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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Erleichterte Visumvergabe für Reisende aus den Golfstaaten (G-SIG: 15011688)

Herausnahme von fünf Staaten aus der Region am Persischen Golf aus der so genannten Schengen-Konsultationsliste, konkrete Vereinbarungen, Bedenken der Sicherheitsbehörden

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.06.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/548110. 05. 2005

Erleichterte Visumvergabe für Reisende aus den Golfstaaten

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Ole Schröder, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Michaela Noll, Beatrix Philipp und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Deutschland braucht sowohl weltoffene, wirtschaftsfreundliche als auch sicherheitsorientierte Visa-Regelungen. Nicht zuletzt die bisherigen Ergebnisse des Visa-Untersuchungsausschusses belegen die Notwendigkeit einer zielgenauen Visa-Vergabe, die Sicherheitsrisiken ausschaltet und zugleich auch den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Interessen unseres Landes Rechnung trägt.

Der Ausschaltung von Sicherheitsrisiken kommt seit den Anschlägen vom 11. September 2001 naturgemäß besondere Bedeutung zu.

Deutschland und andere europäische Staaten dienen bekanntermaßen islamistischen Terroristen als Ruheraum und sind trotzdem potentielle Ziele von Terroranschlägen. Aufgrund der damit einhergehenden Gefahren haben Sicherheitsbelange bei der Visumvergabe für die Bundesrepublik Deutschland und die weiteren Schengen-Staaten an Bedeutung zugenommen.

Nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz eine Regelung in das Ausländergesetz (heute Aufenthaltsgesetz) aufgenommen, nach der ein Antrag auf Erteilung eines Visums dann abzulehnen ist, wenn der Antragsteller Verbindungen zum internationalen Terrorismus unterhält (§ 8 Abs. 1 AuslG bzw. § 5 Abs. 4, § 54 AufenthG). Bei Antragstellern aus genannten Risikostaaten ist bei der Visumerteilung eine Konsultation zentraler Behörden vorzunehmen, um zu überprüfen, ob Verbindungen zum internationalen Terrorismus beim Antragsteller vorliegen (§ 64a AuslG; § 73 AufenthG; Artikel 17 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen in Verbindung mit Gemeinsame Konsularische Instruktion (GKI) Anlage 5).

Laut Presseartikeln (DER SPIEGEL vom 4. April 2005, FOCUS 9/2005) hat Bundeskanzler Gerhard Schröder mit dem französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac vereinbart, fünf Staaten aus der Region am Persischen Golf von der so genannten Schengen-Konsultationsliste gemäß GKI Anlage 5 zu streichen. Nachdem bereits der Bundesminister des Innern, Otto Schily, auf seiner Reise im Februar 2005 mehreren Golf-Staaten eine schnellere Visaerteilung signalisiert habe, habe der Bundeskanzler auf seiner Reise in den Nahen Osten Anfang März 2005 den betreffenden Staaten die beschlossenen Änderungen zur Visavergabe präsentiert.

Laut Presseberichten (DER SPIEGEL vom 4. April 2005, FOCUS 9/2005) sollen die deutschen Sicherheitsbehörden massiven Protest gegen die durchgesetzten Visaerleichterungen für Bürger der Golfstaaten eingelegt haben. Das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz hätten in einer internen Vorlage für den Bundesminister des Innern, Otto Schily, erhebliche Sicherheitsbedenken angemeldet.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Staaten hat das Bundesministerium des Innern aus welchem Grund im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt gemäß § 73 Abs. 4 AufenthG bzw. seiner Vorgängervorschrift § 64a Abs. 4 AuslG („Angehörige bestimmter Staaten“) durch allgemeine Verwaltungsvorschrift als Staaten im Sinne des § 73 Abs. 1 bestimmt und wie viele und welche sind die in § 73 Abs. 4 AufenthG genannten „bestimmten Personengruppen“ (“Angehörigen von in sonstiger Weise bestimmten Personengruppen“)?

2

Wie viele Visa hat das Auswärtige Amt bzw. wie viele Ausnahmevisa hat das Bundesministerium des Innern seit dem 11. September 2001 an Staatsangehörige aus den in Frage 1 angesprochenen Staaten ausgestellt, wie viele abgelehnt?

3

Welche Staaten aus der Golfregion und aus welchem Grund hat das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt gemäß § 73 Abs. 4 AufenthG bzw. seiner Vorgängervorschrift § 64a Abs. 4 AuslG („Angehörige bestimmter Staaten“) durch allgemeine Verwaltungsvorschrift bestimmt?

