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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung und Technische Anleitung Siedlungsabfall (G-SIG: 16010214)

Abfallaufkommen, -vorbehandlung und -verwertung, Mülltransportwege und Müllmengenentwicklung, thermische Behandlung, Zugang zu den Einrichtungen der Abfallwirtschaft, Abfalllagerbestände, Abfallimporte und -exporte <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/59407. 02. 2006

Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung und Technische Anleitung Siedlungsabfall

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. Juni 2005 dürfen nach der im Jahr 2001 erlassenen Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) in Verbindung mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) aus dem Jahr 1993 Abfälle nur noch dann deponiert werden, wenn sie vorbehandelt wurden. Beide Vorschriften basieren auf dem 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Hauptziel der Regelungen ist die langfristig sichere und weitestgehend nachsorgungsfreie Deponie. Dafür mussten in den vergangenen Jahren von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) erhebliche Kapazitäten zur Vorbehandlung von Siedlungsabfällen aufgebaut werden. Neben Müllverbrennungsanlagen (MVAs) sind dabei auch mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBAs) zum Einsatz gekommen.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) lieferte bis zum 1. Juni 2005 insgesamt vier Berichte an die Umweltministerkonferenz (UMK), in denen für das Jahr 2005 nach Bundesländern aufgeschlüsselt das wahrscheinliche Aufkommen von Siedlungsabfällen den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten gegenüber gestellt wurden. Auf der 65. UMK am 3. und 4. November 2005 in Rostock berichtete die LAGA zudem zur Entsorgungssituation seit dem 1. Juni 2005. Der Bericht bezog sich auf einen Stand von September 2005, beinhaltete jedoch kein Zahlenmaterial. Dem letzten Bericht zufolge ist die Umsetzung der AbfAblV termingerecht erfolgt; unbehandelte Abfälle werden nicht mehr deponiert. Bei den überlassungspflichtigen Abfällen sei die Umstellung weitestgehend reibungslos verlaufen, so die LAGA weiter. Dazu hätten unter anderem Kooperationen über Ländergrenzen hinweg beigetragen. Im Bereich der Gewebeabfallentsorgung sei es jedoch teilweise zu Engpässen gekommen, obwohl alle Markt-beteiligten „mehr als genug Zeit“ gehabt hätten, sich auf die Situation einzustellen. Der Bericht spricht hier von unzureichend verfügbaren Behandlungskapazitäten für „vormalige ‚Verwertungsabfälle‘“. Damit sind offensichtlich Gewerbeabfälle gemeint, die vor dem 1. Juni 2005 angeblich einer „Verwertung“ zugeführt werden sollten, tatsächlich jedoch in einem erheblichen Ausmaß einer illegalen „Scheinverwertung“ zugingen: Sie wurden, um Kosten zu sparen, der Andienungspflicht an die örE entzogen, grob sortiert und anschließend Billigdeponien zugeführt. Da dieser Weg seit dem 1. Juni 2005 verbaut ist, fließen diese Abfallströme nun offensichtlich zum Mengenstrom der andienungspflichtigen Gewerbeabfälle zur Beseitigung zurück.

Momentan scheint das gewachsene Aufkommen solcher Gewerbeabfälle ein wesentlicher Grund für Kapazitätsengpässe bei MVAs und MBAs. Nach Angaben des „Handelsblatts“ vom 1. September 2005 fehlten Kapazitäten in Höhe von jährlich rund vier Mio. Tonnen. Die Preise für die Verbrennung von Gewerbeabfall seien in wenigen Monaten auf das Zwei- bis Dreifache gestiegen, so die Zeitung. Der bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. warnte diesbezüglich mehrfach vor einem „Entsorgungsnotstand“. Im LAGA-Bericht an die 65. UMK ist demgegenüber nur von einem „Anpassungsprozess an die Anforderung der Abfallablagerungsverordnung“ die Rede, der „stellenweise zu Entsorgungsengpässen“ geführt habe.

An anderer Stelle verweist der Bericht darauf, dass Vertreter der mittelständischen Entsorgungsbranche Befürchtungen hinsichtlich massiver Marktverdrängungsstrategien von Seiten größerer Entsorgungskonzerne geäußert hätten und diese darum staatliche Eingriffe forderten. Die LAGA stellt jedoch fest, es bedürfe in diesem Zusammenhang keiner staatlichen Intervention.

