Illegale Beschäftigung und Geldbußen
der Abgeordneten Klaus Wiesehügel, Hans Martin Bury, Rolf Hempelmann, Uwe Hiksch, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Frank Hofmann (Volkach), Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Werner Labsch, Christian Lange (Backnang), Christian Müller (Zittau), Birgit Roth (Speyer), Thomas Sauer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Ditmar Staffelt, Wolfgang Weiermann, Dr. Rainer Wend, Dr. Margrit Wetzel, Engelbert Wistuba, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung die Angaben des Handelsblatts vom 15. April 1999 bestätigen, nach denen die Arbeitsämter 1998 mit 225 Mio. DM rund 30 Prozent höhere Geldbußen und Verwarnungsgelder als im Vorjahr für den Bereich illegale Beschäftigung festgesetzt haben, und wenn nein, wie hoch waren die Geldbußen und Verwarnungsgelder, die durch die Arbeitsämter festgesetzt worden sind?
Trifft es zu, daß zusätzlich 1998 durch die Hauptzollämter 11,5 Mio. DM Bußgelder festgesetzt worden sind, und wenn nein, wieviel D-Mark Bußgelder wurden durch die Hauptzollämter festgesetzt?
In welcher Höhe haben die genannten Stellen zusätzliche dingliche Arreste festgesetzt?
Wie haben sich die Buß- und Verwarnungsgelder sowie die dinglichen Arreste seitens der Arbeits- und Hauptzollämter seit 1990 entwickelt?
Wie hoch waren im Verhältnis zu diesen Zahlen (Frage 4) in den jeweiligen Jahren die rechtskräftig gewordenen und die tatsächlich eingegangenen Beiträge?
Können diese Zahlen detailliert nach einzelnen Wirtschaftszweigen (Bauwirtschaft, Gaststätten, etc.) aufgeteilt werden?
Wie hoch waren in den jeweiligen Jahren die auf die Arbeitnehmer, auf die Arbeitgeber mit inländischem sowie mit ausländischem Betriebsbesitz entfallenen Beiträge?