4

Wann und aus welchem Grund hat das Bundesministerium des Innern seit 1. Januar 2002 welche Staaten aus der Golfregion, die im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt gemäß § 73 Abs. 4 AufenthG bzw. seiner Vorgängervorschrift § 64a Abs. 4 AuslG („Angehörige bestimmter Staaten“) durch allgemeine Verwaltungsvorschrift bestimmt worden waren, aus dieser Liste herausgenommen (bitte jeweils Staat und Zeitpunkt nennen)?

5

Welche Einschätzungen welcher Sicherheitsbehörden lagen jeweils der Aufnahme in die Liste und jeweils der Herausnahme aus der Liste zugrunde?

6

Welche fünf Staaten aus der Region am Persischen Golf sind nach der Übereinkunft von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit dem französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac von der so genannten Schengen-Konsultationsliste gemäß GKI Anlage 5 gestrichen worden?

Welche Gründe haben zu dieser Übereinkunft zum jetzigen Zeitpunkt geführt?

7

Wurde hinsichtlich der fünf Staaten aus der Region am Persischen Golf nur das nationale oder auch das schengenweite Konsultationsverfahren – und aus welchem Grund – abgeschafft?

8

Ist die Abschaffung des Konsultationsverfahrens für diese fünf Staaten aus der Region am Persischen Golf mit allen Schengenpartnern abgestimmt?

9

Wie haben diese hierauf reagiert?

10

Ist die Abschaffung des Konsultationsverfahrens für diese fünf Staaten aus der Region am Persischen Golf schengenkonform und wenn ja, nach welchen Vorschriften?

11

Welche Voraussetzungen müssen im Einzelnen für die Abschaffung des Konsultationsverfahrens erfüllt sein, insbesondere in sicherheitsheitsrechtlicher Hinsicht, und waren diese Voraussetzungen erfüllt?

Wenn ja, was genau waren die Gründe?

12

Wie oft und aus welchem Grund ist das Konsultationsverfahren bisher entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht angewandt worden?

13

Wie viele des Terrorismus verdächtige bzw. für die Visumerteilung gesperrte Personen sind seit 2000 mit einem deutschen Visum in den Schengenraum eingereist (Aufteilung nach deutschen Listen und Listen der Schengenpartner)?

14

Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, die Visaerteilung für die Bürger der oben genannten fünf Staaten zu erleichtern?

15

Welche konkreten Vereinbarungen hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, auf seiner Reise in den Nahen Osten im Februar 2005 mit diesen Staaten getroffen?

16

Welche konkreten Vereinbarungen hat der Bundeskanzler auf seiner Reise in den Nahen Osten im März 2005 mit diesen Staaten getroffen?

17

Welche Arten von Visa sind von den neuen Regelungen zur Visaerteilung für die Bürger dieser Staaten betroffen?

18

Aufgrund welcher Analysen welcher Sicherheitsinstitutionen kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass eine geringere Sicherheitsüberprüfung bei der Visaerteilung für die Bürger dieser Staaten gerechtfertigt ist?

19

Welche konkreten Maßnahmen umfasste die Sicherheitsüberprüfung eines Visumantragstellers aus den angegebenen Staaten vor Einführung der Erleichterungen zur Visaerteilung für die Bürger dieser Staaten?

20

Welche konkreten Maßnahmen umfasst die Sicherheitsüberprüfung eines Visumantragstellers aus den angegebenen Staaten nach Einführung der Erleichterungen zur Visaerteilung für die Bürger dieser Staaten?

21

Hat die Bundesregierung vor der Einführung der neuen Regelungen zur Visaerteilung für die Bürger dieser Staaten Beurteilungen des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes hinsichtlich der damit verbundenen Sicherheitsrisiken eingeholt?

22

Welche Bewertung haben das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst vorgenommen?

23

Welche Gründe haben die Bundesregierung im Jahre 2001 veranlasst, die Sicherheitsüberprüfung bei Visaerteilung für Bürger so genannter Risikostaaten auszuweiten?

24

Liegen die Gründe für eine Ausweitung der Sicherheitsüberprüfung bei Visaerteilung nach Ansicht der Bundesregierung heute nicht mehr für die Staaten vor, für die eine Erleichterung der Visaerteilung beschlossen wurde, und wenn nein, warum nicht?

25

Plant die Bundesregierung, die Erleichterungen für die Visaerteilung auf weitere Staaten auszudehnen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Mai 2005

Wolfgang Bosbach Hartmut Koschyk Thomas Strobl (Heilbronn) Dr. Ole Schröder Wolfgang Zeitlmann Günter Baumann Clemens Binninger Hartmut Büttner (Schönebeck) Norbert Geis Roland Gewalt Ralf Göbel Reinhard Grindel Kristina Köhler (Wiesbaden) Dorothee Mantel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Stephan Mayer (Altötting) Michaela Noll Beatrix Philipp Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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