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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zusammenarbeit von deutschen Ausländerbehörden mit Sicherheitskräften aus Guinea

Anzahl guinesischer Asylbewerber, Anzahl der durch Identitätsfeststellung einer guinesischen Delegation Abgeschobenen, zweifelhafte Identifizierungspraxis, rechtliche Grundlage, mögliche Schleusertätigkeit ausländischer Delegationsmitglieder, Menschenrechtslage in Guinea, geplante Rückübernahmeabkommen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.09.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/635912. 09. 2007

Zusammenarbeit von deutschen Ausländerbehörden mit Sicherheitskräften aus Guinea

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vom 17. Juli bis 3. August 2007 hielt sich eine Delegation von Vertretern des Außen- und des Sicherheitsministeriums aus dem westafrikanischen Guinea in der Ausländerbehörde Braunschweig auf, um im Auftrag deutscher Behörden bei einer Sammelanhörung afrikanische Flüchtlinge zu identifizieren und ihnen Papiere für eine Abschiebung auszustellen (http://www.guineenews.org/artiles/article.asp?num=200772121830).

Solche Delegationen waren 2005 bereits zweimal in der Hamburger sowie 2006 in der Dortmunder Ausländerbehörde tätig.

Laut Aussage des Leiters der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Dortmund Friedhelm Weller entscheidet die Delegation „aufgrund der Aussprache und der Gesichtsform“ über die guinesische Staatsangehörigkeit (DIE WELT, 7. April 2006, „Es gilt das Recht Guineas“). Die Räume der Ausländerbehörde, in denen die afrikanischen Flüchtlinge befragt werden, würden dabei „quasi exterritoriales Gebiet“, so ZAB-Chef Weller. Bei der Befragung gelte das Recht Guineas.

Neben den fragwürdigen Methoden der Identitätsfeststellung gilt die Kritik von Flüchtlingshilfsorganisationen der Befürchtung, dass Beamte aus einem Folterstaat nach Deutschland kommen können, um sich hier potentielle Folteropfer auszusuchen (DIE WELT, a. a. O.).

Das seit 1984 diktatorisch von General Lasana Conté als Präsident regierte Guinea ist eines der ärmsten Länder der Welt mit weit verbreiteter Korruption. Menschenrechtsorganisationen sprechen von routinemäßiger Anwendung von Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam und exzessiver Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte beim Vorgehen gegen Demonstranten. Nach Angaben von Amnesty International wurden 130 Personen, darunter auch Kleinkinder, allein im Januar und Februar 2007 von den Sicherheitskräften getötet und über 1500 verletzt (http://www.asyl.net/Laenderinfo/Guinea.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Guinea haben in den letzten 10 Jahren Asyl in Deutschland beantragt (bitte jeweils, d. h. auch im Folgenden, nach Jahren differenzieren)?

2

Wie viele von ihnen haben Asyl erhalten oder wurden als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt?

3

Bei wie vielen von ihnen wurden Abschiebungshindernisse festgestellt, wie viele erhielten deswegen eine Duldung bzw. eine Aufenthaltserlaubnis?

4

Wie viele Personen, denen eine guineische Staatsangehörigkeit unterstellt oder nachgewiesen wurde, wurden in andere Länder als Guinea (welche?) abgeschoben?

5

In wie vielen Fällen wurde eine Abschiebung durch die vorangegangene Identitätsfeststellung durch eine guineische Delegation ermöglicht?

6

Inwieweit war das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland über Hintergründe, Zusammensetzung und Ziel der Delegationen aus Guinea im Juli 2007 unterrichtet und an deren Zustandekommen beteiligt?

7

Inwiefern wird das Verfahren der Identifizierung „aufgrund der Aussprache und der Gesichtsform“ vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), insbesondere mit Sprachanalysen, für zuverlässig erachtet?

8

Wer genau gehörte der letzten Delegation aus Guinea an, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verwicklungen von Delegationsteilnehmern oder den durch sie vertretenen staatlichen Institutionen in Menschenrechtsverletzungen oder sonstige Straftaten?

9

Welche weiteren Vorführungen/Anhörungen mutmaßlich guineischer, kamerunischer und togoischer Staatsangehöriger haben 2007 nach Kenntnis der Bundesregierung wo stattgefunden?

Wie weit sind Planungen gediehen, die bei diesen Vorführungen Identifizierten gesammelt abzuschieben?

10

Welche Legitimation hatte die Delegation in der Ausländerbehörde Braunschweig vom 17. Juli bis 3. August 2007 angesichts der Tatsache, dass der in einer Verbalnote an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Guinea angekündigte Delegationsleiter, der Directeur National des affaires juridiques et consulaire des Außenministeriums, Ousmane Diao Balde, nie in Braunschweig eintraf und der guineische Außenminister jede Beteiligung am Zustandekommen der Delegation bestritt?

11

Von welcher Stelle oder welcher Behörde in Guinea wurde die Verbalnote an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland übermittelt, bzw. wer unterzeichnete die „ordre de mission“ für die Delegationsmitglieder der Delegation nach Braunschweig vom 17. Juli bis 3. August 2007?

12

Wodurch wurde die Anreise des in einer Verbalnote des guineischen Außenministeriums vom 16. Juli 2007 angekündigten Directeur National des affaires juridiques et consulaire des Außenministeriums, Ousmane Diao Balde, als Delegationsleiter nach Braunschweig verhindert?

13

Wie ist allgemein sichergestellt, dass Mitglieder von Delegationen, insbesondere aus armen Ländern wie Guinea, das von Transparency International als eines der korruptesten der Welt eingeschätzt wird, nicht im eigenen finanziellen Interesse handeln?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Ermittlungen wegen Schleusertätigkeiten gegen den guineischen Delegationsleiter N’F. K., der vom 20. bis 31. März in der zentralen Ausländerbehörde Dortmund zur Identifizierung vermeintlicher Guineer war?

15

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung für zukünftige Delegationen aus den Schleuservorwürfen gegen N’F. K. gezogen?

16

Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen ausländische Delegationsmitglieder zu Vorführungen bei Ausländerbehörden in Schleuseraktivitäten verwickelt waren?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Guinea generell?

18

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen nach Guinea abgeschobene Flüchtlinge Repressalien durch die dortigen Sicherheitskräfte ausgesetzt waren, und wenn ja, welche?

19

Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass nach Guinea abgeschobene Flüchtlinge nicht festgenommen und gefoltert werden?

20

Inwieweit gab oder gibt es Bemühungen, mit Guinea ein Rückübernahmeabkommen für (eigene oder fremde) Staatsangehörige zu schließen, wie weit sind diese Bemühungen gegebenenfalls gediehen, und enthält das ggf. geplante Rückübernahmeabkommen Garantien der guineischen Seite betreffend den Umgang mit Rückgeschobenen?

21

Gibt es darüber hinaus Bemühungen, auch mit anderen subsaharischen Staaten über Rückübernahmeabkommen zu verhandeln, wenn ja, mit welchen (bitte auch EU-Ebene in die Beantwortung miteinbeziehen)?

Berlin, den 12. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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