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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Transparenz und Glaubwürdigkeit der Dopingbekämpfung (G-SIG: 14011470)

Aktivitäten im Falle des Athleten Baumann, Errichtung einer nationalen Anti-Doping-Agentur, Stellenwert gesetzlicher Regelungen, Meldepflicht der Ärzte bei Dopingverstößen, Strafverfolgung des Dopinghandels (Drs. 14/1867), Dopingbekämpfung im Fitness- und Bodybuildingbereich

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/432110. 10. 2000

Transparenz und Glaubwürdigkeit der Dopingbekämpfung

der Abgeordneten Klaus Riegert, Peter Letzgus, Norbert Barthle, Friedrich Bohl, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Reinhard Göhner, Walter Link (Diepholz), Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Josef Wilhelm Sebastian, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die erfolgreiche Bekämpfung jeglicher Manipulation im Breiten- und Spitzensport ist unabdingbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Anerkennung des Sports und der Leistungen der Athleten. Manipulierte Leistungen verstoßen gegen Chancengleichheit im Wettkampf, schädigen die Vorbildfunktion von Sportlern und deren Leistungen und entziehen dem Sport ethische Werte.

Der Sport und seine Fachverbände wissen um die Bedeutung einer erfolgreichen Dopingbekämpfung. Mit maßgeblicher Unterstützung des Bundes haben die Fachverbände des Sports und die Anti-Dopingkommission bei der Bekämpfung des Doping international hohe, weltweit anerkannte Maßstäbe gesetzt. Nach Meinung des Bundesministers des Innern, so nachzulesen in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. Juni 2000, ist der deutsche Sport in der Bekämpfung des Doping weltweit führend. In keinem einzigen Land gibt es eine so hohe Anzahl unangemeldeter Trainingskontrollen, die Dopingkontrolllabore in Kreischau und Köln sind international gefragt, Antidopingforschung wird gezielt vorangebracht und Verstöße gegen Dopingbestimmungen werden durch die Fachverbände unmittelbar, nach einheitlichen, überprüfbaren Kriterien geahndet.

Der Fall „Baumann“ hat das positive Bild einer glaubwürdigen Dopingbekämpfung in Deutschland ins Wanken gebracht. Seit November 1999 wird dieser Fall in der Öffentlichkeit breit und kontrovers abgehandelt. Unabhängig von den Einlassungen des positiv getesteten Athleten und seiner Rechtsvertretung sind durch öffentliche Äußerungen von Repräsentanten des betroffenen Fachverbandes, durch außerordentliche Aktivitäten des Leiters des Dopingkontrolllabors Köln und durch die umstrittene Würdigung von Fakten durch den Rechtsausschuss des Fachverbandes erhebliche Zweifel an einer objektiven, transparenten und glaubwürdigen Dopingbekämpfung laut geworden.

Wissenschaftler erheben öffentliche Kritik am Verfahren und an den Begründungen des Urteils durch den Rechtsausschuss des Leichtathletikverbandes. Fachverbände fühlen sich durch dieses Urteil diskreditiert.

Die Bundesregierung fördert den Sport und dessen Fachverbände, sie gibt erhebliche Mittel aus für Dopingforschung und Dopinganalytik. Sie kann sich der öffentlichen Diskussion und der Bewertung der Vorgänge mit Hinweis auf die Autonomie des Sports nicht entziehen. Sie muss an der raschen Aufklärung aller Vorwürfe ein gesteigertes Interesse haben und dafür Sorge tragen, dass die Athleten uneingeschränkt Vertrauen in die Dopingbekämpfung haben. Sie ist deshalb gefordert, die Vorwürfe zügig, sorgfältig und vorurteilsfrei aufzuklären.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat die Bundesregierung Stellungnahmen der Wissenschaftler, Spitzensportler, der Staatsanwaltschaft Tübingen, des Leiters des Kölner Dopingkontrolllabors und des Dopingkontrolllabors von Kreischa, des Rechtsausschusses des Deutschen Leichtathletikverbandes und des Deutschen Leichtathletikverbandes zu den in der Presse (u. a. Sport Bild vom 2. August 2000, Kölnische Rundschau vom 20. Juli 2000) erhobenen Vorwürfen und Beschuldigungen eingeholt, und wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dies unterlassen?

2

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die von Spitzensportlern, Wissenschaftlern und der Staatsanwaltschaft Tübingen erhobenen Vorwürfe gegen das Dopingkontrolllabor in Köln und den Rechtsausschuss des deutschen Leichtathletikverbandes im Hinblick auf eine glaubwürdige Dopingbekämpfung?

3

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, wie z. B. der Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletikverbandes, dass es im Laufe des Verfahrens in der Angelegenheit Baumann zu „Beweisvereitelung“ durch „gezielte oder fahrlässige Handlungen“ im „Risikobereich“ des Deutschen Leichtathletikverbandes (FAZ, 15. Juli 2000) gekommen ist und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorwürfe?

4

Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, sich beim Rechtsausschuss des Deutschen Leichathletikverbandes hinsichtlich der Urteilsbegründung sachkundig zu machen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegenüber dem Fachverband bei Zutreffen der Vorwürfe?

5

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik führender Wissenschaftler, der Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletikverbandes habe ein Urteil gefällt, das jeder sachlichen Grundlage entbehre (Focus, 26. Juni 2000), es sich um einen konstruierten Freispruch handele (Sächsische Zeitung, 20. Juli 2000) und hat die Bundesregierung die Wissenschaftler aufgefordert, diese Vorwürfe differenziert darzustellen?

6

Wenn nein, welche Gründe haben die Bundesregierung daran gehindert, und ist die Bundesregierung bereit, diese Stellungnahmen einzufordern?

