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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bürokratieabbau durch Deregulierung und Bereinigung des Bundesrechts (G-SIG: 15010556)

Zahl neuer Gesetze und Rechtsverordnungen in der laufenden Legislaturperiode, Außerkraftsetzungen, regierungsinterne Prüfung im Hinblick auf Bürokratieabbau, Beispiele für die Reduzierung von Staatsaufgaben, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Entlastung bürgerschaftlicher Engagements bach den Empfehlungen der Enquete-Kommission

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.11.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/177314. 10. 2003

Bürokratieabbau durch Deregulierung und Bereinigung des Bundesrechts

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Andrea Voßhoff, Dr. Jürgen Gehb, Tanja Gönner, Dr. Wolfgang Götzer, Ute Granold, Michael Grosse-Brömer, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), Volker Kauder, Dr. Günter Krings, Daniela Raab, Klaus Riegert, Albert Rupprecht (Weiden), Andreas Schmidt (Mülheim), Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 26. Februar 2003 unter dem Titel: „Mittelstand fördern – Beschäftigung schaffen – Bürgergesellschaft stärken“ Eckpunkte für den Masterplan Bürokratieabbau verabschiedet. Darin will sie durch den Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben Innovations- und Investitionskräfte freisetzen, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Stärkung der Bürgergesellschaft,
  • Entlastung des Mittelstandes
  • Förderung von Wachstum und Beschäftigung
  • Konsolidierung der öffentlichen Finanzen
  • Modernisierung der Bundesverwaltung.

Zum Masterplan gehören u. a. folgende Aufgaben:

  • Abschaffung und Vereinfachung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Bürger- und wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung neuer Gesetze und Verordnungen unter konsequenter Berücksichtigung sämtlicher Regelungsfolgen
  • Vermeidung neuer unnötiger bürokratischer Belastungen bereits im Vorfeld nationaler Gesetzgebung (insbesondere auf europäischer und internationaler Ebene).

Die Erfüllung dieser Aufgaben soll nach der Vorgabe der Bundesregierung beispielsweise durch die Reduzierung von Auflagen oder Anforderungen in Genehmigungsverfahren, die Verkürzung eines Verwaltungsverfahrens oder die Verringerung des Kostenaufwands erreicht werden. In ihrem Sofortprogramm zum Bürokratieabbau will die Bundesregierung daher insbesondere das Projekt „Bereinigung des Bundesrechts“ auf den Weg bringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele neue Gesetze und Rechtsverordnungen wurden in der laufenden Legislaturperiode bis zum Beantwortungszeitpunkt exakt verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt?

2

Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in dieser Zeit außer Kraft gesetzt?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von neuen und abgeschafften Regeln vor dem Hintergrund des eigenen Versprechens zum Bürokratieabbau?

4

Was hat die Bundesregierung getan, um folgender Ankündigung zu entsprechen, die der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, am 10. November 1998 in seiner ersten Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag machte: „Wir werden die Verwaltung schlanker und effizienter machen, und wir werden hemmende Bürokratie rasch beseitigen. […]. Dabei werden wir überflüssige Vorschriften streichen und auf diese Weise die Regulierungsdichte vermindern.“ (Plenarprotokoll 14/3, Seite 53 A)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des Ifo-Instituts, nach der knapp 70 % der befragten Unternehmen angegeben haben, die bürokratischen Lasten hätten in den vergangenen Jahren zugenommen?

6

In welchen Bereichen entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung für Unternehmen die größten Bürokratielasten, und hat sich die Bundesregierung beim Abbau der Bürokratie auf diese Bereiche konzentriert?

7

Findet vor dem Erlass eines neuen Gesetzes eine systematische Prüfung über folgende Punkte statt: Notwendigkeit der Regelung, Regelungsumfang und -gehalt, Praktikabilität, Verständlichkeit sowie Nutzen und Kosten?

8

Wie viele befristete Gesetze wurden erlassen?

