Auszahlung der Investitionszulagen
der Abgeordneten Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In meinem Wahlkreis Dessau wurde einigen Unternehmen durch das Finanzamt Dessau mitgeteilt, dass die Investitionszulage für Ersatzinvestitionen nach § 1 InZulG 1999 unter Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission steht. Da eine Mitteilung der EU-Kommission über die Einstellung des Hauptprüfverfahrens angeblich bis heute nicht vorliegt, habe das Bundesministerium der Finanzen die Anweisung an die Finanzämter gegeben, die Investitionszulage erst zur Auszahlung zu bringen, wenn die Bestätigung durch die EU-Kommission vorliegt. Andere Unternehmen dagegen erhielten die Gelder.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Nach welchen Kriterien wird die Investitionszulage ausgezahlt?
Gibt es eine Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen an die Finanzämter, die Investitionszulage bis zur Bestätigung durch die EU-Kommission nicht zur Auszahlung zu bringen?
Wie weit ist der Klärungsprozess zu diesem Problem in der EU bzw. wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?