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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Funktionelle Lebensmittel in Deutschland (G-SIG: 14011430)

Gesundheitliche Wirkung und Gefahren funktioneller Lebensmittel, gesetzliche Regelung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

22.11.2000

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher Bundestag14/420828. 09. 2000

Funktionelle Lebensmittel in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Funktionelle Lebensmittel (Functional Food) sind Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Lebens- und Arzneimitteln. Gemeint sind damit Lebensmittel, die über die Sättigung und Zufuhr von Nährstoffen und den Genusswert hinaus einen Zusatznutzen aufweisen, der der Steigerung des Wohlbefindens und dem Erhalt der Gesundheit dienen soll. Die funktionellen Lebensmittel, die sich derzeit in Deutschland auf dem Markt befinden, sind hauptsächlich Milchprodukte, wie beispielsweise probiotischer Joghurt, und alkoholfreie Getränke, wie vitaminangereicherte ACE-Säfte. In dem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag wurde im September 1999 ein Gutachten zum Thema „Functional Food – Funktionelle Lebensmittel“ (Arbeitsbericht Nr. 4) veröffentlicht, in dem ein deutliches Marktwachstum funktioneller Lebensmittel in der Zukunft prognostiziert wurde. Die prognostizierte Entwicklung bei den funktionellen Lebensmitteln birgt Chancen, aber auch Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag „Functional Food – Funktionelle Lebensmittel“ auf den Seiten 7 bis 11 angesprochenen Definitionen für den Begriff „Functional Food“ (funktionelle Lebensmittel) und welche Definition hält sie für zweckmäßig?

2

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Marktanteil funktioneller Lebensmittel in Deutschland für die Jahre 1995 bis 1999?

3

Welche Kriterien hält die Bundesregierung für praktikabel, um zu einer sachgerechten Abgrenzung von funktionellen zu sonstigen Lebensmitteln und Arzneimitteln zu gelangen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag „Functional Food – Funktionelle Lebensmittel“ auf den Seiten 43 bis 50 dargestellten methodischen Vorgehensweisen zum Nachweis der Wirksamkeit von funktionellen Lebensmitteln, insbesondere die von der EU-Aktion Functional Food Science in Europe (FUFOSE) aufgestellten Anforderungen?

5

Welche Anforderungen sind nach Ansicht der Bundesregierung an den gesundheitlichen Nutzen und die Wirksamkeit von funktionellen Lebensmitteln zu stellen und wie ist dieser ggf. zu belegen?

6

Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die belegen, dass aufgrund der Ernährung mit funktionellen Lebensmitteln gewünschte individuelle gesundheitliche Wirkungen eintreten, aufgrund derer es zur signifikanten Vermeidung von Kosten im Gesundheitswesen kommt oder kommen wird?

7

Sind der Bundesregierung Studien oder Erfahrungen über unerwünschte gesundheitliche Begleiterscheinungen funktioneller Lebensmittel – insbesondere Toxizität höherer Aufnahmemengen, Mangelerscheinungen, Nebenwirkungen, Langzeiteffekte, Wechselwirkungen mit anderen Substanzen, Wirkungen auf bestimmte Verbrauchergruppen – bekannt und wie bewertet sie diese?

8

Hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) bislang Maßnahmen ergriffen, um gesundheitlichen Wirkungen und Gefahren funktioneller Lebensmittel zu untersuchen?

Wenn ja, welche?

9

In welchem Rahmen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Codexalimentarius-Kommission bislang mit der Problematik funktioneller Lebensmittel befasst?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Umgang mit funktionellen Lebensmitteln und die Akzeptanz der Verbraucher in anderen Ländern und wie bewertet sie diese?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, welche maßgeblichen auf Entwicklung neuartiger funktioneller Lebensmittel gerichtete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten es in Deutschland, den USA, Kanada, Australien, Japan, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien gibt?

Wie werden diese Aktivitäten von der Bundesregierung bewertet?

