Der vorgelegte Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für einen Rahmenbeschluss zur Einführung EU-weit einheitlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten und die Haltung der Bundesregierung zu diesem Entwurf
der Abgeordneten Petra Pau, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In dem Vorschlag der Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für einen Rahmenbeschluss zur Einführung EU-weit einheitlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten heißt es zu dem Ausgangspunkt und zu den Zielen: „Zur Abwicklung ihrer Tagesgeschäfte und Transaktionen bedienen sich die Bürger in zunehmendem Maße elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste. Dabei werden so genannte Verkehrs- oder Standortdaten erzeugt, beispielsweise der genaue Standort des Anrufers, die so genannte Rufnummer sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs. Verkehrsdaten in Kombination mit Daten, die die Identifizierung des Teilnehmers oder Nutzers des Dienstes ermöglichen, sind wichtig für die Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der Sicherheit, namentlich zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie beispielsweise Terrorakte und kriminelle Handlungen im Rahmen des organisierten Verbrechens“ (Kommission der Europäischen Gemeinschaft, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG; 21. September 2005, KOM (2005) 438 endgültig, 2005/0182 (COD); S. 2).
Der Vorschlag sieht weiter vor, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten nur in ganz bestimmten Fällen und in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden (vgl. ebenda, S. 6).
Ebenso sieht der Vorschlag u. a. vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes die Zusatzkosten, die ihnen durch die Speicherung aller Verkehrs- und Standortdaten (Internet, E-Mail, Festnetztelefonie, Handytelefonie, Internettelefonie, erfolglose Anrufversuche und SMS) der Bürgerinnen und Bürger entstanden sind, erstattet werden (vgl. ebenda, S. 7 und 16).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Behörden werden nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Behörden sein, an die die Verbindungsdaten zur Vorratsspeicherung weitergegeben werden?
Wird eine Liste dieser Behörden den Bürgerinnen und Bürgern, deren Daten ohne Tatverdacht gespeichert werden, öffentlich zugänglich sein?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um einem Missbrauch von Daten durch Behörden vorzubeugen, z. B. im Falle der Unzuständigkeit der Behörde oder wenn die Straftat keine schwere Straftat ist?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Vorschlag der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (KOM (2005)438) keine Beschränkungen zum Schutz der Pressefreiheit und der Rechte sonstiger Berufsgeheimnisträger vorsieht, und wenn ja, welche Vorschläge hat die Bundesregierung diesbezüglich im Rat der Europäischen Union eingebracht oder wird sie einbringen um die Pressefreiheit und die Rechte sonstiger Berufsgeheimnisträger zu sichern?
Aus welchen Mitteln will die Bundesregierung bei der derzeitigen Haushaltslage die Kosten dieser Maßnahme, die sich nach Schätzungen der Interessenvertreter der Telekommunikationsindustrie auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen könnten, erstatten?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Vorschlag der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (KOM (2005)438) vorsieht, dass die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze für die Sicherheit der von ihnen auf Vorrat gespeicherten Verkehrs- und Standortdaten der Bürgerinnen und Bürger zuständig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Datenschutz zu garantieren und die Bürgerinnen und Bürger vor der missbräuchlichen Verwendung der Daten zu kommerziellen Zwecken zu schützen?
Welche inhaltlichen Differenzen hat die Bundesregierung zum Vorschlag für die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften?
In welchen Punkten sieht die Bundesregierung Differenzen zwischen der vorgeschlagenen Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und dem nationalen bundesdeutschen Recht?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass der Rat der Innen- und Justizminister in der Diskussion über den Vorschlag der Richtlinie (…) beabsichtigt, Verbindungsdaten zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung aller Straftaten zu nutzen und wie verhält sich die Bundesregierung dazu?
Teilt die Bundesregierung die grundsätzliche Kritik der 70. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die die vorgeschlagene Richtlinie zur EU-weiten systematischen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten „auf der Grundlage unseres Grundgesetzes“ als „verfassungswidrig“ ansieht (Entschließungsantrag der 70. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 27./28. Oktober 2005 in der Hansestadt Lübeck, S. 5) und wenn nein, warum nicht?