Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung
der Abgeordneten Johannes Wagner, Linda Heitmann, Dr. Zoe Mayer, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nichtübertragbare Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Typ-2-Diabetes stellen eine große Belastung für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft dar. Sie sind maßgeblich für Krankheitslast, vorzeitige Todesfälle und steigende Gesundheitskosten verantwortlich. Die Hauptrisikofaktoren für diese Erkrankungen sind wissenschaftlich eindeutig identifiziert: Tabakkonsum, Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel. Effektive Präventionspolitik könnte einen erheblichen Teil dieser Krankheitslast verhindern und das Gesundheits- und Sozialsystem nachhaltig entlasten.
Der im Dezember 2025 vom AOK-Bundesverband und dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) veröffentlichte Public Health Index (PHI) 2025 zeigt erstmals systematisch auf, wie 18 europäische Länder wissenschaftlich empfohlene Präventionsmaßnahmen in den Handlungsfeldern Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung umsetzen (www.aok.de/pp/public-health/index/). Das Ergebnis für Deutschland ist alarmierend: Die Bundesrepublik belegt mit Rang 17 von 18 Ländern den vorletzten Platz im europäischen Vergleich. In drei von vier Bereichen – Tabak, Alkohol und Ernährung – landet Deutschland auf den hinteren Rängen, nur im Handlungsfeld Bewegung erreicht es das untere Mittelfeld.
In der Alkoholpolitik schneidet Deutschland erschreckend schlecht ab: Mit nur 9 von 40 möglichen Punkten teilt sich die Bundesrepublik mit Österreich den vorletzten Platz. Die drei zentralen Schwachstellen sind offensichtlich: Alkohol ist hierzulande nahezu jederzeit verfügbar, häufig beworben und im internationalen Vergleich sehr günstig. Das hat messbare Folgen für alkoholbedingte Erkrankungen und Todesfälle.
Im Handlungsfeld Ernährung zählt Deutschland ebenfalls zu den Schlusslichtern: Keine der sechs untersuchten wissenschaftlich empfohlenen Maßnahmen zur Förderung einer gesünderen Ernährung ist hierzulande flächendeckend umgesetzt. Es existieren weder landesweit geltende, verbindliche Qualitätsstandards für das Schulessen noch wirksame Regelungen zum Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung für ungesunde Produkte und keine Abgabe auf stark gezuckerte Softdrinks. Länder wie das Vereinigte Königreich, Finnland und Frankreich zeigen hingegen, dass ein umfassender Maßnahmen-Mix nachweislich Wirkung entfaltet – Deutschland lässt diese zentralen Instrumente bislang ungenutzt.
Besonders gravierend sind auch die Defizite in der Tabakpolitik: Mit nur 43 von 100 Punkten auf der Tabakkontrollskala belegt Deutschland den vorletzten Platz, obwohl die Bundesrepublik das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) bereits am 16. Dezember 2004 ratifiziert hat und seit dem 27. Februar 2005 völkerrechtlich an dessen Bestimmungen gebunden ist.
Das WHO-Rahmenübereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen der Tabakkontrolle. Darunter ist auch die Vorgabe, dass sich Interaktionen zwischen der Tabakindustrie und politisch Entscheidungstragenden auf das beschränken müssen, was für eine wirksame Regulierung der Tabakindustrie unbedingt erforderlich ist. Der Index zur Einflussnahme der Tabakindustrie in Deutschland 2025 zeigt aber, dass die Leitlinien nicht konsequent umgesetzt werden (www.dkfz.de/fileadmin/user_upload/Krebspraevention/Download/pdf/Buecher_und_Berichte/2025_Index-Einflussnahme-Tabakindustrie-Deutschland.pdf).
Die Ergebnisse des Public Health Index machen deutlich, dass Deutschland über erhebliche ungenutzte Potenziale in der Präventionspolitik verfügt. Der europäische Vergleich zeigt, dass eine ambitionierte und evidenzbasierte Präventionspolitik möglich und wirksam ist. Dass Deutschland den vorletzten Platz im PHI belegt, wirft grundlegende Fragen zur Präventionsstrategie der Bundesregierung auf.
