Gültigkeit zukünftiger Landtags- und Bundestagswahlen
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) wurde die so genannte Inlandsklausel geändert. Danach verlieren im Inland lebende Deutsche die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie nach dem 1. Januar 2000 eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung zu besitzen. Aus der Antwort der Bundesregierung vom 4. März 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5006) auf die Kleine Anfrage „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung durch ausländische Staaten“ vom 15. Februar 2005 (Bundestagsdrucksache 15/4880) geht hervor, dass rund 50 000 Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, seit dem 1. Januar 2000 wieder in den türkischen Staatsverbund eingebürgert worden sind (so genannte Doppelstaatler). Die betreffenden Personen haben damit die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verloren. Sie sind jedoch rechtlich nicht verpflichtet, den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit den deutschen Behörden anzuzeigen.
Hierdurch besteht die Gefahr, dass bei zukünftigen Landtags- und Bundestagswahlen auch solche Personen wählen werden, die eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzen. Davon betroffen ist unter anderem die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai 2005. Dort wird mit bis zu 10 000 Personen türkischer Abstammung gerechnet, die in den vergangenen Jahren eingebürgert worden sind und inzwischen ohne Unterrichtung der deutschen Behörden die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben. Die Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, Frau Ingrid Pelzer, wird mit den Worten zitiert: „Wir müssen mit dem Super GAU rechnen“ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 30. März 2005).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefahr ein, dass zukünftige Landtags- und Bundestagswahlen durch begründete Wahleinsprüche erfolgreich angefochten werden können?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Maßnahmen die nordrhein-westfälische Landesregierung getroffen hat, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl zu ermöglichen, und wenn ja, wie beurteilt sie deren Geeignetheit?
Unterstützt die Bundesregierung die nordrhein-westfälische Landesregierung, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl zu ermöglichen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Warum besteht für Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben, keine Mitteilungspflicht über die Einbürgerung in einem ausländischen Staat?
Warum besteht bisher keine Vereinbarung mit der Türkei, dass die Annahme der türkischen und damit der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit deutschen Behörden anzuzeigen ist, und wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten, kurzfristig mit der Türkei eine solche Vereinbarung treffen zu können?
Welche weiteren Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um eine ordnungsgemäße Durchführung zukünftiger Wahlen in den Bundesländern und im Bund zu gewährleisten?
Plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Bundestagswahl 2006 eine ähnliche Befragungsaktion mittels eines Briefes an mögliche Doppelstaatler, wie jetzt in Nordrhein-Westfalen, wenn ja, wann, und wenn nein, wie sonst will die Bundesregierung eine ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl sicherstellen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Betroffenen ein Angebot zur Wiedererlangung der deutschen Staatsanghörigkeit bzw. zur Erlangung eines gesicherten Aufenthaltsstatus zu machen, und wird sie hierzu, falls erforderlich, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen?