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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei den Polizeimissionen in Afghanistan

Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan: Anzahl, Kosten, Personenschäden, Unterstützungsleistungen, Informationsgeber für deutsche Behörden, Aktionsradius und Risikoeinschätzung; Umfang, Finanzierung, Ausstattung und Einsatzgebiete der EUPOL-Kontingente, Wahrnehmung von Funktionen im afghanischen Innenministerium, Ausbildung der afghanischen Polizei, Schaffung einer afghanischen Gendarmerie

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.10.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/651121. 09. 2007

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei den Polizeimissionen in Afghanistan

der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der tödliche Anschlag vom 15. August auf drei deutsche Polizeibeamte hat Fragen aufgeworfen, auch zur Polizeimission in Afghanistan insgesamt:

Bei dieser Polizeimission handelt es sich um eine „zivile“ Variante europäischer Außenpolitik, die von der EU-Militärdoktrin ausdrücklich als Ergänzung zu Militärinterventionen vorgesehen ist. Diese findet in der afghanischen Bevölkerung nicht durchgehende Akzeptanz. Der Abgleich zahlreicher Pressemeldungen zu diesem wichtigen Thema (Berliner Zeitung, 16. August 2007/ taz, 16. August 2007/ DER TAGESSPIEGEL, 19. August 2007) mit Verlautbarungen des Auswärtigen Amtes und dessen Internetpräsenz (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/…) und den Internetpräsentationen des Bundesministeriums des Innern konnte keine Klarheit über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und nicht einmal die Anzahl der vor Ort befindlichen Kräfte geben.

So nennt die Homepage (HP) der EU-Polizeimission in Afghanistan (http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_175818/Internet/Navigation/DE/Themen/Polizei/Afghanistan..) andere Zahlen als die Homepage des BMI (www.bmi.bund.de): die eine nennt die Zahl von 200, die andere 160 Beamten vor Ort. Als Kontingentpersonen, also Dienstposten pro Zeitumlauf, werden einerseits 40, andererseits 60 genannt. Weiterhin lässt sich kein Aufschluss gewinnen über den Schutz der eingesetzten Kräfte, über Konzepte, Erfolge und Misserfolge. Politische Verantwortlichkeiten, Weisungswege und organigrafisch aufgeschlüsselte Entscheidungsträgerschaften finden sich gleichfalls nicht.

Nach der Europäisierung der Mission zum 15. Juni 2007 wäre zu erwarten gewesen, dass die eingesetzten Kräfte und ihre Stärke nach Entsendeland aufgeschlüsselt werden. Das ist aber offenkundig nicht in befriedigendem Umfang geschehen.

Hinzu kommen Unsicherheiten und Zweifel, die den Sinn der Police Mission insgesamt betreffen: Nach wie vor scheint das afghanische innenministerielle/ polizeiliche System völlig desolat zu sein; die Ernennung von Polizeibeamten erfolgt nach Gutdünken des Präsidenten statt nach fachlicher Qualifikation. Die Besoldung ist so schlecht, dass viele Polizeistationen faktisch in der Hand der – offenkundig besser zahlenden – Taliban sind. So analysiert es jedenfalls die Stiftung Wissenschaft und Politik (swp-aktuell 47).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Polizeibeamte (bitte auflisten nach den einzelnen Bundesländern und Bundespolizeibehörden, dem Geschlecht, genauer Funktionen und Aufgabe) halten sich gegenwärtig in Afghanistan auf, und wie hoch sind die Kosten für diesen Polizeieinsatz im Jahr 2007 für Bund und Länder?

2

Wie hat sich die Anzahl der in Afghanistan tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten seit 2002 entwickelt (bitte auflisten nach den einzelnen Bundesländern und Bundespolizeibehörden, dem Geschlecht, den Kosten pro Jahr)?

3

Wie viele Angehörige der EU-Polizeimission halten sich zurzeit in Afghanistan auf (bitte aufschlüsseln nach Einsatzort, genauer Funktion und Aufgabe, Entsendeland und Geschlecht), und bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Sollstärke der Mission erreicht sein wird?

4

Wie sind die Führungs- und Aufsichtsfunktionen gestaltet hinsichtlich des im Rahmen von Eupol-Afghanistan erfolgenden Einsatzes von THW, Feldjägern und Polizisten?

Welche Rolle spielen deutsche Ministerien angesichts des Umstandes, dass laut Angabe auf der EUPOL-Homepage das Politische und Sicherheitskomitee der EU „die politische Kontrolle und strategische Führung der Mission“ hat?

5

Trifft es zu, dass nach vollständigem Aufbau von EUPOL AFG der Aktionsradius der Mission sich auf ganz Afghanistan erstrecken wird, während sich das ehemalige deutsche Polizeiprojektbüro auf Kabul und die Nordprovinzen erstreckte, und wie schätzt die Bundesregierung das Risiko für den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Südprovinzen Afghanistans ein?

6

Welche Fakten machen nach Ansicht der Bundesregierung einen Einsatz von Polizeikontingenten in offenen Kriegsgebieten im Rahmen von EUPOL möglich, und welche Erwägungen erlauben die Begrenzung auf Kabul und die Nordprovinzen aufzuheben?

