Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge während des Kosovo-Krieges
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Carsten Hübner, Fred Gebhardt und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Hans Georg Dusch wurde 1996 vom damals amtierenden Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, zum Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) ernannt. Hans Georg Dusch blieb auch unter der neuen Bundesregierung im Amt, wurde jedoch im Dezember 1999 in das Bundesministerium des Innern (BMI) versetzt. Der Versetzung vorausgegangen waren Vorermittlungen des BMI über Kontakte, die Hans Georg Dusch mit Vertretern der kolumbianischen Guerilla gepflegt haben soll und die vom umstrittenen Geheimagenten Werner Mauss vermittelt worden sein sollen.
Anfang Mai dieses Jahres schied Hans Georg Dusch, offiziell auf eigenen Wunsch, aus dem Amt.
Nach seiner Verabschiedung in den Ruhestand erhob der ehemalige Präsident des BAFl, Hans Georg Dusch, Vorwürfe gegen die Bundesregierung, dass er Opfer einer politisch begründeten Kampagne geworden sei. In einem Bericht der Tageszeitung „Welt am Sonntag“ (WamS) beklagte Hans Georg Dusch, er sei für sinkende Anerkennungsquoten verantwortlich gemacht worden, dabei „haben wir einen Rückgang, weil die Gründe für ein Asyl abnehmen“ (WamS, 7. Mai 2000). Seitens der Bundesregierung wurden die Vorwürfe einer politischen Kampagne zurückgewiesen. In einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2000 teilte der Staatssekretär im BMI, Claus Henning Schapper, mit: „Dass Differenzen in der Sache der Grund für das Vorgehen gegen Herrn Dusch gewesen seien, ist unsinnig. Es hat zwar einen Fall gegeben, in dem die Amtsführung von Herrn Dusch korrigiert werden musste, als er sich dafür einsetzte, auch während des Krieges Kosovo-Albaner in den Kosovo abzuschieben, obwohl dort die ethnischen Säuberungen durch das Milosevic-Regime im Gange waren. Dies musste korrigiert werden, da es deutlich gegen nationales und internationales Recht verstieß, und auch aus humanitären Erwägungen unvertretbar war.“ Wie aus der Pressemitteilung des Staatssekretärs im BMI zu entnehmen ist, war dieses von der Bundesregierung als Fehlverhalten angesehene Tun des Verantwortlichen für die oberste Flüchtlingsbehörde der Bundesrepublik Deutschland für die Bundesregierung jedoch keine Veranlassung, weitere Schritte einzuleiten: „Diese sachliche Differenz war allerdings in keiner Weise ursächlich für seine Abordnung ins Bundesinnenministerium“.
Während seiner Amtszeit als Präsident des BAFl hatte sich Hans Georg Dusch durch sein unerbittliches Eintreten für Abschiebungen und für eine äußerst restriktive Asylpraxis den Ruf eines Hardliners erworben. So hatte der Umgang des BAFl mit Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien zu massiven Protesten von Flüchtlingsorganisationen geführt: Noch am 17. März 1999, eine Woche vor Beginn der Bombardierung Jugoslawiens durch die NATO, behauptete das BAFl: „Kosovo-Albaner unterliegen bei ihrer Rückkehr ins Heimatland weiterhin keiner Gruppenverfolgung.“ (Frankfurter Rundschau, 30. April 1999).
Diese Argumentation war mit ausschlaggebend dafür, dass im Zeitraum von Oktober 1998 bis März 1999, laut Antwort der Bundesregierung vom Juni 1999 auf eine Kleine Anfrage, insgesamt 13 352 Asylanträge von Kosovo-Albanern abgelehnt wurden (Antwort der Bundesregierung vom 7. Juni 1999 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt“ (Drucksache 14/1119). Die Anerkennungsquote für Asylsuchende aus der Bundesrepublik Jugoslawien, die 1995 noch fünf Prozent betragen hatte, lag kurz vor Beginn des Krieges im ersten Quartal 1999 bei nur noch 1,1 Prozent.
