Staatsverschuldung
der Abgeordneten Hans Georg Wagner, Klaus Hagemann, Manfred Hampel, Iris Hoffmann (Wismar), Siegrun Klemmer, Volker Kröning, Waltraud Lehn, Lothar Mark, Dr. Rolf Niese, Gerhard Rübenkönig, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Carsten Schneider, Dr. Emil Schnell, Walter Schöler, Dietmar Schütz (Oldenburg), Ewald Schurer, Dr. Angelica Schwall-Düren, Antje-Marie Steen, Uta Titze-Stecher, Hans-Eberhard Urbaniak, Dr. Konstanze Wegner, Gunter Weißgerber, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Oswald Metzger, Matthias Berninger, Antje Hermenau, Kristin Heyne, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Erst der Kassensturz der rot-grünen Bundesregierung hat das ganze Ausmaß der Beschädigung der Staatsfinanzen durch die abgewählte Regierung Kohl/Waigel deutlich gemacht. Sie hat eine doppelte Erblast hinterlassen: zum einen eine strukturelle Deckungslücke im Bundeshaushalt von rund 20 Mrd. DM, zum anderen einen gewaltigen Schuldenberg mit enormen Zinsverpflichtungen.
Betrug Ende 1982 die von Kohl übernommene Verschuldung des Bundes und seiner Sonderrechnungen 349 Mrd. DM, so hatte er bis zu seiner Abwahl diesen Betrag mit 1 450 Mrd. DM mehr als vervierfacht. Die immense Verschuldung hat zu einem enormen Anstieg der Zinsausgaben geführt: reichten 1982 dafür noch 22,1 Mrd. DM, so hatte der Bund 1998 eine fast vierfach so hohe Zinslast von 80 Mrd. DM zu tragen. Und dies bei historisch niedrigen Zinssätzen. Diese Zinsenmilliarden fehlen bei der Bewältigung der vielfältigen sozialen Probleme und der Bemühungen um eine Absenkung der Abgabenbelastung. Die Schuldenlast der Regierung Kohl/Waigel belastet aber nicht nur die heutige, sondern auch die künftige Generation, die auch noch Zinsen wird zahlen müssen für dann längst vergessene Ausgaben, die nicht solide, sondern auf Pump finanziert waren.
Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts hat die Regierung Kohl/Waigel die Bundesfinanzen durch ihre ausgeuferte Verschuldung in eine Haushaltsnotlage manövriert. Im Urteil zum Länderfinanzausgleich sah das Gericht bereits bei einer Zins-Steuer-Quote von 20,6 v. H. einen Haushalt in Not. 1998 mußten im Bundeshaushalt aber 23,4 v. H. der gesamten Steuereinnahmen für die Zahlung der Zinsverpflichtungen aufgewendet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
I.
1. a) Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1998 die Nettokreditaufnahme des Bundes, der Länder (West und Ost getrennt), der Gemeinden (West und Ost getrennt), der Zweckverbände, des ERP-Sondervermögens, des Fonds „Deutsche Einheit“, des Erblastentilgungsfonds, des Entschädigungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens, des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes sowie des öffentlichen Gesamthaushalts in Mrd. DM?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Zahlen für 1999 gemäß den im Finanzplanungsrat am 2. Dezember 1998 vorgelegten Daten oder aufgrund aktuellerer Erkenntnisse?
2. Wie hoch war seit 1990 bis 1998 für jedes einzelne Jahr die Nettokreditaufnahme des Bundes in Mrd. DM in den einzelnen aufeinanderfolgenden Finanzplänen des Bundes, die jeweils das jeweilige Jahr enthalten sowie die Ist-Zahl für das jeweilige Jahr?
3. Wie hoch ist das strukturelle Defizit sowie das konjunkturelle Defizit im öffentlichen Gesamthaushalt in den einzelnen Jahren von 1990 bis 1998 in der Abgrenzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung?
4. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Maastricht-Kriterien langfristig die anzustrebende Defizitquote als dauerhaft tolerierbare Kreditfinanzierung in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), und wie hoch veranschlagt sie die Quote mittelfristig?