12

Ist der Bundesregierung der Umfang der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den vorgenannten Ländern bekannt und wie hoch ist der Anteil öffentlicher Mittel?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der Unternehmen, die funktionelle Lebensmittel in Deutschland vermarkten, eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten betreiben?

14

In welchen Forschungseinrichtungen findet öffentlich geförderte Forschung über funktionelle Lebensmittel in Deutschland statt und welchen Inhalt haben die Forschungsvorhaben?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Forschungsaktivitäten in Deutschland im internationalen Vergleich?

Welche Maßnahmen hält sie in diesem Zusammenhang für notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland tätiger Unternehmen zu sichern bzw. zu stärken?

16

Sieht die Bundesregierung darüber hinaus die Notwendigkeit, Studien über die Technologiefolgen funktioneller Lebensmittel zu fördern?

Wenn ja, welchen jährlichen Betrag beabsichtigt sie dafür zur Verfügung zu stellen?

17

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Bestrebungen deutscher Marktteilnehmer zur Selbstverpflichtung in Bezug auf Qualitätskriterien, Kennzeichnung, Werbung und Vermarktung für funktionelle Lebensmittel?

Wenn ja, wie werden diese von der Bundesregierung bewertet?

18

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, für den Bereich funktioneller Lebensmittel oder bestimmte Arten von funktionellen Lebensmitteln bestehende gesetzliche Regelungen anzupassen oder neue zu schaffen, insbesondere Melde-, Prüf- oder Genehmigungsverfahren zu kodifizieren, und wenn ja, welche?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit Bestrebungen der EU, OECD, WHO oder anderer multinationaler Einrichtungen bestehen, gesetzliche oder vertragliche Regelungen zu funktionellen Lebensmitteln zu schaffen?

Wenn ja, wie werden diese bewertet?

20

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber welcher Anteil der in Europa auf dem Markt befindlichen Lebensmitteln in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 158/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten („Novel Foods“-Verordnung) fällt?

21

Wie wird seitens der Bundesregierung die Art und Weise der Werbung und Verbraucherinformation bezüglich funktioneller Lebensmittel in Deutschland bewertet?

Welche Maßnahmen hält sie in der Zukunft für erforderlich, damit der Verbraucher über Nutzen und Risiko funktioneller Lebensmittel adäquat informiert ist?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahmen, auf Lebensmitteln – wie beispielsweise in den USA mit dem Nutrition Facts Label praktiziert – ein Etikett mit ernährungsbezogenen Angaben der Inhaltsstoffe anzubringen sowie funktionelle Lebensmittel – wie beispielsweise in Japan mit dem FOSHU-Logo praktiziert – mit einem gesonderten Symbol zu kennzeichnen und plant sie entsprechende Regelungen für Deutschland?

23

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass funktionelle Lebensmittel vom Verbraucher zur Kompensation gesundheitsschädlicher Verhaltens- und Ernährungsweisen verwendet werden und hält sie es für sinnvoll, auf funktionellen Lebensmitteln den Hinweis anzubringen, dass ein übermäßiger Genuss dieser Lebensmittel keinen zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen bringt?

24

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass als funktionell bezeichnete Lebensmittel ohne belegte Wirksamkeit, beispielsweise aus rein kommerziellen Interessen, auf den Markt gelangen und mit welchen Maßnahmen will sie dies ggf. verhindern?

25

Wird es seitens der Bundesregierung als sinnvoll erachtet, eine Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen für funktionelle Lebensmittel in Deutschland ganz oder teilweise zuzulassen?

Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

26

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang funktionelle Lebensmittel auf deutscher und europäischer Ebene patentiert worden sind?

Berlin, den 28. September 2000

Dr. Sabine Bergmann-Pohl Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Dr. Wolf Bauer Dr. Hans Georg Faust Ulf Fink Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Hubert Hüppe Dr. Harald Kahl Eva-Maria Kors Hans-Peter Repnik Annette Widmann-Mauz Aribert Wolf Wolfgang Zöller Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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