Pläne zur Einführung eines Familiensplittings
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Barbara Höll, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Elke Reinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, hat sich in Zeitungsberichten (u. a. Frankfurter Rundschau, 13. Januar 2007, S. 3.) und während einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am 22. Januar 2007 in Berlin zu den Plänen der Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting bekannt.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, begründet ihre Position auch mit der im Dezember 2006 angelaufenen Evaluation der Familienleistungen durch das Kompetenzzentrum für Familienleistungen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und kündigte an, das BMFSFJ werde noch 2007 einen Vorschlag für eine Erweiterung des Ehegattensplittings vorlegen (Frankfurter Rundschau, 13. Januar 2007, S. 3).
Gegen die Einführung eines Familiensplittings haben sich diverse politische Akteure ausgesprochen. Kritisiert wird das Familiensplitting besonders wegen seiner Verteilungswirkungen: Während Familien mit niedrigem oder durchschnittlichem Einkommen gegenüber dem Status Quo kaum profitieren werden, können Gutverdienende mit mehreren Kindern mit einer deutlichen Entlastung rechnen. Dies belegt unter anderem eine Studie des DIW – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – Berlin (Steiner/Wrohlich: Introducing Family Tax Splitting in Germany: How Would It Affect the Income Distribution and Work Incentives?, DIW Berlin, August 2006), aber auch ältere Studien. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wandte gegen diese Bedenken ein, eine Prognose der Verteilungswirkungen sei noch nicht möglich, weil das BMFSFJ noch kein konkretes Modell vorgelegt habe (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 29. Januar 2007). Außerdem sei nach einer aktuellen Umfrage die Zustimmung aus der Bevölkerung zu einem Familiensplitting sehr hoch (Die Welt, 7. Februar 2007). Gering ist die Zustimmung stattdessen bei den Fachverbänden der Familien-, Kinder- & Jugend- sowie Gleichstellungspolitik, welche in einem gemeinsamen Aufruf vom 15. Mai 2007 eine Politik fordern, die alle Kinder fördert (Frankfurter Rundschau, 15. Mai 2007).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Plant die Bundesregierung eine Reform des Ehegattensplittings in dieser Legislaturperiode bzw. waren die Vorschläge der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits Gegenstand der Debatte in der Bundesregierung?
Wenn ja, welcher Art sollen die Reformen sein?
Welches Modell der Familienbesteuerung wird von der Bundesregierung bzw. im Auftrag der Bundesregierung aktuell geprüft: ein Familientarifsplitting nach französischem Vorbild, ein Familienrealsplitting oder beide bzw. andere Varianten?
Welche Rolle spielen Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ehegattensplitting für die geprüften Modelle?
Welche konkreten Verbesserungen für Familien mit Kindern bestehen bei einem Übergang zu einem Familiensplitting im Vergleich zum bestehenden Ehegattensplitting?
Welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, die die Auswirkungen der Einführung eines Familiensplittings nach französischem Vorbild oder eines ähnlichen Modells in Deutschland untersuchen?
Welche Folgen für die Steuerbelastung von Familien verschiedener Einkommenshöhen und -konstellationen und für die Arbeitsangebote von Frauen und Müttern werden darin prognostiziert?
Welche Folgen hätte die Einführung eines Familiensplittings in den von der Bundesregierung derzeit geprüften Konstellationen auf die steuerliche Belastung von Familien mit einem jeweiligen jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro, 150 000 Euro und 200 000 Euro, zu dem beide Partner im Verhältnis 100 : 0, 80 : 20, 70 : 30, 50 : 50 beitragen, sowie Familien Alleinerziehender, jeweils mit 1, 2, 3, 4 oder mehr Kindern (gegenüber der Steuerbelastung im Jahr 2005)?
Welche Folgen haben die derzeit von der Bundesregierung geprüften Modelle zur Einführung eines Familiensplittings hinsichtlich der Auswirkungen auf die Arbeitsangebote von Frauen und Müttern?