Demgegenüber spricht der bvse in einer Pressemitteilung vom 20. Juni 2005 von einem „knallharten Verdrängungswettbewerb gegen mittelständische Unternehmen“ durch Großkonzerne. Er verweist ferner in einer Erklärung vom 30. September 2005 auf eine „Preisexplosion, deren Ende nicht abzusehen ist“ sowie auf „gezielte, massive Kürzungen oder gar komplette Aufkündigungen zuvor vertraglich vereinbarter Kontingente in Verbrennungsanlagen gerade konzernunabhängiger, mittelständiger Unternehmen“, die zu Entsorgungsstaus beitrügen. Laut der bvse-Presseerklärung vom 20. Juni 2005 seien nach einer Umfrage bei mittelständischen Unternehmen 52 Prozent der vertraglichen Verbrennungskontingente bei privaten Anlagenbetreibern gekündigt oder gekürzt worden. In einer Presseerklärung vom 31. August 2005 schildert der Verband, dass viele Frachten seiner Mitgliedsunternehmen bei den großen Entsorgern „wegen angeblicher Qualitätsmängel“ zurückgewiesen worden seien und gleichzeitig versucht werde, „diesen Mittelständlern ihre Anfallstellen/Kunden abjagen“. Um diese Situation aufzulösen, fordert der Verband am 30. September 2005 unter anderem regionale Abfallkonferenzen unter neutraler Leitung der Länderebene sowie den befristeten Stopp aller Abfallimporte. Weiterhin müssten Bundeskartellamt und Aufsichtsbehörden der Länder im Wege der Missbrauchsaufsicht den „offenkundigen Missbrauch mancher Anlagenbetreiber“ unterbinden. Zudem fordert der Verband den Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen in einer entsprechenden Regulierungsinstitution, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu zentralen Infrastruktureinrichtungen nach den Telekom- und Energienetzen auch im Bereich der Abfallströme sichern zu helfen. So sollten Wettbewerb ermöglicht und Monopole unterbunden werden. Schließlich fordert der bvse, die in der TASi vorgesehene Zwischenlagerung von Abfällen unter strenger Befristung und Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden anzuwenden, um die Lage zu entspannen.

Nach dem LAGA-Bericht an die 65. UMK seien Zwischenlager für unbehandelte Abfälle sowie heizwertreiche Abfälle aus der Aufbereitung nur dort eingerichtet worden, wo sich der Bau oder die Inbetriebnahme von Behandlungsbeziehungsweise Verwertungsanlagen unplanmäßig verzögert hätte beziehungsweise Einsatzmöglichkeiten für die heizwertreichen Fraktionen noch fehlten. Wie der tagelange spektakuläre Schwelbrand in einem völlig überfüllten Recyclinghof bei Bernau (Brandenburg) zeigt, gibt es jedoch offensichtlich auch jenseits der Siedlungsabfallentsorgung anwachsende Abfallzwischenlager, die mit der angespannten Entsorgungssituation in Zusammenhang stehen können: Ein hohes Angebot an Abfällen zur Verwertung übt bei gleichzeitigen Engpässen bei Verwertungskapazitäten Druck aus, höhere Lagerbeständen anzulegen als üblich.

Laut LAGA-Bericht sei kein signifikanter Anstieg von Abfallexporten zu verzeichnen. Die Befürchtung, Abfallgemische aus Deutschland würden nach dem 1. Juni 2005 in osteuropäische Anlagen mit schlechter technischer Ausstattung beseitigt, sei „– zumindest derzeitig – nicht gerechtfertigt“. Demgegenüber gibt es Informationen, nach denen Abfälle aus Deutschland in den letzten Monaten in größerem Umfang als Abfälle zur Verwertung deklariert ins osteuropäische Ausland verbracht und dort unsortiert abgelagert wurden. So berichtet der Deutschlandfunk am 13. Januar 2006 über das tschechische Dorf Libčeves in Nordböhmen. Nach dem Beitrag des ARD-Korrespondenten Peter Hornung seien dort kurz vor Weihnachten 2005 ungefähr 4 000 Tonnen deutschen Mülls auf dem Gelände eines in Konkurs gegangenen landwirtschaftlichen Betriebes abgelagert worden. Auftraggeber des von einer tschechischen Firma durchgeführten Transports sei ein Recyclingunternehmen aus Halle (Saale). Die Abfälle seien als Kunstoffreste deklariert gewesen, hätten aber aus einem Abfallgemisch von Plastikflaschen und Textilien bestanden. Die Sendung ließ unter anderem einen Mitarbeiter eines zuständigen tschechischen Umweltamtes zu Wort kommen. Dieser schildert, nach dem EU-Beitritt Tschechiens sei es nicht mehr schwer, Müll aus Deutschland ins Land zu bringen. Im Beitrag ist von mehreren mit Libčeves vergleichbaren Fällen illegaler Abfallexporte die Rede.