5. Wie hoch sind für die Jahre 1990 bis 1998 jeweils
- a) die private Ersparnis absolut,
- b) die private Sparquote,
- c) das Kapitalmarktaufkommen,
- d) der Kapitalexport,
- e) der Kapitalimport,
- f) der Anteil der Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushalts am Kapitalmarktaufkommen?
6. Wie hoch sind die Werte in Deutschland für die Jahre 1990 bis 1998, und welchen Wert wird nach derzeitigem Erkenntnisstand das Jahr 1999 aufweisen:
- a) der Finanzierungssaldo des öffentlichen Gesamthaushalts,
- b) die Defizitquote des öffentlichen Gesamthaushalts,
- c) die einzelnen Umrechnungspositionen zwischen Finanzstatistik und volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung,
- d) das Staatsdefizit in der Maastricht-Abgrenzung,
- e) die Staatsdefizitquote in der Maastricht-Abgrenzung,
- f) das Bruttoinlandsprodukt?
Wie hoch sind die Staatsdefizitquoten 1995 bis 1998 in den übrigen EU-Staaten, und welche Zahlen werden nach derzeitigem Erkenntnisstand für 1999 erwartet?
7. Wie lauten die Deckungsquoten des Bundes, der Länder West, Länder Ost, Gemeinden West, Gemeinden Ost, der Länder und Gemeinden insgesamt sowie des öffentlichen Gesamthaushalts in den Jahren 1990 bis 1998 sowie nach derzeitigem Erkenntnisstand im Jahr 1999?
8. Wie hoch sind Ausgaben, Nettokreditaufnahmen und Kreditfinanzierungsquoten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1990 bis 1998, und wie hoch werden sie 1999 gemäß den vorliegenden Haushaltsplänen sein?
9. Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den Jahren 1990 bis 1998 entwickelt
- a) absolut,
- b) in Relation zu den jeweiligen Gesamtausgaben,
- c) in Relation zur jeweiligen veranschlagten Nettokreditaufnahme,
- d) in Relation zur jeweiligen tatsächlichen Nettokreditaufnahme?
10. Wie hoch ist die Nettoneuverschuldung des Bundes in den Jahren 1990 bis 1998, und wie erklären sich etwaige Differenzen zur Nettokreditaufnahme?
11. Wie hoch waren beim Bund in den Jahren 1990 bis 1999 die zum Jahresanfang jeweils aus dem Vorjahr übertragenen nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus früheren Jahren?
12. Wie hoch waren die Gewinnabführungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1998 sowie in diesem Zeitraum insgesamt, und wieviel davon floß in den Bundeshaushalt?
II.
13. a) Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1998 jeweils am Jahresende in Mrd. DM der Schuldenstand der einzelnen in Frage 1 genannten Haushalte und Institutionen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Werte zum Ende des Jahres 1999 ein?
b) Wie hoch war bzw. wird die Verschuldung in Prozent des BIP sowie pro Kopf in den einzelnen Jahren für den öffentlichen Gesamthaushalt sein?
14. Welche Tilgungsbeträge sind gemäß den Fälligkeitenstrukturen im Zeitraum 1999 bis 2003 in den einzelnen Jahren beim Bund, beim Erblastentilgungsfonds, beim Fonds „Deutsche Einheit“, beim ERP-Sondervermögen sowie dem Bundeseisenbahnvermögen fällig?
15. Wie hoch sind die im Bundeshaushalt ausgebrachten Verpflichtungen für Übernahme bzw. Erwerb privatfinanzierter Schienenstrecken, Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach einzelnen Maßnahmen sowie insgesamt?
16. Wie hoch sind in Deutschland die Werte für die Jahre 1990 bis 1998, und welchen Wert wird nach derzeitigem Erkenntnisstand das Jahr 1999 aufweisen:
- a) der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts,
- b) die Schuldenstandquote des öffentlichen Gesamthaushalts in Prozent des BIP,
- c) die einzelnen Umrechnungspositionen zwischen finanzstatistischem Schuldenstand und Schuldenkriterium nach dem Maastricht-Vertrag,
- d) der Schuldenstand in der Maastricht-Abgrenzung,
- e) die Staatsschuldenquote in Prozent des BIP in der Maastricht-Abgrenzung?
