BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erfassung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten

Nachfrage zur Begründung der Bundesregierung für Verweigerung der Aufschlüsselung der Zahlen von Musikveranstaltungen nach Bundesländern, Ort, Datum, Musikgruppe und Liedermachern aufgrund möglicher Rückschlüsse der extremen Rechten über den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden; Verteilung der Veranstaltungen nach Bundesländern; kritische Nachfrage zu BT-Drs 16/6156: unerwähnte Beschlagnahme von Tonträgern in Neufeld/Schleswig-Holstein

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.10.2007

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/649419. 09. 2007

Erfassung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit einem Jahr fragen wir die Bundesregierung vierteljährlich nach Musikveranstaltungen der extremen Rechten. Die Erfassung und Bewertung dieser Zahlen ist von hoher Relevanz, da nach Erkenntnissen zahlreicher Fachleute Musik für junge Menschen ein entscheidendes Einstiegsmedium in die rechte Szene ist und diese Art der Musik in zahlreichen Fällen als Stimulanz für nachfolgende Gewaltexzesse nachgewiesen wurde.

Die Bundesregierung ist bisher nicht bereit, die vierteljährlich abgefragten Zahlen nach den Kriterien: Bundesländer, Ort und Datum, Musikgruppe, Liedermacher aufzuschlüsseln, „da die rechtsextreme Szene aus dieser Veröffentlichung Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen könnte“ (Antwort der Bundesregierung, z. B. Bundestagsdrucksache 16/6156)

Diese Begründung erscheint zweifelhaft, da es sich bei fast allen Konzerten um Veranstaltungen handelt, die von der rechtsextremen Szene beworben werden, die in vielen Fällen in der regionalen Presse (im Nachhinein) Erwähnung finden und die von Seiten antifaschistischer Gruppen ebenfalls dokumentiert werden.

Die Verweigerung einer Aufschlüsselung nach Bundesländern ist völlig unverständlich, da diese über die Landesämter für Verfassungsschutz ohnehin vorliegen müsste und aus der Gesamtzahl in einem Quartal registrierter Musikveranstaltungen in einem Bundesland keine substantiellen Rückschlüsse auf den „Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden“ möglich sein dürften. Aus den Antworten der Bundesregierung lässt sich schließen, dass die erfragten Sachverhalte der Regierung sehr wohl bekannt sind. Aus diesen Gründen erwarten die Fragesteller eine Aufschlüsselung nach den von ihr aufgeführten Kriterien, wozu die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller verpflichtet ist.

Weiter kommt es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Angaben der Bundesregierung zu den einzelnen Anfragen. So wurde in den Antworten zum zweiten Quartal 2007 (Bundestagsdrucksache16/6156) in der Antwort zu Frage 7 auf Beschlagnahmungen von Tonträgern im Rahmen von Musikveranstaltungen in Kosel/SH und Gera/TH hingewiesen, wogegen die in der Presse („taz-nord“ vom 7. Mai 2007) erwähnte Beschlagnahmung anlässlich einer rechtsextremen Musikveranstaltung in Neufeld/SH, im Lokal „Zur Börse“ unerwähnt blieb.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Erkenntnisse könnte die rechtsextreme Szene nach Ansicht der Bundesregierung aus der Aufschlüsselung der Zahlen zu Musikveranstaltungen der extremen Rechten nach den Kriterien Bundesländer, Ort, Datum, Musikgruppe, Liedermacher ziehen?

2

In welchem Umfang enthalten die von der Bundesregierung an die Fragestellerin übermittelten Zahlen Erkenntnisse, bezogen auf die genannten Kriterien, die nicht auch über Presse, Mobile Beratungsstellen, antifaschistische Gruppen und Bürgerbündnisse publik gemacht werden?

3

Mit welcher genauen Begründung verweigert die Bundesregierung eine Aufschlüsselung der Ergebnisse nach Bundesländern, und werden die Ergebnisse von den Landesämtern für Verfassungsschutz erfasst und sind damit auch in den Ländern abfragbar?

4

Wie stellt sich die Verteilung der Musikveranstaltungen der extremen Rechten im Jahr 2006 und den ersten beiden Quartalen 2007 nach Bundesländern dar?

5

Kam es anlässlich eines Konzertes der rechtsextremen Szene am 21. April 2007 in Neufeld/Schleswig Holstein zur Beschlagnahmung von Tonträgern, und wenn ja, warum taucht dieser Sachverhalt nicht in den Antworten auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 9. Juli 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6056 bzw. 16/6156) auf?

Berlin, den 18. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen