Investitionen für die Errichtung, Erstausstattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport
der Abgeordneten Klaus Riegert, Norbert Barthle, Friedrich Bohl, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Reinhard Göhner, Peter Götz, Peter Letzgus, Walter Link (Diepholz), Dr. Klaus Rose, Wilhelm Josef Sebastian, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Olympischen Spiele und die Paralympics in Sydney haben eine Leistungssteigerung und eine Leistungsdichte hervorgebracht, die es für deutsche Athleten immer schwieriger erscheinen lässt, sich in der Spitzengruppe der Welt zu behaupten. Dies trifft insbesondere für die so genannten Kernsportarten wie Leichtathletik, Turnen und Schwimmen zu, aber auch für Sportarten, in denen wir bisher in der Weltspitze vertreten waren.
Der Deutsche Sportbund und das Bundesministerium des Innern sollten die Ergebnisse und Leistungen einer sorgfältigen Analyse unterziehen, Konsequenzen ziehen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Wir müssen vorab klären, ob wir zukünftig Hochleistungssport in der Weltspitze überhaupt wollen. Wenn ja, dann müssen dem Hochleistungssport die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Höchstleistungen erfordern heute optimale Voraussetzungen, sie sind das Ergebnis einer Vielzahl von Maßnahmen, die zielorientiert gebündelt werden müssen: Talent, persönliches Umfeld, trainingswissenschaftliche Forschung, medizinische, soziale und pädagogische Betreuung, hervorragend ausgebildete Trainer, tägliches Training und natürlich Trainings- und Wettkampfeinrichtungen, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Der Bund hat in den vergangenen Legislaturperioden den Sport angemessen unterstützt.
Die jetzige Bundesregierung hingegen kürzt Mittel für den Hochleistungssport drastisch. Insbesondere die Mittel für Investitionen von Sportstätten für den Hochleistungssport wurden unverhältnismäßig stark von 68 Mio. DM auf 40 Mio. DM gekürzt, das sind 41%! Nach Verlautbarungen des Bundesministerium des Innern sollen diese Kürzungen in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Dies führt zu einer Schädigung der Infrastruktur des Hochleistungssports und mindert die Chancen deutscher Athleten, manipulationsfrei Höchstleistungen zu erbringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Einrichtungen von Sportstätten für den Hochleistungssport, die durch Mittel des Bundes aus dem Einzelplan 06, Titelgruppe 01 „Zuwendungen für die Errichtung, Erstausstattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport“ gefördert werden, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland an welchen Standorten (bitte die Einrichtungen an den jeweiligen Standorten aufführen)?
Welche Sportarten können an diesen Sportstätten jeweils ausgeübt werden (bitte die einzelnen Sportarten an den jeweiligen Standorten aufführen)?
In welcher Höhe wurden welche Sportstätten für den Hochleistungssport mit Bundesmitteln in der 13. Legislaturperiode gefördert, und wie hoch war der nominale und prozentuale Anteil der Zuwendungen des Bundes bei jeder Einzelmaßnahme (bitte nach Jahren und bezogen auf die Maßnahme aufführen)?
In welcher Höhe entfielen in diesem Zeitraum Zuwendungen für Sportstätten des Hochleistungssportes a) auf die Errichtung, b) auf die Erstausstattung und c) auf die Bauunterhaltung jeweils insgesamt, und wie hoch war der nominale und prozentuale Anteil des Bundes bei jeder Einzelmaßnahme (bitte jeweils für das Jahr und die einzelne Maßnahme a), b), c) getrennt aufführen)?
Für welche Maßnahmen mit welchem Fördervolumen liegen der Bundesregierung Anträge auf den behindertengerechten Aus- und Umbau sowie die behindertengerechte Ausstattung von Sportstätten für den Hochleistungssport vor und welche konkreten Maßnahmen sind für 2001 und 2002 eingeplant (bitte die einzelne Maßnahme mit dem nominalen und prozentualen Förderanteil des Bundes ausweisen)?
Schließt die Bundesregierung aus, dass es aufgrund der drastischen Haushaltskürzungen im Investitionsbereich für Sportstätten des Hochleistungssports zu einer Verzögerung bei dem behindertengerechten Aus- und Umbau sowie der behindertengerechten Ausstattung von Sportstätten kommen kann?
