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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der so genannten Fiktionsbescheinigung auf Integrationsprozesse von Migrantinnen und Migranten (G-SIG: 16010064)

Überprüfungsverfahren zur Asylberechtigung, Formen der "Fiktionsbescheinigungen" (Ersatz für abgenommene Flüchtlingspässe), Bewertung des Zuwanderungsgesetzes

Fraktion

DIE LINKE

Datum

27.12.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/16607. 12. 2005

Auswirkungen der so genannten Fiktionsbescheinigung auf Integrationsprozesse von Migrantinnen und Migranten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Dr. Hakki Keskin, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 ist vorgesehen, dass spätestens nach drei Jahren eine Überprüfung der Asylberechtigung von anerkannten Asylbewerbern durch entsprechende Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt wird. Das Verfahren kann den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter zur Folge haben. Diese Verfahren können außerdem jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt nach Ermessen der Ausländerbehörden eingeleitet werden. Nach Erfahrungen von Flüchtlingsberatungsstellen machen die Ausländerbehörden von diesem Ermessen immer dann Gebrauch, wenn ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und auf Einbürgerung gestellt wird. Durch Ausstellung einer so genannten Fiktionsbescheinigung (§ 81 des Aufenthaltsgesetzes) für den Zeitraum der Prüfung durch die Ausländerbehörden werden insbesondere anerkannte Flüchtlinge besonders verunsichert. Dabei wird ihnen der Flüchtlingspass abgenommen und ein Papier mit der Aufschrift „Fiktionsbescheinigung“ ausgehändigt. Die betreffenden Personen assoziieren nach Angaben von Flüchtlingsberatungsstellen dieses Papier mit einer Grenzübertrittsbescheinigung oder Anordnung einer Ausweisung. Nach Erkenntnissen der Flüchtlingsberatungsstellen und -gruppen löst eine „Fiktionsbescheinigung“ schon allein aufgrund des Begriffs „Fiktion“ bei den Betroffenen, und zwar nicht nur bei anerkannten Flüchtlingen, große Sorge und Ängste aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Überprüfungsverfahren wurden bis zum 30. Juni 2005 eingeleitet

a) bei Asylberechtigten innerhalb der ersten drei Jahre,

b) bei Asylberechtigten, die einen Niederlassungsantrag gestellt haben,

c) bei Asylberechtigten, die einen Einbürgerungsantrag gestellt haben (bitte nach Herkunftsländern getrennt aufführen)?

2

Wie viele der Überprüfungsverfahren hatten den Widerruf oder die Rücknahme der Asylberechtigung zur Folge?

3

Was genau wird überprüft, und welches sind die Kriterien, die zu einem Widerruf oder einer Rücknahme der Asylberechtigung führen?

4

Wie vielen Betroffenen wurde eine „Fiktionsbescheinigung“ bis zum 30. Juni 2005 ausgestellt,

a) die sich mit einer Duldung in der Bundesrepublik aufhalten und eine Verlängerung beantragen,

b) die sich als Asylbewerberinnen/Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,

c) die eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt hatten,

d) die eine Niederlassungserlaubnis beantragt haben,

e) die eine Einbürgerung beantragt haben?

f) Wie vielen Personen wurden im Rahmen der Erteilung einer „Fiktionsbescheinigung“ Aufenthaltspapiere, Pass oder Passersatzpapiere abgenommen?

Wenn dies nicht in allen Fällen getan wurde, was sind entscheidende Kriterien, die zum Einzug genannter Papiere führen?

5

Wird in jedem der unter Frage 4 genannten Fälle eine „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt?

a) Was ist hierfür die rechtliche Grundlage, insbesondere in den Fällen, bei denen es um die Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels geht und die in § 81 AufenthG nicht ausdrücklich geregelt sind?

b) Wenn nicht in jedem Fall eine „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt wird, welches sind die Kriterien, nach denen eine „Fiktionsbescheinigung“ erteilt wird?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass keine einheitliche Form der „Fiktionsbescheinigungen“, sondern unterschiedliche Formen (als Klebeetikett im Pass, als eigenständiges Dokument oder ein Papier in Form eines DIN-A4-Blattes mit und ohne Passfoto) ausgegeben werden?

7

Nach welchen Kriterien bekommen Personen eine „Fiktionsbescheinigung“ in Form eines Klebeetiketts im Pass, als eigenständiges Dokument oder als DIN-A4-Blatt?

8

Ist den Ausländerbehörden bekannt, dass beispielsweise die oben genannten Bescheinigungen ohne Passfoto zu erheblichen Komplikationen im Alltag führen (wie zum Beispiel bei Abholen von Postpaketen oder Einschreiben, Polizeikontrollen oder bei anderen Behörden)?

9

Gibt es in der Handhabung Unterschiede in den Bundesländern, und wenn ja, welche?

10

Fürchtet die Bundesregierung, dass der Integrationsprozess der Betroffenen durch diese „Fiktionsbescheinigungen“ gefährdet wird, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die bereits erreichte Integration zu sichern und fortzuführen?

11

Sind diese Verunsicherungen und Ängste bei betroffenen Migrantinnen und Migranten Gegenstand der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes, die im Koalitionsvertrag angekündigt wurde?

Berlin, den 7. Dezember 2005

Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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