BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ankündigung einer unangekündigten Sicherheitsinspektion

Sicherheitsmängel trotz Vorabkenntnisse der Fluggesellschaften des Münchner Flughafens über „unangekündigte“ Sicherheitsinspektion, Informanten der bevorstehenden Sicherheitsinspektion, Maßnahmen des BMVBS gegen das Bekanntwerden geheimer Sicherheitskontrollen im Vorfeld; Maßnahmen zur Beseitigung der Sicherheitsmängel

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.09.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/636012. 09. 2007

Ankündigung einer unangekündigten Sicherheitsinspektion

der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Kersten Naumann, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den Monaten Mai und Juni kam es zu verschiedenen Pressemeldungen, in denen über Verlauf und Ergebnis einer einwöchigen Sicherheitsüberprüfung des Münchner Flughafens vom 7. bis 12. Mai 2007 durch Auditoren der EU-Kommission berichtet wurde.

Nach einem Pressebericht der Süddeutschen Zeitung vom 1. Juni 2007 kamen die Kontrolleure zu der Feststellung, es lägen in den Zuständigkeitsbereichen von Lufthansa, LTU und Deutsche BA gravierende Sicherheitsmängel vor. Den Auditoren gelang es etwa, Messer, Schusswaffen und Sprengsätze in die Sicherheitsbereiche zu schmuggeln.

Den Fragestellern liegt ein Schreiben vor, das im Vorfeld dieser Inspektion, schon am 3. Mai 2007, durch eine Fluggesellschaft ihren Mitarbeitern der Cockpit Crew und der Cabin Crew zugestellt wurde und nach dessen Betreff auch dienstlich zum Aushang kam.

In diesem Schreiben werden Art und Ausmaß der zu erwartenden Kontrollen bis ins Detail beschrieben, Hinweise zum Erkennen von Kontrollvorgängen und Verhaltensregeln im Umgang mit den Auditoren gegeben. Da die Inspektion „nicht offiziell“ angemeldet sei, sollten die Mitarbeiter die Auditoren „auf gar keinen Fall (…) ansprechen“, um den Schein einer unerwarteten Kontrolle zu wahren.

Trotz dieser detaillierten Ankündigung einer unangekündigten Sicherheitsüberprüfung führten dann die Kontrollen zu Mängelfeststellungen. Derzeit wird in der bundesdeutschen Politik und auch in der Gesellschaft eine breite Diskussion zu der Notwendigkeit oder gerade zu der Entbehrlichkeit neuer und zusätzlicher staatlicher Sicherheitsinstrumente geführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Entspricht der oben dargestellte Sachverhalt nach Auffassung und Kenntnis der Bundesregierung im Wesentlichen der Wahrheit?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass zumindest eine Fluggesellschaft von den beabsichtigten Sicherheitskontrollen im Vorfeld informiert wurde, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wann und durch welche Person oder Stelle diese Fluggesellschaft diese Information erhalten hatte?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Fluggesellschaften im Vorfeld über die anstehende Inspektion informiert worden sind, und wenn ja, um welche Fluggesellschaften handelt es sich, und wann wurden sie durch wen oder welche Stelle informiert?

4

Wie bewertet die Bundesregierung – bezogen auf die Luftsicherheit und die Sicherheit auf den deutschen Flughäfen – den Geheimnisverrat an eine oder mehrere Fluggesellschaften über die bevorstehende Inspektion?

5

Welche genauen Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, um zu prüfen, wie Informationen von welchen Personen oder welcher Stelle zu Fluggesellschaften über bevorstehende Kontrollen durch EU-Inspektoren durchsickern und weitergegeben werden konnten?

6

Welche konkreten Maßnahmen sind insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geplant, um zukünftig sicherzustellen, dass geheime, staatliche Sicherheitskontrollen von Flughäfen nicht schon im Vorfeld den zu Kontrollierenden bekannt werden können?

7

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in Rede stehenden Sicherheitsmängel zukünftig abzustellen?

Berlin, den 11. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen