BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zweckmäßigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes als Mittel zur Dopingbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 15011512)

Effektivität eines Anti-Doping-Gesetzes, andere rechtliche Möglichkeiten, umfassende Aufklärung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.03.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/496725. 02. 2005

Zweckmäßigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes als Mittel zur Dopingbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Deutschland ist eine Sportnation. In diesem Jahr finden die World Games in Duisburg statt, im kommenden Jahr die World Equestrian Games in Aachen und die Fußball-WM. Im Dezember sicherte sich Berlin die Leichtathletik-WM 2009.

Auch in der Dopingbekämpfung spielt Deutschland vorne mit. Seit der Gründung der Welt-Antidopingagentur (WADA) und der Nationalen Antidopingagentur (NADA) gehört Deutschland zu den führenden Nationen bei Kontrollen und Analytik auf der Grundlage der Sportselbstverwaltung.

Das Hin und Her über die Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes trägt nicht zur Rechtssicherheit bei. Der rechtliche Rahmen für die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Dopingbekämpfung muss eindeutig definiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, die das Arzneimittelgesetz zur Dopingbekämpfung bietet?

2

Reicht vor diesem Hintergrund die Autonomie des Sports für eine effektive Dopingbekämpfung aus?

3

Welche Vorteile könnten sich aus einem speziellen Anti-Doping-Gesetz für eine effizientere Dopingbekämpfung ergeben?

4

Welche anderen rechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um den Dopingkampf jenseits eines speziellen Gesetzes zu intensivieren?

5

Welche Maßnahmen und welche Mittel sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um das Herstellen und Vertreiben von Dopingmitteln in Deutschland zu verhindern?

6

Welche Rolle misst die Bundesregierung der Prävention im Dopingkampf zu?

7

Wie stark ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in die Dopingbekämpfung eingebunden?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung eine umfassende Aufklärungskampagne, bei der nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Apotheker, Lehrer, Ärzte, Trainer, Betreuer, Funktionäre und Eltern einbezogen und angesprochen werden sollten?

Berlin, den 24. Februar 2005

Detlef Parr Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Eberhard Otto (Godern) Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen