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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Weiterentwicklung der Anhaltspunkte zur Feststellung einer Behinderung

Schaffung gesetzlicher Grundlagen für „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ zur Beurteilung des Grades einer Behinderung u.a. bei jugendlichen Mukoviszidose-Patienten und Conterganbetroffenen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.09.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/624321. 08. 2007

Weiterentwicklung der Anhaltspunkte zur Feststellung einer Behinderung

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Elke Reinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ (AP) dienen als Richtlinien zur Begutachtung von Schädigungsfolgen und Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche durch im Schwerbehindertenausweis eingetragene Merkzeichen. Die vom jeweils zuständigen Ministerium herausgegebenen und von einem ärztlichen Sachverständigenbeirat beschlossenen AP entbehren einer gesetzlichen Grundlage. Sie werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wie untergesetzliche Normen angewandt. Dagegen gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die obersten Gerichte mahnten bereits mehrfach den Erlass einer Ermächtigungsgrundlage für die AP an. Dennoch billigte das BSG dem zuständigen Bundesministerium als Herausgeber der AP einen der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglichen Einschätzungsspielraum bei der Festlegung eines GdB/MdE-Grades in Bezug auf eine Gesundheitsstörung zu. In der Einleitung der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten AP ist zu lesen: „Im Hinblick auf die bevorstehende Verrechtlichung der ‚Anhaltspunkte‘…“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie ist der Stand des Prozesses hin zu einer Verrechtlichung der Anhaltspunkte, und mit wem arbeitet die Bundesregierung dabei zusammen?

2

Wie oft tagt der für die Fortschreibung der Anhaltspunkte zuständige ärztliche Sachverständigenbeirat im Sektor Versorgungsmedizin des BMAS?

3

Aus welchen Personen welcher Berufsgruppen setzt sich dieser Sachverständigenbeirat zusammen, und von wem werden die Personen dorthin berufen?

4

Wo veröffentlicht das BMAS die Tagungsniederschriften des Sachverständigenbeirats, die oftmals zur Klärung von Auslegungsfragen notwendig sind?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung die verbreitete Praxis der für die GdB-Erteilung zuständigen Ämter, dass Jugendlichen mit Gesundheitsstörungen (z. B. Mukoviszidose) bei Erreichen des 16. bzw. 18. Lebensjahres automatisch und ohne Prüfung das Merkzeichen H (hilflos) aberkannt wird?

6

Was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?

7

Was hält die Bundesregierung von der Forderung, Contergan geschädigten Ohnarmern das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) zuzuerkennen, damit sie den mit diesem Merkzeichen verbundenen Nachteilsausgleich der besonderen Parkerleichterung (Benutzung von Parkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol) in Anspruch nehmen können?

8

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Anhaltspunkte diesbezüglich geändert werden, oder sieht sie eine andere Lösung, die barrierefreie Teilhabe für Conterganbetroffene diesbezüglich sicherzustellen?

Berlin, den 14. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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