9

Bei wie vielen Vorschriften wurde bisher die Beweislast umgekehrt, so dass eine solche Vorschrift, die sich nicht in einer bestimmten Frist bewährt hat, einer Verfallsautomatik anheim fällt?

10

Wird den einzelnen Ländern ein Recht eingeräumt, bestimmte Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes zeitlich oder regional beschränkt nicht anzuwenden?

Wenn ja, in welchem Ausmaß, wenn nein, warum nicht?

11

Was sagt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, den Gesetzgeber dazu zu zwingen, nach einem gewissen Zeitablauf zu prüfen, ob weiterhin Bedarf für eine Regelung besteht oder nicht?

12

Gibt es eine regierungsinterne Prüfungseinrichtung, die es von vornherein verhindert, unzureichend begründete Gesetzgebungsvorhaben in die parlamentarischen Beratungen einzubringen?

13

Müssen Verfasser von Gesetzen substantiiert darlegen, ob ihr Gesetzesvorhaben tatsächlich erforderlich ist?

14

Was hat die Regierung in der laufenden Legislaturperiode getan, um folgenden Satz zu verwirklichen: „Sozialstaat bedeutet nicht Freibrief für permanentes Wachstum von Staatsaufgaben, es bedeutet ebenso wenig Auftrag oder auch nur Rechtfertigung zum permanent weiteren Wachstum staatlicher Leistungen und Vorsorgesysteme.“?

15

Was für konkrete Beispiele der Reduzierung der Staatsaufgaben zur „Verschlankung des Staates“ gibt es aus der laufenden Legislaturperiode?

16

Wie, durch welche Institution oder Evaluation, wird garantiert, dass der Staat nur die zwingend notwendigen Aufgaben ausführt?

17

Welche Beispiele gibt es dafür, dass die öffentliche Verwaltung zur Steigerung von Effizienz und Effektivität betriebswirtschaftliche Managementkonzepte übernommen hat?

Kam man diesem Ziel durch Einsatz von Informationstechnik näher?

18

Wie viele Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden in der laufenden Legislaturperiode beschleunigt?

19

Wie viele Genehmigungsverfahren wurden zu Gunsten vom Prinzip „generelle Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ beseitigt?

20

Wie viele Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte wurden abgebaut?

21

Wie viele Auskunftspflichten von Unternehmen wurden gestrichen?

Wenn die Antwort „Keine“ lauten sollte, warum nicht?

22

Was wird von der Bundesregierung gemacht, um beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung zu verschlanken?

23

Werden Verwaltungsvorschriften alle fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten daraufhin überprüft, ob sie weiterhin Bestand haben sollen?

24

Welche Ergebnisse hat der Kabinettsausschuss „Bekämpfung der Bürokratie“ bisher erzielt, der durch den Kabinettbeschluss vom 26. Februar 2003 eingesetzt wurde?

Wie oft hat der Kabinettsausschuss bereits getagt?

25

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Empfehlungen des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (Bundestagsdrucksache 14/8900) im Hinblick auf Bürokratieabbau umzusetzen?

26

Überprüft die Bundesregierung vor der Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen, welche bürokratischen Auswirkungen sich für bürgerschaftliches Engagement ergeben?

Wenn ja, welche bürokratischen Hemmnisse sind dadurch im Einzelnen vermieden worden?

Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, dies unter Berücksichtigung von ca. 22 Millionen ehrenamtlich Engagierten zukünftig zu tun?

27

In welchen Bereichen hält die Bundesregierung die Entlastung bürgerschaftlichen Engagements für vorrangig geboten und welche Maßnahmen hat sie ergriffen?

Berlin, den 14. Oktober 2003

Wolfgang Bosbach Dr. Norbert Röttgen Andrea Voßhoff Dr. Jürgen Gehb Tanja Gönner Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Michael Grosse-Brömer Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) Volker Kauder Dr. Günter Krings Daniela Raab Klaus Riegert Albert Rupprecht (Weiden) Andreas Schmidt (Mülheim) Marco Wanderwitz Ingo Wellenreuther Wolfgang Zeitlmann Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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