromkunden zu versorgen?
Über welchen Grundbesitz verfügt die DB Energie GmbH?
Wie hoch ist der Marktwert der DB Energie GmbH?
Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix des von der DB Energie GmbH erzeugten Stroms und zu welchen Anteilen werden fossile Energieträger und Atomkraft eingesetzt?
Welchen prozentualen Anteil und welche Menge Biokraftstoff wird von DB Energie GmbH eingesetzt?