Nach den Übergangsregelungen für die Gültigkeit der EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV) gemäß Artikel 24 der Beitrittsakte stellt sich die Frage, inwieweit gegenwärtig überhaupt Abfallströme von Deutschland in die Beitrittsländer kontrolliert werden können: Zum einen existieren keine Grenzkontrollen mehr. Zum anderen existiert laut EG-AbfVerbrV im Falle grenzüberschreitender Abfallverbringung nur bei gefährlichen Abfällen eine Notifizierungspflicht – sowohl das Land, das Abfall entsendet, als auch das Land, welches den Abfall aufnimmt, muss bei diesen der Verbringung zustimmen. Lediglich für Polen, die Slowakei und Lettland gelten gegenwärtig noch Übergangsbestimmungen, nach denen die Notifizierungspflicht gleichfalls für ungefährliche Abfälle gilt. Als Konsequenz rechneten Experten bereits im Vorfeld der Umsetzung der AbfAblV mit einer Zunahme des Billigexports allem voran ungefährlicher Abfälle in technisch schlechtere Anlagen beziehungsweise Billigdeponien vieler osteuropäischer EU-Länder (vgl. Entsorgermagazin 6/2004).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie hoch waren in der Bundesrepublik und den einzelnen Bundesländern das Aufkommen an Siedlungsabfällen mit Stand 31. Dezember 2005, aufgeschlüsselt nach graue Tonne mit Sperrmüll sowie Gewerbeabfall zur Beseitigung, in Mg/a?

2

Wie hoch war in der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern das Aufkommen an Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen mit Stand 31. Dezember 2005, aufgeschlüsselt nach Siebresten/Störstoffen aus Kompostwerken/Vergärungsanlagen, Siebresten/Störstoffen aus Abfallsortieranlagen sowie heizwertreichen Restfraktionen aus MBA, in Mg/a?

3

Wie hoch waren in der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern die verfügbaren Behandlungskapazitäten für Siedlungsabfälle mit Stand 31. Dezember 2005, aufgeschlüsselt in Hausmüllverbrennungsanlagen, mechanisch-biologische und verfahrensähnliche Aufbereitungsanlagen sowie Mitverbrennungsanlagen, in Mg/a?

4

Welche Über- bzw. Unterkapazitäten in Mg/a ergeben sich in der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern bei der Vorbehandlung von Siedlungsabfällen und Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen aus der Gegenüberstellung der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Mengen?

5

Sieht die Bundesregierung generelle oder teilräumliche Engpässe beziehungsweise Überkapazitäten bei der thermischen oder biologisch-mechanischen Vorbehandlung von Siedlungsabfällen, Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen in Deutschland?

6

Sieht die Bundesregierung Engpässe bei der energetischen Verwertung von heizwertreichen Fraktionen und Ersatzbrennstoffen aus MBAs innerhalb von industriellen Mitverbrennungsanlagen?

7

Welcher Anteil der in den jeweiligen Bundesländern anfallenden Abfälle, die nach der AbfAblV vor der Ablagerung zu behandeln sind, wurden mit Stand 31. Dezember 2005 in den einzelnen Bundesländern selbst behandelt, welcher Anteil in anderen Bundesländern und welcher Anteil im Ausland?

8

Welche maximale Transportentfernung hält die Bundesregierung bei der Verbringung von Siedlungsabfällen, Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen sowie hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen für ökologisch vertretbar?

9

Welche Menge von Siedlungsabfällen, Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen sowie hausmüllähnlichen Gewerbeanfällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Straße, auf der Schiene oder auf dem Wasserweg transportiert?