Zusätzlich hat auch die FinanzKommission Gesundheit in ihrem Ersten Bericht Reformempfehlungen zur Stärkung der Prävention ausgesprochen. Diese umfassen eine Erhöhung der Tabaksteuer, eine Höherbesteuerung von Alkohol sowie die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Die Kommission hebt dabei hervor, dass der Konsum von Tabak und Alkohol einen der größten vermeidbaren Risikofaktoren für Morbidität und Mortalität in Deutschland darstelle. Hierzulande würde Tabakkonsum jährlich rund 87 600 Krebsneuerkrankungen und 127 000 vorzeitige Todesfälle verursachen. Bei Alkoholkonsum seien es jährlich über 20 000 Krebsneuerkrankungen sowie rund 47 500 vorzeitige Todesfälle. Der Konsum von zuckergesüßten Getränken führe daneben zu einer Zunahme des Körpergewichts und sei mit einem erhöhten Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Karies und Mortalität assoziiert. Eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke habe in Studien insbesondere positive gesundheitliche Effekte bei Kindern und Jugendlichen, wie weniger Übergewicht und eine bessere Zahngesundheit (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf). Auch eine aktuelle Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat fordert die Einführung einer Steuer oder Abgabe, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0101-0200/145-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Daten des Public Health Index (PHI) 2025 des AOK-Bundesverbands und des Deutschen Krebsforschungszentrums und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie werden die Erkenntnisse des PHI 2025 bei der Überarbeitung des Präventionsgesetzes, das Bundesgesundheitsministerin Warken mehrmals öffentlich angekündigt hat, Berücksichtigung finden und wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Referentenentwurf vorlegen?
Wie wird der Prozess zur Erarbeitung der nationalen Präventionsstrategie ausgestaltet sein, die Bundesgesundheitsministerin Warken beim Präventionsgipfel des AOK-Bundesverbands am 5. März 2026 angekündigt hat (www.aok.de/pp/gg/update/warken-praeventionsstrategie/) und werden auch Interessensvertreter aus den Bereichen Ernährung, Alkohol und Tabak daran beteiligt sein?
Welche Daten liegen der Bundesregierung aus der Panel-Umfrage des Robert Koch-Instituts „Gesundheit in Deutschland“ über die Verbreitung ernährungsbedingter Erkrankungen sowie Erkrankungen, die auf den Konsum von Tabak und Alkohol zurückzuführen sind, in Deutschland vor und wie haben sich ihre Verbreitungen über die letzten zwanzig Jahre entwickelt?
Sind der Bundesregierung Berechnungen bekannt, die darlegen, wie sich die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für ernährungsbedingte Erkrankungen sowie Erkrankungen, die auf den Konsum von Tabak und Alkohol zurückzuführen sind, über die letzten zwanzig Jahre entwickelt haben und wie sich diese in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich entwickeln werden (bitte Zahlen nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung zum Schutz von Minderjährigen und Schwangeren vor Passivrauchen im Auto ergriffen, nachdem sie am 12. November 2025 in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/2742) geäußert hatte, ein „Rauchverzicht“ in Autos zu befürworten und nachdem selbige Regelung in diesem Jahr auch vom CDU-Parteitag eingefordert wurde und plant die Bundesregierung, eigene gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und Schwangeren vor Passivrauchen in geschlossenen Fahrzeugen in den Bundestag einzubringen, und wenn ja, wann?
Wann wird die Bundesregierung den Steueranteil am Preis einer Schachtel Zigaretten von derzeit 64,5 Prozent auf mindestens 75 Prozent erhöhen, wie es sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch die von der Bundesregierung eigens einberufene FinanzKommission Gesundheit empfehlen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants abzuschaffen und einheitliche leicht verständliche Regelungen in den Bundesländern zu etablieren?
Plant die Bundesregierung, das Rauchen an öffentlichen Plätzen wie Bushaltestellen, Stränden, Parks oder auch in Raucherzonen an Bahnhöfen stärker zu regulieren, und wenn ja, wann und mit welchen Mitteln?
Plant die Bundesregierung strengere Vorgaben für die Industrie in Bezug auf die Attraktivität der Verpackungen von Tabak- und Nikotinprodukten, z. B. in Bezug auf Markenlogos, Farben und Schriftarten?
Aus welchem Grund ist es weiterhin erlaubt, am Verkaufsort für Tabak- und Nikotinprodukte zu werben und plant die Bundesregierung hier eine Einschränkung, und wenn ja, wann?
Welche Interaktionen von Mitgliedern der Bundesregierung mit der Tabakindustrie haben in der 21. Wahlperiode stattgefunden, die den Leitlinien zu Artikel 5.3 des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs widersprechen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, zum Schutz gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vor kommerziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie, effektiv umzusetzen?