Wie hoch sind die Staatsschuldenquoten in der Maastricht-Abgrenzung 1997, 1998 und 1999 (voraussichtlich) in den übrigen EU-Staaten?
17. Wie hoch sind die Schulden der Länder und Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1998 für die einzelnen Länder
- a) absolut,
- b) in DM je Einwohner,
- c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
18. Wie hoch sind die Schulden der Länder aus Kreditmarktmitteln für 1990 bis 1998 für die einzelnen Länder
- a) absolut,
- b) in DM je Einwohner,
- c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
19. Wie hoch sind die Schulden der Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1998 für die einzelnen Länder
- a) absolut,
- b) in DM je Einwohner,
- c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
III.
20. Wie hoch sind die Zinsausgaben (einschließlich Zinserstattungen) der in Frage 1 genannten Haushalte und Institutionen im einzelnen sowie insgesamt in den Jahren 1990 bis 1998, und wie hoch werden sie nach derzeitigem Erkenntnisstand im Jahr 1999 sein
- a) absolut,
- b) in DM je Einwohner?
Wie entwickelten sich die Zinserstattungen aus dem Bundeshaushalt an die einzelnen Sondervermögen in den Jahren 1990 bis 1998?
21. Wie hoch ist der Anteil der Zinsausgaben einschließlich Zinserstattungen an den Gesamtausgaben (Zins-Last-Quote) sowie der Anteil der Zinsausgaben einschließlich Zinserstattungen an den Steuereinnahmen (Zins-Steuer-Quote) bei den in Frage 1 genannten Haushalten und Institutionen in den Jahren 1990 bis 1998, und wie sehen diese Kenngrößen 1999 gemäß den Soll- bzw. Entwurfszahlen aus?
22. a) Wie hoch sind die Zinsausgaben, die Steuereinnahmen (korrigiert um Ausgleichsleistungen im Länderfinanzausgleich und um Bundesergänzungszuweisungen – ohne Sonder-Bundesergänzungszuweisungen für das Saarland und Bremen) sowie die daraus resultierenden Zins-Steuer-Quoten der einzelnen Länder in den Jahren 1990 bis 1998 gemäß den vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Kriterien zur Feststellung einer Haushaltsnotlage?
b) Wie hoch sind die Zins-Steuer-Quoten für Berlin in den Jahren 1990 bis 1998, wenn auch die mittelbare Verschuldung, die infolge der Wohnungsbauförderung über das Instrument der Aufwandssubventionen aufgelaufen ist, durch Einbeziehung der entsprechenden Schuldendiensthilfen in Form von Zuschüssen und Aufwandsdarlehen berücksichtigt wird?
23. a) Wie hoch sind die Einnahmen des Bundes in den Jahren 1990 bis 1998 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 1999 aus dem Über-Pari-Verkauf von Schuldentiteln (Agio)?
b) Welche Einnahmen in welcher Höhe flossen in diesen Jahren außerdem den einzelnen Schuldendiensttiteln (z. B. aus Stückzinsen) zu?
IV.
24. Wie hoch ist das Finanzergebnis der einzelnen Sozialversicherungszweige in den Jahren 1990 bis 1998, und welche Ergebnisse erwartet die Bundesregierung für 1999?
25. Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes an die einzelnen Sozialversicherungszweige 1990 bis 1998, und wie hoch werden sie nach derzeitigem Erkenntnisstand 1999 sein?
26. Wie hoch waren die Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen 1982 sowie in den einzelnen Jahren seit 1993 bis heute?
Fragen26
a) Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1998 die Nettokreditaufnahme des Bundes, der Länder (West und Ost getrennt), der Gemeinden (West und Ost getrennt), der Zweckverbände, des ERP-Sondervermögens, des Fonds „Deutsche Einheit“, des Erblastentilgungsfonds, des Entschädigungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens, des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes sowie des öffentlichen Gesamthaushalts in Mrd. DM?