Wie wirkt sich voraussichtlich die Einführung eines Familiensplittings auf das Steueraufkommen aus (insbesondere wenn die in der Union diskutierte Variante einer Beibehaltung des Ehegattensplittings für Eheleute und die Ergänzung einer Kinderkomponente mit
einem Faktor von 0,5 pro Kind,
dem französischen Modell mit einem steigenden Faktor ab dem 2. Kind,
anderen von der Bundesregierung derzeit geprüften Modellen,
einem Familiensplitting mit Faktor 1 für jedes Familienmitglied, wobei der Faktor für die Kinder den Kinderfreibetrag ersetzt, eingeführt wird)?
Fördert die Bundesregierung derzeit Untersuchungen, welche Alternativmodelle zu Ehe- und Familiensplitting, insbesondere eine Individualisierung des Einkommensteuerrechts (ggf. mit übertragbaren Freibeträgen für Unterhaltsleistungen), prüfen?
Sind diese Reformalternativen Gegenstand der Prüfung durch das Kompetenzzentrum für Familienleistungen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der Beibehaltung des derzeitigen Ehegattensplittings auf das Steuereinkommen in den nächsten Jahren vor?
Wenn ja, wie sehen diese Prognosen aus?
Wie wirkt sich eine Reform des Einkommensteuertarifs, nach folgenden Maßgaben, aus:
a) der Eingangssteuersatz liegt bei 15 Prozent (steuerfreies Existenzminimum wie aktuell),
b) der Spitzensteuersatz beträgt 50 Prozent und setzt bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 60 000 Euro ein,
c) der Tarifverlauf ist durchgehend linear progressiv auf die steuerliche Belastung von Ehepaaren mit einem jeweiligen jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro, 150 000 Euro und 200 000 Euro zu dem beide Partner im Verhältnis 100 : 0, 80 : 20, 70 : 30, 50 : 50 beitragen?
Wie wirkt sich die Ersetzung des Splittingtarifs durch eine Regelung, die die Übertragung des nicht durch eigenes Einkommen ausgenutzten Grundfreibetrages ermöglicht, auf die steuerliche Belastung von Ehepaaren mit einem jeweiligen jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro, 150 000 Euro und 200 000 Euro, zu dem beide Partner im Verhältnis 100 : 0, 80 : 20, 70 : 30, 50 : 50 beitragen, aus, wenn der Einkommensteuertarif nach den Maßgaben der Frage 8, bei einem steuerfreien Existenzminimum in Höhe von 8 000 Euro, reformiert wird?
Wie wirkt sich die Ersetzung des Splittingtarifs durch eine Regelung, die die Übertragung des nicht durch eigenes Einkommen ausgenutzten Grundfreibetrages ermöglicht, auf die steuerliche Belastung von Ehepaaren mit einem jeweiligen jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro, 150 000 Euro und 200 000 Euro, zu dem beide Partner im Verhältnis 100 : 0, 80 : 20, 70 : 30, 50 : 50 beitragen, aus, wenn der Einkommensteuertarif nach den Maßgaben der Frage 8, jedoch bei einem steuerfreien Existenzminimum von jeweils 8 500 Euro, 9 000 Euro, 9 500 Euro sowie 10 000 Euro reformiert wird?
Wie wirkt sich die Ersetzung des Splittingtarifs durch eine Regelung, die die Übertragung des nicht durch eigenes Einkommen ausgenutzten Grundfreibetrages ermöglicht, auf die steuerliche Belastung von Ehepaaren mit einem, zwei und drei Kindern und einem jeweiligen jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro, 150 000 Euro und 200 000 Euro, zu dem beide Partner im Verhältnis 100 : 0, 80 : 20, 70 : 30, 50 : 50 beitragen, aus, wenn der Einkommensteuertarif nach den Maßgaben der Frage 8, bei einem steuerfreien Existenzminimum von jeweils 8 500 Euro, 9 000 Euro, 9 500 Euro sowie 10 000 Euro reformiert und das Kindergeld auf 250 Euro monatlich erhöht wird?