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 2. April 2026 veröffentlichten Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Tabakkontrolle (https://health.ec.europa.eu/document/download/4913f646-f22d-463f-8678-3a82c3e84fc2_en), die sowohl der Tabakproduktrichtlinie (TPD) als auch der Tabakwerberichtlinie (TAD) erhebliche regulatorische Lücken attestiert – darunter die fragmentierte Regulierung neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzungsgeräte und Nikotinbeutel, die fehlende Aktualisierung der Gesundheitswarnhinweise seit 2014, die Ineffektivität der Altersverifikationspflichten beim Online-Verkauf sowie Schlupflöcher bei der digitalen Bewerbung über nutzergenerierte Inhalte und Corporate-Promotion-Kanäle –, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, über die in den Fragen 7 und 8 adressierten nationalen Maßnahmen hinaus, im Rahmen des bevorstehenden Revisionsprozesses der Tabakproduktrichtlinie auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die identifizierten Kohärenzlücken zwischen Regulierungsrahmen und Marktrealität geschlossen werden, um den gestiegenen Konsum neuartiger Produkte unter Jugendlichen einzudämmen und die Ziele des europäischen Krebsbekämpfungsplans zu erreichen?
Wann wird die Bundesregierung die Regelung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren in Begleitung der Eltern (§ 9 Absatz 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG)) abschaffen, bzw. falls die Bundesregierung plant, die Regelung mit dem Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz abzuschaffen, wie ist ihr Zeitplan für den Abschluss des Gesetzes?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die konsequente Einhaltung der Alterskontrolle beim Verkauf von Alkohol sowie die Einhaltung von Werbebeschränkungen zum Jugendschutz insbesondere im virtuellen Raum durchzusetzen?
Welchen weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholkonsum in dieser Legislatur umzusetzen und wann und auf welche Weise soll dies geschehen?
Prüft die Bundesregierung aktuell eine Anpassung der Alkoholsteuer, wie es auch die von der Bundesregierung eigens einberufene FinanzKommission Gesundheit empfiehlt, bzw. ist eine entsprechende Prüfung in dieser Legislatur geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Präventionsangebote im Bereich Alkoholkonsum in Deutschland im Hinblick auf ihre Verfügbarkeit, Reichweite und Wirksamkeit?
Wie wird die Bundesregierung in dieser Legislatur das Marktsegment alkoholfreier Getränke stärken?
a) Wird die Bundesregierung eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen, wie es die von der Bundesregierung eigens eingesetzte FinanzKommission Gesundheit sowie eine Bundesrats-Initiative des Landes Schleswig-Holstein empfehlen, und wenn ja, wann?
b) Wenn (a) verneint wird, welche anderen verbindlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zuckergehalt in Getränken, insbesondere in Softdrinks, zu reduzieren und wann?
Plant die Bundesregierung höhere Steuern auf verarbeitete Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- und/oder Salzgehalt zu erheben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Nutri-Scores auf das Konsumverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, und falls keine vorliegen, wann und durch welche Stelle wird der Nutri-Score entsprechend evaluiert?
Welche Beschränkungen plant die Bundesregierung für die Industrie in Bezug auf Werbung, die sich an Kinder richtet, für Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Fett-, Zucker- oder Salz und wann werden diese Beschränkungen umgesetzt (falls keine Beschränkungen geplant sind, bitte begründen)?
Warum sind die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) nicht bundesweit verbindlich und was unternimmt die Bundesregierung, um eine Verbindlichkeit ggf. gemeinsam mit den Ländern zu erreichen?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der Umwandlung des Kita-Qualitäts- und Teilhabegesetzes in ein Qualitätsentwicklungsgesetz, analog zu anderen Bereichen (z. B. sprachliche Bildung), auch im für die Kindergesundheit zentralen Handlungsfeld „Förderung ausgewogener und nachhaltiger Ernährung“ verbindliche Maßnahmen vorzusehen und wenn nein, warum nicht?
Warum sind die DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen nicht bundesweit verpflichtend und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dies zu ändern (falls keine Maßnahmen geplant sind, bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung zu veranlassen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Qualitätsmanagement-Richtlinien für die Verpflegung im Krankenhaus erlässt, um die Verpflegungssituation dort zu verbessern, und wenn nein, warum nicht und welche anderen Maßnahmen plant die Bundesregierung stattdessen zur Verbesserung der Verpflegungssituation im Krankenhaus?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie, im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten, vor?
b) Welche Reduktion hat bisher im Vergleich zum Jahr 2018 stattgefunden und wie bewertet die Bundesregierung diese?