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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Angleichung der Regelsätze des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern (G-SIG: 16010297)

Angleichung der Regelsätze des SGB XII (Sozialhilfe) in Ost und West analog SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/ALG II) Begründung unterschiedlicher Behandlungen, Möglichkeit der Aufhebung prinzipieller Unterschiede, anderweitige Verbesserung der materiellen Lebenssituation von Sozialhilfebeziehern <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.03.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/74221. 02. 2006

Angleichung der Regelsätze des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern

der Abgeordneten Kornelia Möller, Klaus Ernst, Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD darauf verständigt, der Empfehlung des Ombudsrates vom Juni 2005 zu folgen und die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Grundsicherung für Arbeitsuchende Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in den neuen Bundesländern dem Leistungsniveau in den alten Bundesländern anzugleichen. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/99) vorgelegt, mit dem diese Angleichung vollzogen werden soll. Dieser sieht eine Angleichung jedoch nur für den Regelungskreis des SGB II vor.

Vor dem Hintergrund, dass Sozialhilfebeziehende ebenso von gesamtdeutschen regionalen Unterschieden in den Lebenshaltungskosten betroffen sind, wie Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dass der Bezug von Sozialhilfe oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit für viele Leistungsbezieher ein längerfristiger bzw. dauerhafter Zustand ist und dass die Sozialhilfe bisher das Referenzsystem für die anderen Grundsicherungssysteme bildete, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Plant die Bundesregierung eine Angleichung der Regelsätze des SGB XII und analog zur Angleichung der Regelsätze nach SGB II und wenn nicht, aus welchen Gründen? Auf welchem Wege und zu welchem Zeitpunkt soll eine solche Angleichung erfolgen?

2

Wie begründet die Bundesregierung die eventuell vorgesehene unterschiedliche Behandlung der Regelsätze im Rechtskreis des SGB II und des SGB XII (insbesondere vor dem erläuterten Hintergrund der gleichen Betroffenheit der Leistungsbezieher von regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten)?

3

Was meint die Bundesregierung, wenn sie davon spricht, dass es sich bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende – „anders als bei der Sozialhilfe – um eine Leistung des Bundes handelt“ und es daher vertretbar sei, „ausschließlich einen einheitlichen Wert auf Westniveau zugrunde zu legen“?

4

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, prinzipielle Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern aufzuheben und beabsichtigt sie, diese zu nutzen – eingedenk der Tatsache, dass die Länder bei der Festsetzung des Eckregelsatzes auf ihr Land bezogene besondere Umstände, die die Deckung des Bedarfs betreffen, berücksichtigen können, und sie bestimmen können, ob sie bundeseinheitliche oder regionale Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde legen?

5

Plant die Bundesregierung anderweitig, als durch eine Angleichung der Regelsätze des SGB XII zwischen den neuen und den alten Bundesländern, eine Verbesserung der materiellen Lebenssituation der Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII herbeizuführen? Auf welchem Wege und zu welchem Zeitpunkt soll diese erfolgen?

Berlin, den 16. Februar 2006

Kornelia Möller Klaus Ernst Katja Kipping Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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