7

Hat die Bundesregierung die Aussage eines Wissenschaftlers, durch eine vermeintliche Verunreinigung der Proben im Kölner Labor sei eine exakte wissenschaftliche Analyse verhindert worden (Sächsische Zeitung vom 20. Juli 2000), geprüft und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den positiven Stellungnahmen des Leiters des Kölner Dopingkontrolllabors, dessen Aktivitäten im Falle des Athleten Baumann, und der o. a. Aussage?

8

Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Aktivitäten des Leiters des mit erheblichen Mitteln des Bundes finanzierten Kontrolllabors, und hält die Bundesregierung die Aktivitäten des Leiters des Kölner Dopingkontrolllabors im Sinne einer objektiven Dopingbekämpfung für angemessen und sachgerecht, auch im Hinblick auf sein bisheriges Verhalten bei Dopingvergehen anderer Athleten?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die einzelnen Abläufe des gesamten Dopingkontrollverfahrens und über welche Kontrollmechanismen verfügt die Bundesregierung, um Unregelmäßigkeiten rechtzeitig zu erkennen und Einfluss zu nehmen?

10

Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Verlauf des Verfahrens und der Rechtsprechung in Sachen Baumann ziehen im Hinblick auf die Errichtung einer nationalen Anti-Doping-Agentur und gedenkt die Bundesregierung unter Wahrung der Autonomie des Sports künftig mehr Einfluss auf die Dopingbekämpfung der Fachverbände zu nehmen?

11

Wird die Bundesregierung die Mittel einer wirksamen Dopingbekämpfung in den Bereichen Analytik, Forschung und Kontrollverfahren unabhängig von der Errichtung einer Anti-Doping-Agentur in bisherigem Umfang beibehalten, und wenn nein, in welchen Bereichen wird es Veränderungen geben (bitte die einzelnen Bereiche mit den entsprechenden Änderungen ausweisen)?

12

Wird die Bundesregierung ihre bisherigen finanziellen Leistungen zur Doping-Bekämpfung anlässlich der Errichtung einer nationalen Anti-Doping-Agentur erhöhen, und wenn ja, in welcher Höhe?

13

In welchem finanziellen Umfang wird die Bundesregierung die Errichtung einer nationalen Anti-Doping-Agentur unterstützen und welchen Einfluss gedenkt die Bundesregierung auf die Arbeit der Agentur zu nehmen?

14

Hat die Bundesregierung jemals Anlass gehabt, gegen einen Sportfachverband wegen Verstoßes gegen die Dopingbestimmungen Fördermittel zu kürzen oder einen Verband „abzumahnen“?

15

Wenn ja, was waren die Gründe und in welchem Umfang wurden die Mittel gekürzt?

16

Hält die Bundesregierung die Instrumentarien und gesetzlichen Regelungen für eine Dopingbekämpfung in Deutschland für ausreichend oder verfügt die Bundesregierung über gesicherte Kenntnisse, dass durch ein Anti-Doping-Gesetz Doping erfolgreicher bekämpft werden könnte?

17

Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies und wie begründet sie diese?

18

Wo sieht die Bundesregierung Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen der nationalen Dopingbekämpfung im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, z. B. Frankreich, Italien und Belgien und wie bewertet sie diese Unterschiede im Hinblick auf eine erfolgreiche Bekämpfung des Doping?

19

Welche gesetzlichen Regelungen, die über die vorhandenen gesetzlichen Regelungen hinausgehen, hält die Bundesregierung aus der Selbstverpflichtung des Staates aus dem Übereinkommen des Europarates gegen Doping zum Schutz des Sportethos für erforderlich, und welche Auswirkungen hätten diese auf eine erfolgreichere Bekämpfung des Doping?

20

Auf welchen gesetzlichen Regelungen, Ergebnissen und sonstigen Maßnahmen gründet sich die Auffassung der Bundesregierung „dass Deutschland in der Dopingbekämpfung und in der Dopingforschung weltweit führend ist“ (so Bundesminister Otto Schily am 29. Juni 2000 in der Süddeutschen Zeitung) und welche weitere nationale staatliche Eingriffe bei der Bekämpfung des Doping hält sie für erforderlich?

21

Hält es die Bundesregierung für eine Erschwernis im Kampf gegen Doping, dass in Deutschland Ärzte bisher nicht verpflichtet sind, Dopingverstöße den Strafverfolgungsbehörden zu melden, und plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative zur Meldepflicht der Ärzte bei Dopingverstößen?

22

Sind die Bundesländer der Bitte der Bundesregierung nachgekommen zu prüfen, wie die Strafverfolgung des Dopinghandels durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte verbessert werden kann (bitte die Länder getrennt mit Ergebnissen ausweisen) und welche Fortschritte sind bei der Errichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung des Arzneimittelmissbrauchs gemacht worden (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Doping im Spitzensport und Fitnessbereich“, Bundestagsdrucksache 14/1867)?

23

Zu welchen Ergebnissen haben die Bemühungen der Bundesregierung bei den Dachverbänden im Fitness- und Bodybuildingbereich geführt, diese zur Durchführung von Wettkampf- und unangemeldeten Trainingskontrollen auf freiwilliger Basis anzuhalten und Aufklärung zu betreiben?

24

Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen der Aufklärung des Dopingmissbrauchs im Fitness- und Freizeitbereich Ressourcen der zuständigen Bundesministerien gebündelt, die Länder einbezogen und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?

Berlin, den 10. Oktober 2000

Klaus Riegert Peter Letzgus Norbert Barthle Friedrich Bohl Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Reinhard Göhner Walter Link (Diepholz) Hans-Peter Repnik Dr. Klaus Rose Josef Wilhelm Sebastian Benno Zierer Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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