7

Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden seit 2002 bei ihrem Einsatz in Afghanistan verletzt und getötet (bitte auflisten nach Jahr, Geschlecht, Polizeibehörden des Bundes und der Länder)?

8

Wie viele Angehörige der deutschen Polizei und bundesdeutscher Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Polizeibehörden des Bundes und der Länder, Ministerien des Bundes und der Länder, Geschlecht, Jahren) haben seit 2002 die afghanische Regierung bzw. das afghanische Innenministerium bezüglich der Polizeiorganisation, Polizeiausbildung und Polizeiausrüstung beraten?

9

Wie gestaltet sich die Finanzierung des Polizeieinsatzes angesichts des Umstandes, dass EUPOL AFG, wie auch die rein deutsche Vorgängermission, keine eigenen Finanzmittel hat, und aus welchen Quellen werden anfallende Aufwendungen realisiert (bitte nach Höhe, Herkunft und Verwendung aufschlüsseln)?

Welches Finanzvolumen ist für die weiteren Jahre vereinbart worden?

Über welche materielle Ausstattung verfügen die EUPOL-Kräfte, und von wem wurden diese gestellt? Handelt es sich um Leihgaben, kostenlose Überlassungen oder um Verkäufe?

10

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der auch von der afghanischen Regierung unterzeichneten Vereinbarung des Afghanistan Compact, bis zum Jahr 2010 eine „ethnisch ausgewogene, professionell und funktional arbeitende Polizei in der Größenordnung von 62 000 Polizisten“ aufzustellen, und der Behauptung der afghanischen Regierung, die Sollstärke der afghanischen Polizei von 62 000 sei bereits „erreicht“ (Bundestagsdrucksache 16/2893)?

11

Falls die Sollstärke von 62 000 tatsächlich bereits erreicht worden ist, erwägt die Bundesregierung dann, das deutsche Engagement bei der Polizeiausbildung zurückzufahren (bitte begründen)?

12

Wie viele Teilnehmer für wie viele Teilnehmerplätze sind bislang von der afghanischen Regierung benannt worden und trifft die Pressemeldung zu (DER SPIEGEL 33/07), dass Teilnehmer für die Ausbildungskurse fehlen, weil die afghanische Regierung keine oder zu wenige Teilnehmer benennt?

13

Wie viele Afghanen wurden bisher zu Polizisten ausgebildet, und wie viele davon sind Frauen (bitte aufgliedern nach einfacher Ausbildung, mittlerem und gehobenem Dienst), und wie viele Frauen befinden sich derzeit in der Ausbildung zum mittleren und der Ausbildung zum gehobenen Dienst?

14

Trifft die Pressemeldung zu (DIE WELT vom 16. Juni 2007), nach der der zwischenzeitlich abgelöste Leiter der Polizeimission, Friedrich Eichele, erwartet, dass die ISAF-Kräfte der NATO die Mission schützen?

15

In welchen Absprachen oder Abkommen ist der ISAF-Schutz der Mission und ihrer Teilnehmer thematisiert worden, und wie sieht ein solcher Schutz aus?

Wie wird sichergestellt, dass keine Soldaten der Mission „Enduring Freedom“ (mit dem expliziten Auftrag „Krieg gegen den Terrorismus“) mit Missionsschutzaufgaben betraut werden?

16

Was genau ist darunter zu verstehen, dass die Angehörigen der EUPOL-Mission Schlüsselpositionen („Training on the Job“) im afghanischen Innenministerium begleiten?

Treten Angehörige der EUPOL-Mission dort als Entscheidungsträger auf, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich dabei?

Kann hierbei ausgeschlossen werden, dass Polizeibeamte Einblick in vertrauliche Unterlagen der afghanischen Regierung erlangen und ihren vorgesetzten deutschen oder EU-Stellen Rechenschaft hierüber ablegen?

Ist es vorgesehen, die deutschen Angehörigen der EU-Mission oder einige dieser Angehörigen im Laufe oder nach Beendigung ihres Aufenthaltes in Afghanistan durch deutsche Geheimdienste, das BKA oder militärische Stellen zur Aufklärung von „Afghanistan als Ausgangspunkt von Terroranschlägen und Rückzugsort für Terroristen“ (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/Afghanistan/VielErreicht/2007-08-18-viel-erreicht.html) abzufragen?

Wie viele deutsche Angehörige der EU-Mission fungieren auch als Informationsgeber des BND (Bundesnachrichtendienst), MAD (Militärischer Abschirmdienst), BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) oder des ZNBw (Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr)?

17

Wie geht die Bundesregierung mit der Tatsache um, dass die US-Seite die Ausbildung der afghanischen Polizei unter dem Gesichtspunkt der militärischen Aufstandsbekämpfung betreibt und diese Ausbildung zudem noch durch private Firmen durchführen lässt, und sieht die Bundesregierung hierin nicht ein Problem?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Angehörige der EUPOL-Mission sich an der Ausbildung der sogenannten Afghan National Auxiliary Police (ANAP) beteiligen, zu deren Aufgaben die militärische Bekämpfung „Aufständischer“ gehört?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen zur Schaffung einer afghanischen Gendarmerie als Art Mischform zwischen Polizei und Armee?

Berlin, den 21. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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