Grundlage für die Aussage des BAFl war auch ein Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 18. November 1998, in dem eine ethnische Verfolgung in der Bundesrepublik Jugoslawien bestritten wurde. In dem Bericht des Auswärtigen Amts hieß es u. a.: „Im Kosovo selbst hat sich die schwierige humanitäre Situation etwas entspannt“ (zitiert nach FR, 30. April 1999). Dieser Lagebericht zu Jugoslawien, so Staatsminister Dr. Ludger Volmer damals gegenüber der Presse, „entsprach nicht der empirischen Wahrheit, sondern war aus innenpolitischen Gründen von der alten Regierung so verfasst worden“. Die Frankfurter Rundschau kommentierte dies damit, dass Staatsminister Dr. Ludger Volmer damit „den Vorwurf“ andeutete, dass „seine Vorgänger ihre Einschätzung an dem Ziel orientiert haben könnten, möglichst viele Asylbewerber abzulehnen“ (FR, 30. April 1999).
Später musste die neue Bundesregierung einräumen, dass der damals maßgebliche Lagebericht von ihr selbst stammte und erst am 30. April 1999 offiziell aus dem Verkehr gezogen wurde. Dieses späte Handeln wurde von der Bundesregierung wie folgt begründet: „Dass der Lagebericht zu Jugoslawien Mitte März 1999 nicht mehr zugrunde gelegt werden konnte, war für jeden evident.“ (Antwort der Bundesregierung vom 7. Juni 1999 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt“, Drucksache 14/1119).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welchem genauen Zeitraum hat sich der Präsident des BAFl in welcher Weise dafür eingesetzt, trotz des Kosovo-Kriegs Kosovo-Albaner in die Bundesrepublik Jugoslawien abzuschieben?
In wie vielen Fällen wurden in diesem Zeitraum wie viele Asylanträge von Kosovo-Albanern abgelehnt, Ausweisungsbescheide verschickt, abgelehnte Asylbewerber in Abschiebehaft genommen, Kosovo-Albaner in die Bundesrepublik Jugoslawien abgeschoben?
Wann und wodurch wurde die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass der Präsident des BAFl auch während des Krieges auf die Abschiebung von Kosovo-Albanern in den Kosovo hingewirkt hat?
Führte diese Absicht des Präsidenten des BAFl zu Konsequenzen seitens der Bundesregierung, und wenn ja zu welchen und zu welchem Zeitpunkt?
Wurden nach Ansicht der Bundesregierung nationale und internationale Rechtsnormen durch die Abschiebungen verletzt, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung gegen den Präsidenten des BAFl wegen möglicher Verstöße gegen nationales und internationales Recht Maßnahmen ergriffen und
a) wenn ja, wann und welche,
b) wenn nein, warum nicht?
Wurden gegen weitere Mitarbeiter des BAFl, des BMI, des Auswärtigen Amts oder andere Angehörige von Regierungsbehörden wegen dieser und ähnlicher Verstöße gegen nationales und internationales Recht juristische und/oder disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?
a) Wenn ja, welche Schritte wurden wann und gegen wie viele Personen aus welcher Behörde/welchem Bundesministerium eingeleitet?
b) Wenn nein, warum unterblieb dies?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die hohe Anzahl von abgelehnten Asylanträgen von Kosovo-Albanern im Zeitraum von November 1998 bis März 1999?
Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Präsident des BAFl bei seinem Einsatz für die Abschiebung von Kosovo-Albanern auch auf die Lageberichte des Auswärtigen Amts gestützt, die laut Staatsminister Dr. Ludger Volmer „nicht der empirischen Wahrheit“ entsprachen?
Wie bewertet die Bundesregierung heute – vor dem Hintergrund des Verhaltens des damaligen Präsidenten des BAFl – ihre Äußerung in der o. g. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS (Drucksache 14/1119): „Dass der Lagebericht zu Jugoslawien Mitte März 1999 nicht mehr zugrunde gelegt werden konnte, war für jeden evident“?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass sich der Präsident des BAFl bei seiner Einschätzung auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts stützen konnte, der erst am 30. April 1999 offiziell aus dem Verkehr gezogen wurde?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Amtsführung des Leiters einer Bundesbehörde, die über das Schicksal von ausländischen Flüchtlingen entscheidet, hinnehmbar ist, die in Bezug auf den oben dargestellten Vorgang nach Einschätzung des Staatssekretärs im BMI, Claus Henning Schapper, „deutlich gegen nationales und internationales Recht verstieß, und auch aus humanitären Erwägungen unvertretbar war“ (Pressemitteilung des BMI vom 7. Mai 2000)?
Aus welchen Gründen beurteilt der Staatssekretär im BMI, Claus Henning Schapper, diesen Vorgang als „sachliche Differenz“, die „in keiner Weise ursächlich für seine [Hans Georg Duschs] Abordnung ins Bundesinnenministerium“ war (Pressemitteilung des BMI vom 7. Mai 2000)?