Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Gemäß dem Dreizehnten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Bundestagsdrucksache 14/1927 vom 4. Januar 2000) waren 1998 von rund 1 781 000 Studierenden rund 1 059 000 Studierende – das sind 59,5 % – dem Grunde nach förderberechtigt. Hiervon erhielten 225 000 Studierende – das sind 21,2 % der dem Grunde nach Berechtigten – tatsächlich Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Studierende und wie viele Schülerinnen und Schüler hatten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung 1998 und 1999 einen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (also nicht nur dem Grunde nach, sondern nach Maßgabe der Vorschriften zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen in den §§ 11 ff. des Gesetzes), aber nahmen diesen gesetzlichen Anspruch nicht wahr?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler ihren Rechtsanspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungesetz nicht wahrnehmen, und welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Informationsdefizite?
Wie hoch müsste der Ansatz im Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) des Bundeshaushalts 2001, Kapitel 04, Titelgruppe 31 (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) sein, wenn alle Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz diesen Anspruch wahrnehmen würden?
Erwartet die Bundesregierung in Folge der bevorstehenden Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Erhöhung des Anteils der Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler, die ihren Anspruch auf Förderung wahrnehmen?
Sieht die Bundesregierung die bildungspolitische Notwendigkeit zu einer Erhöhung des Anteils der Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler, die ihren Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wahrnehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die von der 61. ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks am 2. November 2000 beschlossene „Beratungsoffensive zu allen Fragen der Studienfinanzierung“?
Kann das Deutsche Studentenwerk für seine Beratungsoffensive mit der Unterstützung der Bundesregierung rechnen, und wenn ja, in welcher Weise?