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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umsetzung des Transplantationsgesetzes (G-SIG: 14011504)

Aufklärungsarbeit zur Förderung der Bereitschaft für Organspenden, regionale Unterschiede bei Organspenden, Anwendung der §§ 11 und 12 Transplantationsgesetz, Qualitätssicherung bei Transplantationen, vorgesehene Regelungen von Eurotransplant

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.11.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/444524. 10. 2000

Umsetzung des Transplantationsgesetzes

der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Aribert Wolf, Annette Widmann-Mauz, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit dem Transplantationsgesetz vom 5. November 1997 (TPG) wurden nach langer und intensiver Diskussion klare rechtliche Rahmenbedingungen zur Organtransplantation in Deutschland geschaffen. Es gilt für die Spende und die Entnahme von menschlichen Organen, Organteilen oder Geweben (Organe) zum Zwecke der Übertragung auf andere Menschen sowie für die Übertragung der Organe einschließlich der Vorbereitung dieser Maßnahmen und es verbietet den Handel mit menschlichen Organen. Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende, die Voraussetzungen der Organentnahme und die Bedeutung der Organübertragung, die insbesondere auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zugewiesen wurde.

Das Gesetz sieht weiterhin eine strikte Trennung der Verantwortlichkeiten für Organentnahme und die Organvermittlung vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verträge über die Koordinierungsstelle nach § 11 TPG (Deutsche Stiftung für Organtransplantation, Neu-Isenburg) und die Vermittlungsstelle nach § 12 TPG (Stichting Eurotransplant International Foundation, Leiden/Niederlande) genehmigt, die damit am 16. Juli 2000 in Kraft getreten sind. Am selben Tage sind die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation (Richtlinien für die Warteliste und für die Organvermittlung zu Organtransplantationen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 5 TPG) in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen23

1

Hält die Bundesregierung das Ziel der Aufklärung der Bevölkerung über das Thema Organspende entsprechend den Vorgaben des § 2 TPG für erreicht?

Wenn nein, was sind nach Bewertung der Bundesregierung die Gründe dafür und wie will sie die Aufklärung verbessern?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, dass lediglich vier % der Bevölkerung in Deutschland einen Organspendeausweis besitzen und bei weiteren neun % nur der Wille zur postmortalen Organspende bekannt ist, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu treffen?

Wenn ja, welche?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, weshalb in den Jahren von 1997 bis 1999 die Ablehnungsquote von 29,2 % auf 37 % der so genannten potentiellen Spender – damit sind die gemeldeten Verstorbenen gemeint, bei denen aus medizinischer Sicht eine Organspende möglich ist – gestiegen ist?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich die gesetzliche Reihenfolge der nächsten Angehörigen gemäß § 4 Abs. 2 TPG als praxistauglich erwiesen hat?

Wenn nein, sind gesetzliche Änderungen geplant?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Untersuchung der forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse GmbH vom 14. Oktober 1999 im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), bei der ermittelt wurde, dass die Spendenbereitschaft bei Personen, die sich mit der Thematik der Organspende intensiv befasst haben, wesentlich höher ist?

6

Hält die Bundesregierung die Aufklärungsarbeit durch die BZgA für ausreichend?

Wenn nein, an welcher Stelle bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Defizite und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Streetworkprojekt der BZgA zur Organspende und hält sie es für sinnvoll, in ähnlicher Art und Weise die Aufklärung an Schulen über die Organspende zu verstärken?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, warum im Jahresbericht 1999 der Deutschen Gesellschaft für Organspende (DSO) von erheblichen regionalen Unterschieden bei realisierten Organspenden die Rede ist (Seite 15)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Länge von Wartezeiten und Anzahl der Wartenden auf ein Spenderorgan in den Jahren 1995 bis 1999 unter Berücksichtigung des Jahresberichts der DSO für 1999, wonach der Bedarf an Transplantationen die durchgeführten Transplantationen erheblich übersteigt (Seite 20)?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Sterbefälle bei Patienten, die in diesem Zeitraum auf Wartelisten vermerkt waren?

11

Aufgrund welcher Maßnahmen könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Differenz zwischen benötigten und verfügbaren Spenderorganen verringert werden?

12

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, warum nach dem Jahresbericht 1999 der DSO (Seite 21) der Anteil von Organspenden pro Million Einwohner in Deutschland und den Niederlanden erheblich niedriger ist als in den an Stichting Eurotransplant International Foundation (Eurotransplant) beteiligten Ländern Belgien und Österreich?

Wenn nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Ursachen für die Differenzen abzuklären?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Umsetzung des Transplantationsgesetzes durch die Krankenhäuser unter den Gesichtpunkten Spenderidentifikation und Spendermeldung in nicht ausreichender Weise erfolgt, da in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Genehmigung der Verträge nach den §§ 11 und 12 TPG die Bundesgesundheitsministerin mit den Worten: „Ebenso appelliere ich an die Krankenhäuser, in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle ihre gesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung verstorbener Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen, zu erfüllen und die hierfür notwendigen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen,“ zitiert wird und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus?

14

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Kosten für zu ergreifende Maßnahmen für den Fall, dass sie in den vorgenannten Punkten Handlungsbedarf sieht?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in § 5 des Vertrages über die Vermittlungsstelle nach § 12 TPG lediglich die Anwendungsregeln für die Vermittlung der Organe Niere und Pankreas zeitnah binnen eines Monats, die Anwendungsregelungen für die Vermittlung der Organe Herz, Herz-Lunge, Lunge und Leber hingegen erst bis zum Ablauf von acht Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages festzulegen sind?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb die in § 16 Abs. 1 Nr. 6 TPG geforderten Richtlinien für die Anforderungen an die im Zusammenhang mit der Organentnahme- und Übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung noch nicht erstellt sind und wie bewertet sie diese Tatsache?

18

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um auf eine zügige Erstellung der noch fehlenden Richtlinien der Bundesärztekammer nach § 16 Abs. 1 TPG hinzuwirken?

19

Sind der Bundesregierung Untersuchungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung bekannt, aufgrund derer die Qualität der Behandlung der Patienten oder Qualitätsunterschiede der Transplantationszentren gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 6 TPG mess- oder vergleichbar ist und ggf. wie bewertet sie diese?

20

Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Transplantationsgesetzes zu verbessern?

21

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Maße es bislang zu Konflikten zwischen Eurotransplant und einzelnen an Eurotransplant beteiligten Ländern wegen unterschiedlicher diesbezüglicher Regeln für die Organtransplantation gekommen ist?

Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Vermeidung von Konfliktsituationen zu ergreifen?

22

Hält die Bundesregierung die in den Ausführungsbestimmungen zur Allokation der thorakalen Organe vorgesehenen Regelungen von Eurotransplant (Regionalisierung) mit dem Transplantationsgesetz für vereinbar?

23

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Maße im Geltungsbereich von Eurotransplant verbotener Organhandel gemäß § 17 TPG stattfindet und welche Gegenmaßnahmen hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich?

Berlin, den 24. Oktober 2000

Dr. Sabine Bergmann-Pohl Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Dr. Wolf Bauer Dr. Hans Georg Faust Ulf Fink Hubert Hüppe Dr. Harald Kahl Eva-Maria Kors Hans-Peter Repnik Aribert Wolf Annette Widmann-Mauz Wolfgang Zöller Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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