Polizeiliche und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen bundesdeutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden nach dem 11. September 2001 bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Sevim Dagdelen, Wolfgang Neskovic, Kersten Naumann, Jan Korte, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche genauen Vereinbarungen wurden nach dem 11. September 2001 zwischen der Bundesregierung und ihr nachgeordneten Stellen und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich einer polizeilichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus getroffen?
Wie wurde wer inhaltlich innerhalb der Bundesregierung über die Vereinbarung informiert?
Auf welchen Treffen haben Vertreter beider Regierungen wann diese Vereinbarungen in welcher Form getroffen?
Auf welchen Treffen haben Behördenvertreter des Bundeskriminalamtes (BKA) diese Vereinbarungen mit Vertretern welcher amerikanischen Stellen konkretisiert?
Haben bundesdeutsche Polizeibehörden auch mit amerikanischen Nachrichtendiensten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammengearbeitet, und wenn ja, wie und auf welchen gesetzlichen Grundlagen im Einzelfall ist diese Zusammenarbeit mit amerikanischen Regierungsstellen und Behördenvertretern geregelt worden?
Wie viele Ermittlungsverfahren gegen den internationalen Terrorismus gab es seit dem 11. September 2001 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren und konkretem Anfangsverdacht auflisten)? In wie vielen dieser Ermittlungsverfahren haben bundesdeutsche Polizeibehörden mit welchen amerikanischen Stellen zusammengearbeitet?
Wie wurde der Informationsaustausch zwischen dem BKA und amerikanischen Sicherheitsbehörden ggf. geregelt, und auf welche Polizeidateien des Bundes und der Länder konnten die Beamten nach Kenntnis der Bundesregierung zugreifen?
Welchen amerikanischen Behörden wurden Informationen von bundesdeutschen Polizeibehörden zum internationalen Terrorismus und Informationen zu Ermittlungsverfahren gegen Personen, die dem internationalen Terrorismus zugerechnet werden, übermittelt?
Wer legte ggf. die auf amerikanischer Seite zu informierenden Stellen fest, und wie wurde die Weitergabe kontrolliert?
Hatten amerikanische Sicherheitsbeamte und Behörden die Möglichkeit eines Zugriffs auf deutsche oder europäische Informationsboards zum internationalen Terrorismus und auf Spurendokumentedaten von Besondere Aufgaben Organisationen (BAOs) des BKA und wie war dieser Zugriff praktisch geregelt?
Auf welche Dateien (z. B. Einwohnermeldeamt, Ausländerzentralregister, Fluglisten, Visumanträge etc.) hatten amerikanische Sicherheitsbeamte – und sei es auch über das BKA oder andere Polizeibehörden – Zugriff?
Hatten amerikanische Sicherheitsbehörden direkte und indirekte Zugriffsrechte und -möglichkeiten auf Informationen aus Wohnraumüberwachungen, Videoüberwachungen, Telefonüberwachungen (einschließlich Handys), GPS-Überwachungen etc., und wenn ja, in wie vielen Fällen wurde ihnen dieser Zugriff seit dem 11. September 2001 ermöglicht (bitte auflisten)?
Hatten amerikanische Sicherheitsbehörden Zugriffsrechte und -möglichkeiten auf V-Mann-Informationen bundesdeutscher Polizeibehörden, und wenn ja, in wie vielen Fällen haben sie derartige Informationen von welchen Polizeibehörden seit dem 11. September 2001 erhalten?
Wie ist der weitere Umgang mit diesen Informationen (Fragen 7 bis 11) bezüglich Löschung, Speicherung, Verarbeitung und Festlegung der Verwendungszwecke etc. ggf. geregelt?
In welchen abgeschlossenen Verfahren gegen den internationalen Terrorismus oder damit zusammenhängende Delikte auf amerikanischer Seite wurden Informationen aus diesem Austausch verwendet (ggf. bitte auflisten)?
Auf welche Informationen und Dateien (Wohnraumüberwachungen, Telefonüberwachungen, Reisedaten etc.) amerikanischer Sicherheitsbehörden hatten bundesdeutsche Polizeibehörden Zugriffsmöglichkeiten, und in wie vielen Fällen (bitte auflisten nach Art der Daten, Jahr und Häufigkeit des Zugriffs)?
Wie ist die personelle Zusammenarbeit zwischen Beamten amerikanischer Sicherheitsbehörden und bundesdeutschen Polizeibehörden seit dem 11. September 2001 geregelt worden?
Wie viele Verbindungsbeamte amerikanischer Sicherheitsbehörden haben sich seit dem 11. September 2001 dienstlich in Deutschland aufgehalten, und mit Vertretern welcher Behörden hatten sie Kontakt zu welchem Zweck?
In welche Ermittlungsverfahren auf deutscher Seite und in welche BAOs waren amerikanische Sicherheitsbeamte einbezogen?
Wie ist die personelle Zusammenarbeit zwischen Beamten amerikanischer Sicherheitsbehörden und bundesdeutschen Polizeibehörden seit dem 11. September 2001 geregelt worden?
In wie vielen Fällen haben amerikanische Sicherheitsbeamte wichtige Initiativhinweise für Ermittlungsverfahren gegeben?
Welche Möglichkeiten gab und gibt es für die deutschen Behörden, Quellen und Originalinformationen zu überprüfen?
Hatten amerikanische Beamte bei gemeinsamen Ermittlungen mit bundesdeutschen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Erlaubnis technische Mittel einzusetzen, und wenn ja, wie oft ist dies mit welchen Mitteln geschehen?