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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Folgen der Hartz-Reformen für die Förderung der Erwerbsintegration von Frauen und Müttern

<span>Bereich des SGB III (Arbeitsförderung): Kriterien und Geschlechterverteilung bei Einstufung als Betreuungskunde, Auswirkungen, Einsatz des Eingliederungstitels für Nicht-Leistungsbezieher; Bereich des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende): Eingliederungsbilanz für Frauen und Mütter nach Familienstand, versagter Leistungsbezug wg. Einkommens Dritter nach Geschlecht, Alter und Familienstand, Zugang von Frauen zu arbeitsmarktpolitischen Leistungen, eingesetzte Förderinstrumente nach Familienstand, Kindesalter und Anteil von Teilzeitmaßnahmen, Anteil von Frauen an der sog. stillen Reserve, Umsetzung der Regelungen betr. Vermittlung von Kinderbetreuung, Auswirkung der Zumutbarkeitskriterien, Aufstocker nach Geschlecht und Familienstand; eigene Anlaufstellen für Alleinerziehende und Mütter</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.09.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/629805. 09. 2007

Folgen der Hartz-Reformen für die Förderung der Erwerbsintegration von Frauen und Müttern

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Erhöhung der Erwerbstätigenquote ist sowohl ein Ziel der deutschen als auch der europäischen Politik. Im Rahmen der Hartz-Reformen sind sowohl in dem Bereich des SGB II als auch im SGB III (SGB – Sozialgesetzbuch) neue Regelungen eingeführt worden, die für die Ermöglichung von Erwerbstätigkeit von Frauen, insbesondere Müttern, relevant sind.

Der Umbau der Bundesagentur für Arbeit (Hartz III) ging einher mit der Einführung eines so genannten Handlungsprogramms, welches die Erwerbslosen in vier verschiedene Klassen einteilt: Marktkunde, Beratungskunde (Aktivieren), Beratungskunde (Fördern) sowie Betreuungskunde. Die durch die Vermittlungsfachkräfte der Agenturen erfolgende Einstufung hat erhebliche Folgen für das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angebotene Spektrum an Leistungen.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass so genannten Betreuungskunden „keine oder nur marginale Unterstützung zukommt, weil in dieser Konstellation das Erreichen der Wirkung nur mit wirtschaftlich nicht für vertretbar gehaltenen Kosten verbunden wäre“ (so eine Evaluation des Umbaus der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums: Peter Ochs/iso: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluationsbericht 2006. Saarbrücken, S. 183). Dieselbe Studie benennt nun zwei Konstellationen, in denen das neue Handlungsprogramm sich nachteilig auf Frauen auswirkt: 1. die spezifische soziale Situation von Frauen – insbesondere Müttern – führt dazu, dass sie überproportional als Betreuungskunden eingestuft würden und insofern nur unzureichenden Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hätten, 2. Nicht-Leistungsbezieherinnen – entweder Berufsrückkehrerinnen oder Frauen, die nach Auslaufen ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I infolge der Bedürftigkeitsprüfung keine Ansprüche mehr geltend machen können (a. a. O. S. 187). Die Evaluationsstudie berichtet von Agenturen, in denen Nicht-Leistungsbezieherinnen grundsätzlich nicht gefördert würden (a. a. O. S. 188).

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) wurde u. a. auch mit einer Verbesserung der Erwerbschancen von Frauen, insbesondere (allein erziehenden) Müttern, gerechtfertigt. Der § 10 Abs. 1 Punkt 3 SGB II sieht vor, dass „erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten werden wird“. § 16 Abs. 2 nimmt in den Leistungskatalog der „weiteren Leistungen“ die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen ausdrücklich auf. Trotzdem sind Alleinerziehende nach Angaben des Leiters der Bundesagentur für Arbeit in Größenordnungen von 50 000 bis 60 000 Menschen nur deshalb arbeitslos, weil keine Kinderbetreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Nach welchen konkreten Kriterien werden Erwerbslose als Betreuungskunden eingestuft?

