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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erfassung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO und Nutzung der Meldedaten

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.01.2026

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/341022.12.2025

Erfassung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit Technischer Sicherheitseinrichtung nach § 146a der Abgabenordnung und Nutzung der Meldedaten

der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die verpflichtende Nutzung Technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs) soll Manipulationen von Kassendaten verhindern und Steuerhinterziehung im Bargeldverkehr erschweren (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html).

Nach mehreren Übergangs- und Verlängerungsregelungen wurde zum 1. Januar 2025 zusätzlich das bundeseinheitliche Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) eingeführt. Damit werden erstmals bundesweit sämtliche elektronischen Kassensysteme und TSE zentral erfasst (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=7).

Mit der Einführung des Mitteilungsverfahrens entsteht ein zentraler Datenbestand zu eingesetzten Kassensystemen und TSE. Umfang, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten sowie mögliche Auswirkungen auf Unternehmen und den Vollzug ergeben sich bislang nicht vollständig aus den veröffentlichten Vorgaben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele elektronische Aufzeichnungssysteme und Technische Sicherheitseinrichtungen wurden seit dem 1. Januar 2025 nach § 146a Absatz 4 AO gemeldet (bitte nach Bundesland, TSE-Art, Hersteller bzw. Zertifikat und Ende der jeweiligen Zertifizierungsgültigkeit aufschlüsseln)?

2

Welche Regelungen gelten für die Speicherung und Verarbeitung der im Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO erhobenen Daten, und wie sind dabei insbesondere

a) die Einstufung der Daten als steuerlich relevante oder nichtsteuerliche Informationen,

b) die Speicherdauer,

c) die Löschung,

d) die Zweckbindung und

e) der behördliche Zugriff

ausgestaltet (bitte jeweils unter Angabe der anzuwendenden Rechtsgrundlagen und Verwaltungsregelungen angeben)?

3

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO über die reine Bestandsüberwachung hinaus, insbesondere hinsichtlich Steuerkontrolle, Digitalisierung des Vollzugs und Vereinheitlichung von Prüfverfahren?

4

Plant die Bundesregierung die anonymisierte Veröffentlichung aggregierter Statistiken aus dem Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO (z. B. nach Bundesland, Hersteller, Zertifizierungsstatus), und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine solche Veröffentlichung verzichtet?

5

Welche Erkenntnisse gewinnt die Bundesregierung aus den Meldedaten hinsichtlich der Verbreitung elektronischer Kassensysteme in einzelnen Branchen, und wie fließen diese Erkenntnisse in die Ausrichtung von Vollzugs- und Prüfstrategien der Steuerverwaltung ein?

6

Welche Auswirkungen hatten TSE-Pflicht und das Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO nach Kenntnis der Bundesregierung bisher auf Steuerehrlichkeit und Steuermehreinnahmen, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die künftige Ausgestaltung des Vollzugs?

7

Wie viele Kassennachschauen wurden seit 2020 bundesweit durchgeführt, und wie haben sich Anzahl, Prüfmethoden und Auffälligkeiten seit Einführung der TSE-Pflicht entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem Hintergrund der Kritik des Bundesrechnungshofes (Milliardenbetrug eindämmen: Kassen-Nachschau stärken; Abschnitt 31; 5. Mai 2025, Bundestagsdrucksache 21/100)?

8

Wie hat sich seit Einführung der TSE-Pflicht die Zahl der Testkäufe und vergleichbarer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen entwickelt, und welche typischen Feststellungen ergeben sich daraus im Bereich der Steueraufsicht (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den zeitlichen und finanziellen Aufwand kleiner und mittlerer Unternehmen beim Austausch oder bei der Umrüstung von TSE-Kassen infolge ablaufender Zertifikate vor, und prüft sie daraus resultierende Entlastungsmaßnahmen (DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer)-Unternehmensbefragung zum Kassengesetz 2025: www.dihk.de/resource/blob/137296/32df74d9442d09973b4ab2bb998af069/dihk-unternehmensbefragung-kassengesetz-data.pdf)?

10

Welchen konkreten Umsetzungsstand hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Abschaffung der Belegausgabepflicht in Verbindung mit der Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 2027 (insbesondere hinsichtlich Referentenentwürfen, Ressortabstimmung, Zeitplan und geplanter Ausgestaltung)?

Berlin, den 18. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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