Hinrichtungswelle in der Islamischen Republik Iran
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jürgen Trittin, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Undine Kurth (Quedlinburg), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Berichten von internationalen Menschenrechtsorganisationen zufolge haben Verhaftungen, Verstümmelungen und Hinrichtungen im Iran in den letzten Jahren und insbesondere in den letzte Wochen und Monaten stark zugenommen. Dabei hält sich der Iran weder an die vom ihm selbst anerkannten internationalen Konventionen, noch an die Beweisregeln im islamischen Recht. Steinigungen und Hängen durch Ersticken kommen einem zu Tode Foltern gleich. Artikel 7 der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte untersagt solche grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen. In Artikel 6 Abs. 2 des Paktes ist die Todesstrafe überhaupt nur im Fall von schwersten Verbrechen möglich und darf nur bei Tätern über 18 Jahren verhängt werden. Laut dem aktuellen Jahresbericht 2007 von amnesty international (ai) wird in vielen Gefängnissen und Haftzentren des Iran routinemäßig gefoltert und misshandelt. Seit 2004 sind alleine 17 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren hingerichtet worden, mehr als in jedem anderen Land. Derzeit sind laut ai 71 Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren in Haft und zum Tode verurteilt. Offenbar werden nun auch die seit einiger Zeit nicht mehr vollzogenen öffentlichen Steinigungen wieder aufgenommen. Parallel zu einer neuen Moralkampagne des Regimes zur Durchsetzung der strengen Bekleidungsvorschriften für Frauen und einer stärkeren Drangsalierung der Zivilgesellschaft und Schließung von Zeitungen, häuften sich zuletzt auch die Zahlen der Hinrichtungen insgesamt. Die öffentlichen Hinrichtungen im Iran sind von besonderer Grausamkeit gekennzeichnet. Im Mai hatte die Polizei von Teheran in den ärmeren Vororten über 1 000 Männer im Rahmen der Kampagne gegen ungehöriges Verhalten und „Bekämpfung von Gesindel“ festgenommen. Im Mai waren in Isfahan 87 angeblich homosexuelle Personen festgenommen worden, die bis auf einen gegen Kaution freigelassen wurden, aber denen noch der Prozess gemacht wird. Die gegenwärtigen Hinrichtungen und die Verhängung der Todesstrafe richten sich nicht nur – wie der iranische Außenamtssprecher sagt – gegen Schwerstverbrecher, sondern auch gegen Oppositionelle und Homosexuelle. Die Todesurteile gegen die kurdischen Journalisten Adnan Hassanpour und Abdolwahed Boutimar wegen angeblichen „Krieges gegen Gott“ und den Islam machen deutlich, dass es hier nicht um Kapitalverbrechen sondern um schlichtes Meinungsstrafrecht geht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie beurteilt die Bundesregierung die in den letzten Wochen im Iran stattgefundene Hinrichtungswelle, und welche Informationen besitzt die Bundesregierung hierüber? In welcher Weise reagiert die Bundesregierung hierauf?
In welcher Weise sind strafrechtliche Regelungen im Iran ein Thema bei den bi- und multilateralen Gesprächen mit dem Iran?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Durchführung von Steinigungen im Iran, obwohl die iranische Justiz ein Moratorium beschlossen hatte, und wie ist die Reaktion der Bundesregierung darauf?
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Vollstreckung anderer Körperstrafen im Iran?
Welche Strafen im Iran beurteilt die Bundesregierung als grausam und unverhältnismäßig? Welche Foltermethoden sind der Bundesregierung aus dem Iran bekannt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Vollstreckung der Todesstrafe an Jugendlichen im Iran, und in welcher Weise reagiert die Bundesregierung darauf?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die inneriranische Diskussion zur Hinrichtung Minderjähriger und den Stand von Gesetzesänderungen oder -initiativen, die dies verbieten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von zivilgesellschaftlichen Bemühungen gegen die Durchführung von Hinrichtungen Minderjähriger, und welche Möglichkeiten sieht sie zu ihrer Unterstützung?
Welche Institutionen und Personen sind nach Meinung der Bundesregierung im iranischen Machtgefüge de jure und de facto für die Verschärfung der Hinrichtungspraxis und der allgemeinen Menschenrechtslage verantwortlich, und welche politischen Ziele sind damit verbunden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich der Iran bei der Vollstreckung von Todesurteilen weder an die von ihm anerkannten internationalen Konvention hält noch an die Beweisregeln des islamischen Rechts, und welche Möglichkeiten sieht sie, den Iran zu einer Einhaltung internationaler Verbindlichkeiten zu bewegen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Todesurteile gegen die kurdischen Journalisten Adnan Hassanpour und Abdolwahed Boutimar, und was tut sie um die Vollstreckung zu verhindern?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung bezüglich der Verurteilung zum Tode und der Vollstreckung von Todesurteilen an Oppositionellen und Homosexuellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den vom iranischen Parlamentspräsidenten Gholam-Ali Hadad-Adel geäußerten Vorwurf, die reformorientierten Kräfte im Iran würden die Homosexualität in den Medien fördern, und die mit diesem Vorwurf begründete Schließung der Tagesszeitung „Schark“ (DER TAGESSPIEGEL vom 8. August 2007), und sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine Zunahme der Verhängung der Todesstrafe an Homosexuellen?
In welcher Weise werden bei Prozessen gegen Homosexuelle im Iran die Regeln der landesgültigen Version der Scharia eingehalten, nach denen mindestens vier Zeugen die Tat gesehen haben und dies vor Gericht bezeugen müssen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Inhaftierung des Klerikers Ayatollah Hossein Kazemini Borujerdis und zahlreicher seiner Anhänger im Evin-Gefängnis und über seine mutmaßlich bevorstehende Verurteilung zu 20 Jahren Haft und die Verurteilung von 80 Anhängern von Ayatollah Borujerdi am 13. August 2007, die meisten zu Haftstrafen von vier Jahren?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen andere religiöse, muslimische und nicht-muslimische Vertreter, z. B. Angehörige des Sufi- Ordens Todesurteile verhängt und vollstreckt?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der zunehmend schwierigen ökonomischen Lage im Iran und den jüngsten Verschärfungen von Regierungsseite sowie der Hinrichtungswelle?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfolgung und Verurteilung von führenden Gewerkschaftlern im Iran?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Verfolgung und Verurteilung von Studenten im Iran vor, und wie bewertet sie diese?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung und Verurteilung von Webloggern im Iran, und zu welcher Beurteilung kommt sie diesbezüglich?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anwendung von Gewalt gegenüber afghanischen Flüchtlingen während ihrer Abschiebung aus dem Iran vor, und wie beurteilt sie diese? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Todesfälle von afghanischen Flüchtlingen im Iran?