Umsetzung des Bundesprogramms „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Juli 2007 läuft das Bundesprogramm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“. Es dient dem Aufbau von Beratungsnetzwerken in allen Bundesländern und soll die mit den Mobilen Beratungsteams und Opferberatungen etablierten Strukturen fortführen und ausdehnen. Mit der Neustrukturierung dieser Arbeit in Ostdeutschland und dem Neuaufbau solcher Projekte in Westdeutschland verbinden sich zahlreiche Fragen. Die öffentlichen Debatten nach den rassistischen Übergriffen von Mügeln zeigen, dass es ein großes Interesse an der Arbeit der von Bund geförderten Projekte gegen Rechtsextremismus gibt. Neben der Diskussion um eine zureichende finanzielle Ausstattung stand auch die Frage nach der zivilgesellschaftlichen Anbindung solcher Projekte im Mittelpunkt. Nachdem die mit dem Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ geförderten Lokalen Aktionspläne eine starke Anbindung an die Kommunen erfahren haben, stellt sich die Frage, inwieweit bürgerschaftliche Strukturen und Träger im Rahmen der Beratungsnetzwerke noch zum Zuge kommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Bundesländer haben bis jetzt Mittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ beantragt?
Ist eine erstmalige Antragstellung auch noch 2008 möglich, und gibt es feste Fristen für die Beantragung?
Gibt es Bundesländer, die Mittel aus dem Bundesprogramm beantragt haben, aber noch kein Konzept erstellt haben bzw. noch kein Beratungsnetzwerk gegründet haben, und wenn ja, welche?
Welche Bundesländer haben bis jetzt Landeskoordinierungsstellen eingerichtet, und wie sind diese Landeskoordinierungsstellen angebunden?
Wo sind diese Stellen an welche Landesressorts bzw. -behörden angegliedert?
Wo werden diese Stellen von welchen freien Trägern besetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie sind die Beratungsnetzwerke in den einzelnen Bundesländern zusammengesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Träger der Mobilen Beratung und Opferberatung sind in die Beratungsnetzwerke integriert?
Welche Definitionen von „Krise“, die ja den Einsatz Mobiler Interventionsteams veranlassen sollen, liegen in den einzelnen Beratungsnetzwerken vor, und gibt es eine übergreifende Definition einer solchen „Krise“?
Wie hoch ist das bisher beantragte Fördervolumen der einzelnen Beratungsnetzwerke, und welche Förderung wurde bisher genehmigt?
Wie hoch ist das Fördervolumen der Mobilen Beratungen und Opferberatungen in den einzelnen Bundesländern?
Welche Bundesländer haben bisher feste Zusagen auf Kofinanzierung der Beratungsnetzwerke gegeben, und wie hoch ist die jeweilige Kofinanzierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?