Hinsichtlich des SGB III:

2

Bestätigt die Bundesregierung den Befund der zitierten Studie, wonach insbesondere Frauen und Mütter von der Einstufung als Betreuungskunden betroffen sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

3

Ist es zutreffend, dass junge Mütter auf Grund ihrer spezifischen sozialen Situation und Verantwortung für ihre Kinder als Betreuungskunden eingestuft werden?

4

Führt die analoge soziale Situation eines jungen Vaters zu derselben Klassifizierung, wenn nein, mit welcher Begründung?

5

Bestätigt die Bundesregierung den Befund der oben zitierten Studie, dass Betreuungskunden aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus weniger arbeitsmarktpolitische Leistungen – insbesondere berufliche Bildungsmaßnahmen – angeboten bekommen, wenn nicht, warum nicht?

6

Wie verteilt sich die Einstufung auf „Kunden“typen nach den Geschlechtern?

Wie hoch ist jeweils der Frauenanteil, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür?

7

Hält die Bundesregierung den Einsatz von 10 Prozent des Eingliederungstitels für Nicht-Leistungsbeziehende für berechtigt und hinreichend?

8

Inwieweit ist diese Vorgabe in den vergangenen Haushaltsjahren umgesetzt worden?

Wie hoch ist der Anteil der Geförderten in Relation zu der Zahl der Nicht-Leistungsbeziehenden?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Agenturen, die grundsätzlich keine Nicht-Leistungsbezieherinnen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fördern?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung deren Anteil?

10

Plant die Bundesregierung in deren Geschäftspraxen korrigierend einzugreifen, wenn nein, warum nicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung generell die bisherige Eingliederungsbilanz nach dem SGB II in Bezug auf Frauen und Mütter (bitte nach Familienstand differenziert antworten)?

Hinsichtlich des SGB II:

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Betroffenheit von Frauen und Männern vom „Nicht-Leistungsbezug“ wegen der Anrechnung von Einkommen anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Partner und Partnerinnen) vor (bitte nach Geschlecht, Alter und Familienstand differenzieren)?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähige und erwerbswillige Menschen von dem Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Leistungen faktisch ausgeschlossen sind – und hiervon Frauen in besonderer Weise betroffen sind (wenn nein, bitte mit ausführlicher Erläuterung)?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Frauen in der so genannten stillen Reserve, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen?

15

Mit welchem Erfolg sind die §§ 10 Abs. 1 Punkt 3 und 16 Abs. 2 SGB II – Vermittlung von Kinderbetreuung – bisher umgesetzt worden?

16

In wie vielen Fällen wurde Müttern durch die örtlichen Träger des SGB II eine Kinderbetreuungsgelegenheit vermittelt (bitte nach Kindern älter und jünger als drei Jahre sowie nach Familienstand der Mutter aufschlüsseln)?

17

In wie vielen Fällen hat diese Maßnahme zu der Aufnahme einer Beschäftigung geführt?

18

Welche arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente sind in welchem Umfang und mit welchem Erfolg für Frauen im SGB-II-Bezug eingesetzt worden (bitte nach Familienstand und Kind über und unter drei Jahren differenzieren)?

19

Wie hoch ist der Anteil von Teilzeitmaßnahmen unter der Gesamtzahl der Maßnahmen, die in besonderer Weise den Bedürfnissen von Erziehenden gerecht werden (nach Maßnahmenart differenzieren)?

20

Wie gewährleisten das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und die BA, dass bei der örtlichen Umsetzung des SGB Erstausbildung, Qualifizierung sowie Weiterbildung vor Arbeitsgelegenheiten gewährt werden?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Zumutbarkeitskriterien insbesondere Frauen in nicht Existenz sichernde Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden, wenn nein, warum nicht?

22

In wie vielen Fällen war bei Frauen und Müttern mit der Aufnahme einer Beschäftigung eine Beendigung eines Leistungsbezugs nach dem SGB II verbunden, und in wie vielen Fällen blieben die betroffenen Personen als Aufstockerinnen im Leistungsbezug (bitte nach Geschlecht sowie nach Familienstand aufgliedern)?

23

In wie vielen örtlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es eine eigene Anlaufstelle für Alleinerziehende und Mütter, in denen fachlich ausgebildetes Personal auf die spezifischen Bedarfe dieser Gruppen eingehen?

Berlin, den 3. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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