Zugang zum Denkmal für die antimilitaristischen Matrosen Max Reichpietsch und Albin Köbis auf dem Gelände der Luftwaffenbasis Köln-Wahn
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf einem der Luftwaffenbasis Köln-Wahn zugehörigen Friedhof befindet sich neben Gräbern von kriegsgefangenen Soldaten aus dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und dem Ersten Weltkrieg auch eine Gedenkstätte für zwei Matrosen, die am 5. September 1917 hingerichtet worden sind. Albin Köbis und Max Reichpietsch gehörten einer revolutionären Bewegung in der kaiserlichen Marine an, die sich gegen die Fortsetzung des Krieges richtete. Albin Köbis war Heizer auf dem Linienschiff Prinzregent Luitpold und führend an einem Matrosenstreik beteiligt. Max Reichpietsch gehörte einer Koordinierungsgruppe an.
Mit Urteil vom 25. August 1917 wurden sie und weitere Beteiligte „wegen vollendeter kriegsverrätischer Aufstandserregung“ zum Tode verurteilt. Offenbar um die angebliche „Schwere“ der Schuld zu dokumentieren, wiesen die Militärrichter darauf hin, dass vor allem Max Reichpietsch in Kontakt mit der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) gestanden und mit mehreren ihrer Reichstagsabgeordneten Kontakt aufgenommen hatte. Der damalige USPD-Abgeordnete Wilhelm Dittmann bezeichnete das Todesurteil als „militärischen Willkürakt aus politischen Motiven“. Die Grabstätte wurde von Vertretern aller Arbeiterparteien bis hin zur SPD geehrt, an ihr fanden auch – getrennte – Demonstrationen von SPD und KPD statt. 1928 wurde vom Roten Frontkämpferbund ein Denkmal aufgestellt.
Das ehrende Gedenken an die beiden Matrosen steht bis heute auf der Agenda politischer Initiativen, die in dem „Kriegsverrat“ der Matrosen eine Friedenstat sehen. Die Gedenkfeiern werden jedoch erheblich durch den Umstand erschwert, dass sich das Denkmal auf Bundeswehrgelände befindet.
Die Kulturvereinigung Leverkusen hatte anlässlich des 90. Jahrestages der Hinrichtung beim Kasernenkommandanten eine Veranstaltung am Denkmal angemeldet. Der Kommandant teilte der Vereinigung mit Schreiben vom 23. August mit, „dass politische Betätigung innerhalb einer Bundeswehrliegenschaft untersagt ist.“ Weil die Anmelder jedoch nicht ausschließen wollten, dass „politische Themen angesprochen“ werden, erklärte der Kommandant: „[…] ihren Antrag auf Durchführung der Veranstaltung am 8. September lehne ich daher ab. Den Zutritt zur Luftwaffenkaserne Wahn gewähre ich nicht.“ (Broschüre „Feuer raus aus den Kesseln der Kriegsmaschinerie!“).
Das Gedenken an die beiden Matrosen ist aus Sicht der Fragesteller allerdings per se ein politischer Akt. Politische Themen nicht anzusprechen, wäre da schlechterdings unangemessen. Außerdem können andere Gedenkveranstaltungen mit anders gelagerten Inhalten durchaus auf Bundeswehrgelände stattfinden, wie beispielsweise „Mölders-Feiern“ auf der Luftwaffenbasis Zell.
Nach Intervention von Bundestagsabgeordneten wurde einer nur zehnköpfigen Abordnung der Kundgebung, darunter dem Bundestagsabgeordneten Gert Winkelmeier, dann doch gestattet, das Militärgelände zu betreten. Nach Angaben von Teilnehmern dieser Delegation befindet sich das Denkmal in einem vernachlässigten Zustand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Kasernenkommandanten, politische Betätigung in Kasernen sei unzulässig, und falls ja, wie ist das mit dem Leitbild des „Bürgers in Uniform“ zu vereinbaren?
Falls Frage 1 verneint wird: Beabsichtigt die Bundesregierung, den Kasernenkommandanten entsprechend zu belehren?
Wie hat sich der Konflikt zwischen der Kulturvereinigung und dem Kasernenkommandanten aus Sicht der Bundesregierung entwickelt, und welche Überlegungen haben dazu geführt, die Veranstaltung erst nicht zu genehmigen und dann doch einer Delegation den Zutritt zu gewähren?
