Erblastentilgungsfonds
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS (Bundestagsdrucksache 14/3935) „Höhe der Staatsverschuldung in den Jahren 1997 bis 2000 und Prognose der weiteren Entwicklung“ hat die Bundesregierung in der Übersicht zu den einzelnen Sonderrechnungen des Bundes (s. S. 5) beim Erblastentilgungsfond folgende Finanzierungssalden ausgewiesen: 2001 + 1,5 Mrd. DM, 2002 + 4 Mrd. DM, 2003 + 0,5 Mrd. DM.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Treffen diese Finanzierungssalden nach gegenwärtigem Kenntnisstand noch zu bzw. wie und aus welchen Gründen haben sie sich verändert und wie beziffert sich der Finanzierungssaldo des Erblastentilgungsfonds als Bestandteil des Bundeshaushaltes voraussichtlich im Jahr 2004?
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung angesichts der zunehmend positiveren Salden des Erblastentilgungsfonds zur Forderung des Bundesverbandes der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW), den Fonds noch einmal zur Unterstützung für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen zu öffnen, um sie von den Altschulden auf strukturell bedingten, dauerhaft leer stehenden Wohnraum zu entlasten?