Wie hoch war seit 1990 bis 1998 für jedes einzelne Jahr die Nettokreditaufnahme des Bundes in Mrd. DM in den einzelnen aufeinanderfolgenden Finanzplänen des Bundes, die jeweils das jeweilige Jahr enthalten sowie die Ist-Zahl für das jeweilige Jahr?
Wie hoch ist das strukturelle Defizit sowie das konjunkturelle Defizit im öffentlichen Gesamthaushalt in den einzelnen Jahren von 1990 bis 1998 in der Abgrenzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Maastricht-Kriterien langfristig die anzustrebende Defizitquote als dauerhaft tolerierbare Kreditfinanzierung in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), und wie hoch veranschlagt sie die Quote mittelfristig?
Wie hoch sind für die Jahre 1990 bis 1998 jeweils
a) die private Ersparnis absolut,
b) die private Sparquote,
c) das Kapitalmarktaufkommen,
d) der Kapitalexport,
e) der Kapitalimport,
f) der Anteil der Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushalts am Kapitalmarktaufkommen?
Wie hoch sind die Werte in Deutschland für die Jahre 1990 bis 1998, und welchen Wert wird nach derzeitigem Erkenntnisstand das Jahr 1999 aufweisen:
a) der Finanzierungssaldo des öffentlichen Gesamthaushalts,
b) die Defizitquote des öffentlichen Gesamthaushalts,
c) die einzelnen Umrechnungspositionen zwischen Finanzstatistik und volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung,
d) das Staatsdefizit in der Maastricht-Abgrenzung,
e) die Staatsdefizitquote in der Maastricht-Abgrenzung,
f) das Bruttoinlandsprodukt?
Wie hoch sind die Staatsdefizitquoten 1995 bis 1998 in den übrigen EU-Staaten, und welche Zahlen werden nach derzeitigem Erkenntnisstand für 1999 erwartet?
Wie lauten die Deckungsquoten des Bundes, der Länder West, Länder Ost, Gemeinden West, Gemeinden Ost, der Länder und Gemeinden insgesamt sowie des öffentlichen Gesamthaushalts in den Jahren 1990 bis 1998 sowie nach derzeitigem Erkenntnisstand im Jahr 1999?
Wie hoch sind Ausgaben, Nettokreditaufnahmen und Kreditfinanzierungsquoten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1990 bis 1998, und wie hoch werden sie 1999 gemäß den vorliegenden Haushaltsplänen sein?
Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den Jahren 1990 bis 1998 entwickelt
a) absolut,
b) in Relation zu den jeweiligen Gesamtausgaben,
c) in Relation zur jeweiligen veranschlagten Nettokreditaufnahme,
d) in Relation zur jeweiligen tatsächlichen Nettokreditaufnahme?
Wie hoch ist die Nettoneuverschuldung des Bundes in den Jahren 1990 bis 1998, und wie erklären sich etwaige Differenzen zur Nettokreditaufnahme?
Wie hoch waren beim Bund in den Jahren 1990 bis 1999 die zum Jahresanfang jeweils aus dem Vorjahr übertragenen nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus früheren Jahren?
Wie hoch waren die Gewinnabführungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1998 sowie in diesem Zeitraum insgesamt, und wieviel davon floß in den Bundeshaushalt?
a) Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1998 jeweils am Jahresende in Mrd. DM der Schuldenstand der einzelnen in Frage 1 genannten Haushalte und Institutionen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Werte zum Ende des Jahres 1999 ein?
b) Wie hoch war bzw. wird die Verschuldung in Prozent des BIP sowie pro Kopf in den einzelnen Jahren für den öffentlichen Gesamthaushalt sein?
Welche Tilgungsbeträge sind gemäß den Fälligkeitenstrukturen im Zeitraum 1999 bis 2003 in den einzelnen Jahren beim Bund, beim Erblastentilgungsfonds, beim Fonds „Deutsche Einheit“, beim ERP-Sondervermögen sowie dem Bundeseisenbahnvermögen fällig?
Wie hoch sind die im Bundeshaushalt ausgebrachten Verpflichtungen für Übernahme bzw. Erwerb privatfinanzierter Schienenstrecken, Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach einzelnen Maßnahmen sowie insgesamt?