In welcher Form war die Bundesregierung mit den geschilderten Vorgängen beschäftigt, und welche Stellung hat sie in dem Konflikt zwischen der Kulturvereinigung und dem Kasernenkommandanten bezogen?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie angesichts der Tatsache, dass Reichpietsch und Köbis ein politisches „Delikt“ begangen hatten und von einer militaristischen Justiz dafür umgebracht wurden, ein ehrendes Andenken möglich sein sollte, das nicht zugleich politische Inhalte aufweist?
In welcher Weise werden die in Köln-Wahn stationierten Soldaten darüber unterrichtet, dass auf dem Gelände zwei Soldaten hingerichtet wurden, die sich gegen den imperialistischen Kriegskurs Deutschlands zur Wehr gesetzt haben, und welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, die Tat von Reichpietsch und Köbis in aktuelle Zusammenhänge zu stellen?
Welcher Stellenwert kommt den Taten der revolutionären Matrosen in der Traditionspflege der Bundeswehr zu, und wie wird dies in Form von Veranstaltungen, Broschüren und anderen geeigneten Mitteln verdeutlicht (bitte detailliert auflisten)?
Welchen Umfang und welche Bedeutung hat dieses Gedenken im Vergleich zur Ehrung von Offizieren des Kaiserreichs und der Wehrmacht, nach denen immer noch zahlreiche Kasernen benannt sind?
Befindet sich der Friedhof einschließlich Denkmal im Besitz der Bundeswehr, der Stadt Köln oder in einem anderen Besitzverhältnis?
Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Zustand des Denkmals, und wer ist für dessen Pflege zuständig?
Wie sind derzeit die Zugangsmöglichkeiten zum Denkmal von Reichpietsch und Köbis geregelt (bitte detailliert angeben)?
a) Ist für einen Besuch des Denkmals eine vorherige schriftliche oder mündliche Anmeldung erforderlich, und wenn ja, bei welchen Stellen, und welche weiteren Stellen erhalten Zugang zu diesen Daten? Wo und für wie lange werden die Daten aufbewahrt?
b) Welche Regelungen bestehen für einen spontanen, ohne vorherige Anmeldung erfolgenden Besuch?
c) Ist für einen Besuch das Vorzeigen von Personalausweisen oder eine andere Identifizierung der Besucher nötig, und wenn ja, wer erhält Zugang zu diesen Daten, und für wie lange werden die Daten aufbewahrt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Zugangsregelung im Hinblick auf das unmittelbar durch Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleistete Benutzungsrecht an in öffentlichem Eigentum stehender Örtlichkeiten zu Versammlungszwecken unter dem Aspekt, dass Bürgerinnen und Bürger, die der Matrosen Reichpietsch und Köbis gedenken wollen, zur Erreichung und dieses Versammlungszwecks auf Benutzung des Geländes um das Denkmal angewiesen sind?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Reichweite des grundrechtlichen Nutzungsrechts zu Versammlungszwecken aus Artikel 8 GG entgegen dem Grundsatz des Vorrangs des Verfassungsrechts durch die einfachgesetzliche Widmung eines im öffentlichen Eigentum stehenden Ortes beschränkt wird (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Praxis der Zugangsgewährung für Menschen, die der auf dem Friedhof begraben Opfer des Krieges und militaristischer Willkür gedenken wollen, im Hinblick auf die aus Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG resultierende Schutzpflicht aller staatlichen Gewalt für den postmortalen Achtungsanspruch der dort Begrabenen?
Wie verhält sich der Umstand, dass Gedenkversammlungen mit anderweitiger politischer Ausrichtung in der Vergangenheit oft auf Bundeswehrgeländen erlaubt wurden und erlaubt werden (z. B. „Mölders-Feiern“, Pfingstfeier in Mittenwald usw.), zum grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zugangsmöglichkeiten zu erweitern, ggf. durch die Schaffung eines separaten Zugangs zum Militärfriedhof, um die Möglichkeit für die unbehinderte Wahrnehmung des Versammlungsrechts und für Gedenkveranstaltungen zu schaffen, und falls ja, welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erschwernisse, denen die Anmelder der Reichpietsch/Köbis-Ehrung ausgesetzt waren, im Vergleich zum Entgegenkommen, dass Kasernenkommandanten bei anders gelagerten Gedenkveranstaltungen zeigen, wenn diese wie etwa in Mittenwald oder auf der Luftwaffenbasis Zell nicht Opfer des deutschen Militarismus, sondern Wehrmachtsangehörige ehren wollen?