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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993 (G-SIG: 14011343)

Inhalt des Fusionsvertrags zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel, darin enthaltenes Vermarktungsverbot für Streusalz aus ostdeutscher Produktion, Ursachen für die Schließung der Kaligrube in Bischofferode, Haltung der Bundesregierung zur Kalifusion und ihren Folgen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.09.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/403331. 08. 2000

Aktuelle Folgen der Kalifusion von 1993

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In Bleicherode droht dem letzten Nordthüringer Kaliproduzenten, der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Bleicherode, das Aus. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat laut einem Bericht auf der Internetseite der Bundesregierung seine Unterstützung zur Rettung des Betriebes zugesagt. In der Zeitung Thüringer Allgemeine vom 22. August 2000 war außerdem ein Bericht darüber zu lesen, dass es dem Sondershausener Kalinachfolgebetrieb Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft (GSES) aufgrund eines aus der Kalifusion von 1993 resultierenden Wettbewerbsverbots seit fünf Jahren verwehrt ist, sein für den Winterdienst notwendiges Streusalz zu vermarkten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist es zutreffend, dass in dem 1993 von der Treuhand initiierten und abgeschlossenen Fusionsvertrag zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel (K+S Kassel) oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis zum 31. Dezember 2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der Kali und Salz GmbH nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen?

Wenn ja, welche Regelungen sind das?

2

Welche Haltung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zu diesem Vertrag im Allgemeinen und zu einem solchen Wettbewerbsverbot im Besonderen eingenommen?

3

Hält die Bundesregierung die Aufrechterhaltung eines solchen Wettbewerbsverbotes für geboten oder auch nur für möglich?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

4

Wie kann das Wettbewerbsverbot im Falle seiner Nichtigkeit auch de facto außer Kraft gesetzt werden, und wie können bisher davon betroffene Firmen entschädigt werden?

5

Hält es die Bundesregierung für möglich, dass die Kaligrube von Bischofferode geschlossen wurde, weil Treuhand und Kali und Salz GmbH sich darin einig waren, den westdeutschen Betrieb zu sanieren?

6

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Kalifusion und der Schließung des bis dahin mit weniger Verlust als K+S Kassel arbeitenden Kaliwerkes Bischofferode vor dem Hintergrund folgender Äußerung eines Ex-Treuhand-Managers im SPIEGEL, Nr. 30/2000: „Nach S. (ein K+S-Vorstand) muss die deutsche Kaliindustrie in eine Hand, weil zwei deutsche Gruppen auf dem Markt sich einen tödlichen Preiskampf liefern würden.“?

7

Wird die Bundesregierung angesichts der auch heute noch in Ostdeutschland durch Wirtschaftsumbruch und hohe Arbeitslosigkeit nachwirkenden Folgen aus dem Kalifusionsvertrag darauf dringen, diesen Vertrag in Teilen oder vollständig offenzulegen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Ist es denkbar, dass die Bundesregierung durch weitere Entwicklungen künftig die Offenlegung des Vertrages in Teilen oder vollständig befürworten wird?

Wenn nein, warum nicht?

9

Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen der existenziellen Bedrohung der DEUSA Solbergwerke und Aufbereitungs GmbH Bleicherode und mit welchen Maßnahmen will sie sich im Hinblick auf die o. g. Zusage des Bundeskanzlers für den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze einsetzen?

Berlin, den 28. August 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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