Einrichtungen für deutsche Künstler im Ausland
der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Dorothee Mantel, Melanie Oßwald, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Besitz zahlreicher Einrichtungen im Ausland, die eine herausragende Rolle für deutsche Künstlerinnen und Künstler im Ausland spielen. Sie sind für Auslandsaufenthalte und für die Förderung deutscher Künstlerinnen und Künstler im Ausland von großer Bedeutung. Zu den Einrichtungen gehören die Deutsche Akademie Rom (Villa Massimo), die deutsche Künstler durch Studienaufenthalte fördert, das deutsche Studienzentrum in Venedig, das Künstler- und Wissenschaftsstipendien gewährt, die Villa Romana e. V. in Florenz und die Villa Aurora in Los Angeles, die beide länderübergreifende Künstlerförderung im Ausland betreiben. Diese Institutionen leisten mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand international renommierte Arbeit. Sie sind als deutsche Kulturinstitutionen im Ausland Mittler deutscher Kunst und Kultur, hoch angesehene Einrichtungen und frequentierte Treffpunkte, von denen die deutschen Künstlerinnen und Künstlern im Ausland profitieren.
Diese Institutionen sind organisatorisch und finanziell bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angesiedelt. Über die genannten Institutionen hinaus bestehen weitere Einrichtungen, die in die Zuständigkeit verschiedener Bundesministerien und -behörden fallen, wie etwa das deutsche Forum für Kunstgeschichte in Paris, das den Nachwuchs in der Kunstwissenschaft fördert, und das deutsch-italienische Zentrum Villa Vigoni, das den Austausch zwischen Kulturwissenschaftlern und Künstlern ermöglicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Einrichtungen mit der vorrangigen Aufgabe der Förderung deutscher Künstler und (Kultur-)Wissenschaftler im Ausland werden von der Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragten für Kultur und Medien gefördert, und wie hat sich die Förderung in den letzten Jahren entwickelt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen und welche plant sie, um die Arbeit der Einrichtungen in der Zuständigkeit der Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragten für Kultur und Medien zu stärken und dauerhaft zu sichern?
Welche Einrichtungen ähnlicher Art bestehen über die von der Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten hinaus? In der Zuständigkeit welcher Behörden liegen sie, und wie hat sich die Förderung in den letzten Jahren entwickelt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen und welche plant sie, um die Arbeit der Einrichtungen, die nicht in der Zuständigkeit der Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien liegen, zu stärken und dauerhaft zu sichern?
Welche Rolle kommt den Einrichtungen im Rahmen der Kultur- und Bildungspolitik des Bundes zu, und wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der Einrichtungen?
Wie viele Künstler und (Kultur-)Wissenschaftler konnten durch Aufenthalte in den Einrichtungen im Jahr 2004 von dem Angebot der Häuser partizipieren? Wie hat sich diese Zahl in den fünf Jahren bis 2004 entwickelt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Kontakte zu den ehemaligen Stipendiaten an den Häusern sicherzustellen (z. B. Nachbetreuungsprogramme, Ehemaligen-Netzwerke)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass einige Einrichtungen in der Zuständigkeit einer Behörde (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) liegen, Häuser ähnlicher Art hingegen in anderen?
Wie begründet und rechtfertigt die Bundesregierung die unterschiedliche Verteilung der Zuständigkeit bei den verschiedenen Einrichtungen für deutsche Künstler im Ausland?
Welche Folgen hat die derzeitige Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung, und wie wirkt sich die unterschiedliche Trägerschaft auf die internationale Ausstrahlung der Einrichtungen aus?
Könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine Überführung der unter den Fragen 1 und 3 – und ggf. weiterer in der Antwort – genannten Einrichtungen in die Zuständigkeit nur einer Behörde zu einer klareren Sichtbarmachung der Künstlerförderung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen und das Engagement des Bundes in diesem Bereich deutlicher machen, als es derzeit durch die Ressortverteilungen möglich ist?
Hat die Bundesregierung ein Interesse daran, die genannten Einrichtungen in eine Ressortzuständigkeit zu überführen, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?