Gesellschaftliche Auswirkungen von Bürokratieabbau in Europa und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Diether Dehm, Ulla Lötzer, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der EU-Kommission ergriffenen Initiativen zum Bürokratieabbau in Europa sind gesellschaftlich umstritten. Gewerkschaften und Umweltverbände kritisierten, die Vorschläge und Maßnahmen für eine „better regulation“ bzw. bessere Rechtsetzung in Europa seien einseitig an den Interessen der Wirtschaft und dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet und sozial- und umweltpolitische Aspekte träten in den Hintergrund. Die Bundesregierung hat sich zu dieser Frage bisher nicht geäußert. Insbesondere wegen der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Januar 2007 ist dies dringend erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welchem Zusammenhang steht die in der Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Weltwirtschaftsforum am 25. Januar 2006 in Davos angestoßene Debatte um den Freiheitsbegriff mit dem dort angekündigten Vorhaben eines forcierten Bürokratieabbaus?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Fragen, die der Europäische Gewerkschaftsbund in seinem Memorandum an die jetzige finnische Ratspräsidentschaft aufgeworfen hat; welche lauten:
a) Was sind die Ziele einer besseren Rechtsetzung, was sind die Risiken und Probleme?
b) In welchem Verhältnis steht das Vorhaben einer besseren Rechtsetzung zu einem sozialen Europa und zu dem Ziel einer Vollbeschäftigung?
c) Ist das Vorhaben einer besseren Rechtsetzung ein trojanisches Pferd für eine weitere Deregulierung, den Rückzug des Staates und eine mehr unternehmensorientierte Agenda?
Wie stark würde die europäische Wirtschaft nach Ansicht der Bundesregierung durch eine 25-prozentige Reduzierung der Bürokratiekosten entlastet (bitte ungefähren Betrag in Euro nennen), und welche wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Effekte erhofft sich die Bundesregierung davon (bitte genaue Zahlen über zusätzliches Wachstum, neue Arbeitsplätze nennen sowie die Ansicht begründen, dass gegebenenfalls zusätzliche Gelder in Erweiterungs- und nicht Rationalisierungsinvestitionen fließen)?
Wie steht die Bundesregierung dazu, dass die Kommission zur Bewertung von Verwaltungskosten (Ende 2005) eine Methode vorgeschlagen hat, die sowohl den Gesamtnutzen wie die Gesamtkosten einer Rechtsvorschrift berücksichtigt, aber bisher nur einen Vorschlag für die Bewertung von Verwaltungskosten und nicht für die Erfassung von diesbezüglichem Nutzen vorgelegt hat, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsche Ratspräsidentschaft?
Wie steht die Bundesregierung zur am 15. Juni 2005 verabschiedeten Leitlinie der Kommission, in der der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit in der Durchführung von Folgenabschätzungen ein stärkeres Gewicht beigemessen wird als sozial- und umweltpolitischen Aspekten? Sieht sie darin den als Ziel formulierten Einklang der drei Säulen für nachhaltige Entwicklung (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) gefährdet, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsche Ratspräsidentschaft?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds, John Monks, geäußerten Bedenken, dass die Initiative zur besseren Rechtsetzung eine „deregulierende Übung“ sei mit der vor allem die Interessen der Unternehmen befriedigt werden solle und man befürchte, dass Gesundheit und Sicherheit unter dem Vorhaben von Kommissar Günter Verheugen, die EU-Gesetzgebung zu vereinfachen, negativ beeinflusst würden?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit der von der Europäischen Kommission seit 2003 sukzessive angewendeten „integrierten Folgeabschätzung“ (wirtschaftlich, ökologisch, sozial) in Bezug auf Vorschläge von Richtlinien und Verordnungen, Ausgabenprogrammen, Weißbüchern und Verhandlungsleitlinien für internationale Verträge?
Wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglichen Schlussfolgerungen einer im Auftrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Fragen des Europäischen Parlaments erstellten Studie des Instituto de la ricerca sociale (The inclusion of Social Elements in Impact Assessments, Mailand, January 2006, www.irs-online.it), dass soziale Folgen im Rahmen des zwischen 2003 und 2005 von der Kommission vorgenommenen Folgeabschätzungsprogramms entweder gar nicht oder unzureichend einbezogen wurden und die in den Leitlinien für dieses Programm vorgesehene Überprüfung der Vereinbarkeit der Ziele der entsprechenden Vorschläge mit den Zielen anderer Gemeinschaftspolitiken nur selten und unzureichend stattgefunden hat?
Wie verhält sich die Bundesregierung zum Vorschlag des Europäischen Gewerkschaftsbundes, neue Instrumente der Bürokratiekostenmessung zu entwickeln, die auch die Kosten eines Regulierungsverzichts messen, beispielsweise die Kosten einer fehlenden Sozialpolitik?
Wie steht die Bundesregierung zu einem Brief umweltpolitischer Nichtregierungsorganisationen (genannt „Green-10“) an die 25 EU-Kommissare, in dem an dem Beispiel der Debatte über die Chemikalien-Richtlinie REACH kritisiert wird, wie „Horrorgeschichten“ über die wirtschaftlichen Kosten neuer, ehrgeiziger Umweltpolitiken verbreitet werden?
Welche konkreten Beispiele kann die Bundesregierung für die Ausführungen des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Wuermeling, vom 21. September 2006 nennen, dass ein „Verzicht auf neue Regelungen … möglich sein“ muss, „wenn diese mehr schaden als nutzen“?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger stärker als bisher an den Initiativen zum Bürokratieabbau zu beteiligen, und wenn ja, welche neuen Vorschläge will sie in das Verfahren zur besseren Rechtsetzung einbringen?