Wie hoch sind in Deutschland die Werte für die Jahre 1990 bis 1998, und welchen Wert wird nach derzeitigem Erkenntnisstand das Jahr 1999 aufweisen:
a) der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts,
b) die Schuldenstandquote des öffentlichen Gesamthaushalts in Prozent des BIP,
c) die einzelnen Umrechnungspositionen zwischen finanzstatistischem Schuldenstand und Schuldenkriterium nach dem Maastricht-Vertrag,
d) der Schuldenstand in der Maastricht-Abgrenzung,
e) die Staatsschuldenquote in Prozent des BIP in der Maastricht-Abgrenzung?
Wie hoch sind die Staatsschuldenquoten in der Maastricht-Abgrenzung 1997, 1998 und 1999 (voraussichtlich) in den übrigen EU-Staaten?
Wie hoch sind die Schulden der Länder und Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1998 für die einzelnen Länder
a) absolut,
b) in DM je Einwohner,
c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
Wie hoch sind die Schulden der Länder aus Kreditmarktmitteln für 1990 bis 1998 für die einzelnen Länder
a) absolut,
b) in DM je Einwohner,
c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
Wie hoch sind die Schulden der Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1998 für die einzelnen Länder
a) absolut,
b) in DM je Einwohner,
c) mit den jährlichen Veränderungsraten?
Wie hoch sind die Zinsausgaben (einschließlich Zinserstattungen) der in Frage 1 genannten Haushalte und Institutionen im einzelnen sowie insgesamt in den Jahren 1990 bis 1998, und wie hoch werden sie nach derzeitigem Erkenntnisstand im Jahr 1999 sein
a) absolut,
b) in DM je Einwohner?
Wie entwickelten sich die Zinserstattungen aus dem Bundeshaushalt an die einzelnen Sondervermögen in den Jahren 1990 bis 1998?
Wie hoch ist der Anteil der Zinsausgaben einschließlich Zinserstattungen an den Gesamtausgaben (Zins-Last-Quote) sowie der Anteil der Zinsausgaben einschließlich Zinserstattungen an den Steuereinnahmen (Zins-Steuer-Quote) bei den in Frage 1 genannten Haushalten und Institutionen in den Jahren 1990 bis 1998, und wie sehen diese Kenngrößen 1999 gemäß den Soll- bzw. Entwurfszahlen aus?
a) Wie hoch sind die Zinsausgaben, die Steuereinnahmen (korrigiert um Ausgleichsleistungen im Länderfinanzausgleich und um Bundesergänzungszuweisungen – ohne Sonder-Bundesergänzungszuweisungen für das Saarland und Bremen) sowie die daraus resultierenden Zins-Steuer-Quoten der einzelnen Länder in den Jahren 1990 bis 1998 gemäß den vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Kriterien zur Feststellung einer Haushaltsnotlage?
b) Wie hoch sind die Zins-Steuer-Quoten für Berlin in den Jahren 1990 bis 1998, wenn auch die mittelbare Verschuldung, die infolge der Wohnungsbauförderung über das Instrument der Aufwandssubventionen aufgelaufen ist, durch Einbeziehung der entsprechenden Schuldendiensthilfen in Form von Zuschüssen und Aufwandsdarlehen berücksichtigt wird?
a) Wie hoch sind die Einnahmen des Bundes in den Jahren 1990 bis 1998 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 1999 aus dem Über-Pari-Verkauf von Schuldentiteln (Agio)?
b) Welche Einnahmen in welcher Höhe flossen in diesen Jahren außerdem den einzelnen Schuldendiensttiteln (z. B. aus Stückzinsen) zu?
Wie hoch ist das Finanzergebnis der einzelnen Sozialversicherungszweige in den Jahren 1990 bis 1998, und welche Ergebnisse erwartet die Bundesregierung für 1999?
Wie hoch waren die Zuwendungen des Bundes an die einzelnen Sozialversicherungszweige 1990 bis 1998, und wie hoch werden sie nach derzeitigem Erkenntnisstand 1999 sein?
Wie hoch waren die Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen 1982 sowie in den einzelnen Jahren seit 1993 bis heute?