10

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung annähernd der jährliche Mengenstrom jener Gewerbeabfälle, die aus der vormaligen Scheinverwertung zurückkehren in den Mengenstrom der Gewerbeabfälle zur Beseitigung in Verantwortung der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Mengenströme bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung ein?

12

Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen zusätzlichen Bedarf an thermischer Behandlungskapazität aufgrund des Aufkommens von Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen sowie des gewachsenen Aufkommens an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung gemäß den Fragen 10 und 11, und wenn ja, wie hoch wird dieser geschätzt?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der bvse, nach der der Zugang zu Vorbehandlungskapazitäten von einigen Großunternehmen der Branche nicht diskriminierungsfrei erfolgt?

14

Hat das Bundeskartellamt oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufsichtsbehörden der Länder auf dem Wege der Missbrauchsaufsicht geprüft, ob Anlagenbetreiber ihre marktbeherrschende Stellung im Abfallbereich missbrauchen?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des bvse nach einer Regulierungsinstitution analog jener bei Telekom- und Energienetzen, um den diskriminierungsfreien Zugang zu Infrastruktureinrichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft zu sichern?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die drastische Verteuerung der Verbrennung von Gewerbeabfällen?

17

Wie viel Mg/a Abfälle wurden per 31. Dezember 2005 in die Bundesrepublik Deutschland importiert?

18

Wie viel Mg/a Abfälle aus Abfallimporten wurden per 31. Dezember 2005 in der Bundesrepublik Deutschland verwertet, wie viel wurden vorbehandelt und anschließend abgelagert?

19

Wie steht die Bundesregierung zu einem befristeten Stopp aller Abfallimporte, um Engpässen bei der Vorbehandlung und energetischen Verwertung von Abfällen entgegenzuwirken?

20

In welchem Umfang wurden per 31. Dezember 2005 in der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern Zwischenlager für unbehandelte Abfälle sowie heizwertreiche Abfälle aus der Aufbereitung eingerichtet?

21

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine spürbare Zunahme von Abfall-Lagerbeständen auf Recyclinghöfen seit dem 1. Juni 2005?

22

Kann die Bundesregierung Angaben über die Höhe solcher Lagerbestände in der Bundesrepublik Deutschland machen?

23

Wie steht die Bundesregierung zu den gesundheitlichen und Umweltgefahren, die von Recyclinghöfen mit überfüllten Abfalllagern ausgehen, wie sie beispielsweise infolge des tagelangen Schwelbrandes bei Bernau auftraten?

24

Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um gemeinsam mit den Ländern solchen Gefahren entgegenzuwirken, und wenn ja welche?

25

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung je Quartal die Menge der Exporte von Abfällen aus der Bundsrepublik Deutschland zur Verwertung im Ausland zwischen 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2005 entwickelt (bitte nach Empfängerländern aufschlüsseln)?

26

Sind der Bundesregierung seit dem 1. Juni 2005 Fälle bekannt geworden, in denen aus Deutschland importierte Abfallgemische im Ausland in Anlagen mit schlechterer technischer Ausstattung als in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben beseitigt oder illegal deponiert wurden, und wenn ja welche?

27

Ist der Bundesregierung der Fall des illegalen Abfallexports von rund 4 000 Tonnen vorgeblicher Abfälle zur Verwertung einer Recyclingfirma aus Halle (Saale) in das tschechische Dorf Libčeves in Nordböhmen bekannt?

28

Gibt es Verhandlungen mit den tschechischen Behörden, um die Rückführung der deutschen Abfälle aus Libčeves zu organisieren?

29

Wer wird die Kosten einer solchen Rückführung tragen?

30

Inwieweit ist es der Bundesregierung, den Bundesländern oder den Empfängerländern überhaupt möglich, den Export von Abfällen in jene neuen EU-Beitrittsstaaten zu kontrollieren, die nicht der erweiterten Notifizierungspflicht für Abfälle zur Verwertung gemäß der EG-Abfallverbringungsverordnung unterliegen?

31

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, illegale Abfallexporte in osteuropäische EU-Staaten zu verhindern?

Berlin, den 2. Februar 2006

Eva Bulling-Schröter Dr. Dagmar Enkelmann Lutz Heilmann Hans-Kurt Hill Dr. Gesine Lötzsch Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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