An welchen Sportstätten für den Hochleistungssport ist die behindertengerechte Nutzung durch Aus-, Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen für welche Sportarten uneingeschränkt gewährleistet?
Liegt der Bundesregierung eine abgestimmte Konzeption des Deutschen Sportbundes und des Deutschen Behindertensport-Verbandes hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Sportstätten für den Hochleistungssport bzw. des Aus-, Umbaus und der Ausstattung vor?
Wenn ja, welche Maßnahmen an welchen Sportstätten sieht diese Konzeption vor?
Wenn nein, wird die Bundesregierung ein solches Konzept anfordern, um die behindertengerechte Nutzung möglichst aller Sportstätten des Hochleistungssports auch für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen zu ermöglichen?
Lagen bzw. liegen der Bundesregierung aus der 13. Legislaturperiode Anträge auf Zuwendungen des Bundes für die Errichtung, die Erstausstattung und die Bauunterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport vor, die abgelehnt bzw. noch nicht genehmigt wurden?
Wenn ja, um welche Anträge mit jeweils welchem Förderungsvolumen handelt es sich und wie begründet die Bundesregierung die Ablehnung?
Für welche Sportstätten des Spitzensports hat das Bundesministerium des Innern in den Jahren 1999/2000 Zusagen für eine Förderung gegeben und in welchem Umfang sind Fördermittel zugesagt worden (bitte die Sportstätten mit dem zugesagten Fördervolumen einzeln auflisten)?
Welche Einzelmaßnahmen sind von den bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2000 bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen betroffen und wie hoch ist das entsprechende Fördervolumen des Bundes insgesamt und auf die Einzelmaßnahme bezogen?
Wie verteilt sich das finanzielle Volumen der vorliegenden Bedarfsanmeldungen für die Errichtung von Sportstätten für den Hochleistungsport, das von der Bundesregierung mit 160 Mio. DM Förderanteil des Bundes angegeben wird, (schriftliche Frage 22 in Drucksache 14/4213), auf die jeweils beantragte Einzelmaßnahme und um welche Einzelmaßnahmen handelt es sich?
Wie teilt sich der in Frage 13 angegebene Förderanteil des Bundes bei den Einzelmaßnahmen in Bezug auf a) die Errichtung, b) die Erstausstattung und c) die Bauunterhaltung auf (bitte jede Maßnahme einzeln nach a), b), c) getrennt aufführen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Haushalt 2001 vorgenommene Kürzung der Investitionen für Sportstätten des Hochleistungssports um 28 Mio. DM (68 Mio. DM in 2000 auf 40 Mio. DM in 2001) im Haushalt 2002 wieder in vollem Umfang zurückzunehmen oder gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, diese Investitionen auf Dauer auf niedrigem Niveau zu halten?
In welcher Höhe sind Mittelzuweisungen von der Bundesregierung für die Haushalte 2002 bis 2005 für Investitionen für Sportsstätten des Hochleistungssports geplant (bitte das vorgesehene Investitionsvolumen auf das jeweilige Jahr bezogen anführen)?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Kürzung der Bundesmittel für die Bauunterhaltung auf die Kommunen?
In welchem zeitlichen Rahmen hätten die von den Maßnahmeträgern beantragten Maßnahmen befriedet werden können, wenn die Investitionsförderung wie bisher auch zukünftig, d. h. in den Jahren 2001 bis 2004, bei jährlich 68 Mio. DM liegen würde?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Mittel für den Hochleistungssport um 14 %, dabei die Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports um rd. 41 % gekürzt, während die Haushaltskonsolidierung insgesamt nur rd. 0,02 % beträgt?
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, das in der Regel vom professionellen Sport genutzte Berliner Olympiastadion mit rd. 400 Mio. DM zu fördern, den überwiegend von Amateuren und talentierten Nachwuchssportlern genutzten Sportstätten des Hochleistungssports die Mittel drastisch zu kürzen?
Wie begründet die Bundesregierung die Herabstufung der Fördersätze zur Errichtung, Erstausstattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport und ist diese Maßnahme mit den Ländern, Kommunen und anderen Maßnahmeträgern abgestimmt?
Wenn ja, haben alle Maßnahmeträger zugestimmt, und wenn nein, durch wen sollen die entstehenden Defizite ausgeglichen werden?