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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung der EU-Liste terroristischer Organisationen

Maßnahmen von Behörden und Banken gegen - auf EU-Listen terroristischer Organisationen genannter Terrororganisationen, Gründe für Klassifizierung als terroristische Organisation, unterschiedliche Definition von „terroristisch“ innerhalb der EU (Hisbollah, Hamas, Tamil Tigers, PKK, FARC)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

16.08.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/617930. 07. 2007

Umsetzung der EU-Liste terroristischer Organisationen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 „Über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus“, veröffentlicht im Amtsblatt der EU vom 28. Dezember 2001, hat die Europäische Union zwei Listen von ihr als „terroristisch“ eingestufter Personen und Organisationen beschlossen.

Laut der Verordnung sind alle Gelder und finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen der in der Liste aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften einzufrieren, zugleich dürfen ihnen weder direkt noch indirekt Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Eine Liste betrifft Osama bin Laden, Al Quaida und die Taliban, eine weitere Liste sonstige Organisationen und Personen. Diese Liste terroristischer Organisationen, Körperschaften und Personen wurde von einem geheim tagenden und konsensual beschließenden Gremium mehrfach aktualisiert und ausgeweitet, zuletzt am 28. Juni 2007 (2007/445/EG, Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Juni 2007).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) rügte den EU-Rat bereits mehrfach wegen formaler Fehler bei der Aufnahme von Personen und Organisationen auf die Liste. So gab der EuGH im Dezember 2006 einer Klage der iranischen Oppositionsgruppe Volksmudschaheddin gegen ihre Auflistung ebenso statt, wie am 11. Juli 2007 den Klagen der niederländischen Al-Aksa-Stiftung und des im niederländischen Exil lebenden Vorsitzenden der Kommunistischen Partei der Philippinen Jose Maria Sison. Die Betroffenen hätten keine hinreichende Begründung für ihre Klassifizierung als terroristisch erhalten. Ihre Verteidigerrechte seien missachtet worden und sie hätten keine Gelegenheit bekommen, sich gegen die Aufnahme in die „Terrorliste“ und die damit verbundene Einfrierung ihrer Gelder zu wehren (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7092148_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html).

Die Liste umfasst auch Organisationen wie die kurdische PKK und die tamilischen Tamil Tigers, die palästinensische Hamas und die kolumbianische FARC.

Kritiker sehen eine Friedenslösung etwa im Nahen Osten, der Türkei, Sri Lanka oder Kolumbien durch die Aufnahme dieser Organisationen in die Liste erschwert. Behindert wird so beispielsweise, dass EU-Mitglieder als Vermittler auftreten oder EU-Länder als neutrale Orte für Friedensgespräche genutzt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Als wie verpflichtend betrachtet die Bundesregierung die in der Verordnung (EG) Nr. 2589/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 getroffene Verordnung von restriktiven Maßnahmen gegen die als „terroristisch“ eingestuften Organisationen und Personen für deutsche Behörden und Banken?

2

Welche Folgerungen ergeben sich aus diesen Listen für die Arbeit der Nachrichtendienste?

3

Welche der auf den EU-Listen terroristischer Organisationen genannten Gruppierungen oder Einzelpersonen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Bundesgebiet vorhanden?

4

In wie vielen und welchen Fällen wurden Gelder oder sonstige Vermögenswerte der auf den EU-Listen genannten Organisationen, Körperschaften und Einzelpersonen von deutschen Banken oder Behörden eingefroren?

5

Welche rechtlichen oder sonstigen Möglichkeiten haben Personen, deren Vermögenswerte oder Gelder aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2589/2001 von deutschen Banken oder Behörden eingefroren wurden, gegen diese Maßnahme vorzugehen?

6

Welche über das Einfrieren von Geldern hinausgehenden restriktiven Maßnahmen wurden in Deutschland gegen die auf der Liste genannten Gruppierungen oder Einzelpersonen von deutschen Behörden eingeleitet?

7

Welche auf den EU-Listen genannten Organisationen oder Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gegen ihre Klassifizierung als „terroristisch“ rechtliche Mittel vor einem deutschen oder europäischen Gericht eingelegt?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgehensweise des EU-Rates bei der Klassifizierung von Personen, Körperschaften und Organisationen als „terroristisch“ angesichts der mehrfachen Rügen des EuGH, dass dabei Verteidigerrechte von Betroffenen verletzt wurden?

9

Inwieweit unterscheidet die Bundesregierung bei der Verfolgung der auf den Listen genannten Organisationen zwischen militärischen und politischen Flügeln?

10

Inwieweit trifft die Aussage des Politikologen Michael Jacobson vom Washington Institute zu, dass die Bundesregierung eine Aufnahme der libanesischen Hisbollah in die Liste befürwortet (zusammenfassend auf http://www.washingtoninstitute.org/templateC05.php?CID=2625)?

11

In welchen Fällen wurde eine von der Bundesregierung befürwortete Aufnahme einer Gruppierung oder Person in die Listen durch das Veto anderer EU-Mitglieder verhindert?

12

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Aufnahme von Gruppierungen wie die palästinensische Hamas, die Tamil Tigers, die kurdische PKK oder die kolumbianische FARC in die Terrorliste als förderlich für einen Friedensprozess in den betroffenen Regionen an?

Berlin, den 23. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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